행정법상의 신뢰보호의 요건과 방법에 대한 비판적 고찰
Voraussetzung und Methode des Vertrauensschutzes im Verwaltungsrecht
고영훈(한남대학교)
28권 1호, 167~186쪽
초록
Voraussetzung des Vertrauensschutzes ist daß der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit den öffentlichen Interessen an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Bei der Abwägung kommt es auf die konkreten Umstände und ihr Gewicht im Einzelfall an, etwa die Auswirkungen der Rücknahme für den Begünstigten,die Folgen der Nichtrücknahme für die Allgemeinheit und Dritte, die Art und das Zustandekommen des Verwaltungsaktes, die Schwere der Rechtswidrigkeit, die seit dem Erlaß des Verwaltungsaktes verstrichene Zeit. Folge der Anerkennung des Vertrauensschutzs ist, daßLeistungsbescheide nicht und die sonstigen Verwaltungsakte nur gegen Entschädigung zurückgenommen werden dürfen, soweit das überwiegende schutwürdige Vertrauen reicht. Anstatt der bisherigen Alternative: Nichtrücknahme oder Rücknahme gibt es nun drei Möglichkeiten:Nichtrücknahme, Rücknahme gegen Entschädigung, Rücknahme.
Abstract
Voraussetzung des Vertrauensschutzes ist daß der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit den öffentlichen Interessen an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Bei der Abwägung kommt es auf die konkreten Umstände und ihr Gewicht im Einzelfall an, etwa die Auswirkungen der Rücknahme für den Begünstigten,die Folgen der Nichtrücknahme für die Allgemeinheit und Dritte, die Art und das Zustandekommen des Verwaltungsaktes, die Schwere der Rechtswidrigkeit, die seit dem Erlaß des Verwaltungsaktes verstrichene Zeit. Folge der Anerkennung des Vertrauensschutzs ist, daßLeistungsbescheide nicht und die sonstigen Verwaltungsakte nur gegen Entschädigung zurückgenommen werden dürfen, soweit das überwiegende schutwürdige Vertrauen reicht. Anstatt der bisherigen Alternative: Nichtrücknahme oder Rücknahme gibt es nun drei Möglichkeiten:Nichtrücknahme, Rücknahme gegen Entschädigung, Rücknahme.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학