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학술논문상사판례연구2011.03 발행KCI 피인용 4

보험회사 지배구조의 문제점과 개선방안

Probleme und Verbesserungsvorschlag zum Corporate Governance vom Versicherungsunternehmen

유주선(강남대학교)

24권 1호, 131~158쪽

초록

Die Abhandlung handelt es sich um Corporate Governance vom Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsunternehmen in Korea als eine juristische Person wird von den Organe erfüllt. Spricht man von Organe der juristischen Person, können die drei Organe genannt werden. Im Allgemein sind zwar die Organe die Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. Aber die Aktiengesellschaft in Korea kann audit committee statt des Aufsichtsrats annehmen. Im Zusammenhang mit dem Vorstand und audit committee sollte man outside director beachten. Mit der Neuregelung des VAG durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht vom 29. 7. 2009 hat der Gesetzgeber die Aufsicht über Personen, die verantwortlich für ein beaufsichtigtes Unternehmen handeln oder dessen Handeln entscheidend beeinflussen können, ausgeweitet. Nunmehr müssen neben den Geschäftsleitern und den Inhabern bedeutender Beteiligungen auch die Mitglieder von Aufsichtsräten besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Vergleichbare Anforderungen finden sich auch im Kreditwesengesetz, das gemeinsam mit dem VAG novelliert wure. Zur Begründung hat sich der Gesetzgeber in beiden Fällen auf die Finanzkrise berufen. Kern der Neuregelung ist § 7a Abs. 4 VAG. Gem. S. 1 der Norm müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats von Versicherungsunternehmen zuverelässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen. Für das Erfordernis der Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Aufsichtsorgane gibt es keine Parallele im Gesellschaftsrecht. Die Zuverlässigkeit ist ein spezifische öffentlich-rechtliches Erfordernis. Zu den wichtigsten Fallgruppen der Unzuverlässigkeit im Gewerberecht zählen die Nichterfüllung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen, die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit sowie die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Von Sachkunde ist auszugehen, wenn das betreffende Mitglied über Erfahrungen im Bereich der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt, ein Unternehmen geleitet hat oder an herausgehobener Stelle in einem Unternehmen tätig war. Meiner Ansicht nach ist wichtig, dass die Selbständigkeit und Sachkundigkeit von outside director in Korea verstärkt werden sollten. Dadurch kann die Geschäftsführung(management) überwacht und kontrolliert werden.

Abstract

Die Abhandlung handelt es sich um Corporate Governance vom Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsunternehmen in Korea als eine juristische Person wird von den Organe erfüllt. Spricht man von Organe der juristischen Person, können die drei Organe genannt werden. Im Allgemein sind zwar die Organe die Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. Aber die Aktiengesellschaft in Korea kann audit committee statt des Aufsichtsrats annehmen. Im Zusammenhang mit dem Vorstand und audit committee sollte man outside director beachten. Mit der Neuregelung des VAG durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht vom 29. 7. 2009 hat der Gesetzgeber die Aufsicht über Personen, die verantwortlich für ein beaufsichtigtes Unternehmen handeln oder dessen Handeln entscheidend beeinflussen können, ausgeweitet. Nunmehr müssen neben den Geschäftsleitern und den Inhabern bedeutender Beteiligungen auch die Mitglieder von Aufsichtsräten besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Vergleichbare Anforderungen finden sich auch im Kreditwesengesetz, das gemeinsam mit dem VAG novelliert wure. Zur Begründung hat sich der Gesetzgeber in beiden Fällen auf die Finanzkrise berufen. Kern der Neuregelung ist § 7a Abs. 4 VAG. Gem. S. 1 der Norm müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats von Versicherungsunternehmen zuverelässig sein und die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen betreibt, erforderliche Sachkunde besitzen. Für das Erfordernis der Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Aufsichtsorgane gibt es keine Parallele im Gesellschaftsrecht. Die Zuverlässigkeit ist ein spezifische öffentlich-rechtliches Erfordernis. Zu den wichtigsten Fallgruppen der Unzuverlässigkeit im Gewerberecht zählen die Nichterfüllung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen, die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit sowie die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Von Sachkunde ist auszugehen, wenn das betreffende Mitglied über Erfahrungen im Bereich der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt, ein Unternehmen geleitet hat oder an herausgehobener Stelle in einem Unternehmen tätig war. Meiner Ansicht nach ist wichtig, dass die Selbständigkeit und Sachkundigkeit von outside director in Korea verstärkt werden sollten. Dadurch kann die Geschäftsführung(management) überwacht und kontrolliert werden.

발행기관:
한국상사판례학회
분류:
법학

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