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학술논문형사법연구2011.03 발행KCI 피인용 8

증언거부권과 위증죄 성부의 관계에 관한 판례연구

Die Präzedensstudien über das Verhältnis von Meineid und Zeugnisverweigerungsrecht

정영일(경희대학교)

23권 1호, 209~228쪽

초록

In diesem Aufsatz wird das Verhältnis von Meineid und Zeugnisverweigerungsrecht diskutiert. Das Subjekt enthalte zwei Gesichtspunkte, wie das Existenz von Zeugnisverweigerungsrecht und das Nichthinweis auf das Recht auf die Bestehung von Meineid beeinflussen. Im deutschen StGB wird das Subjekt als ein minderschwerer Fall behandelt. Wegen der erforderlichen Gesamtwürdigung von Tat und Täter ist die Anwendung des Abs. 2 §154 StGB hier zwar nicht zwingend, aber die Regel, weshalb das Übergehen des Abs. 2 das Urteil fehlerhaft macht. In Betracht kommt Abs. 2 ferner beim Schwören eines Meineids in Unkenntnis des Zeugnisverweigerungrechts, für das keine gesetzliche Hinweispflicht besteht, nicht aber schon wegen der engen Beziehung des Täters zu dem Beschuldugten und seiner leichten Erregbarkeit. Die Unterschiede vom deutschen und koreanischen StGB-StPO beeinflussen auf die Auslegung über die Bestehung von Meineid im Falschzeugnis vom Zeugen. Dieser Aufsatz behandelte dieses Problem durch Analyse über die Präzedenzien vom koreanischen Obersten Gerichtshof. Der koreanische Oberste Gerichtshof äußere dauerhaftlich das Justizvorrang-Gesichtspunkt in diesem Subjekt. In diesem Aufsatz wird das Justizvorrang-Gesichtspunkt kritisiert und die neue Auslegungsrichtung vorzeigt.

Abstract

In diesem Aufsatz wird das Verhältnis von Meineid und Zeugnisverweigerungsrecht diskutiert. Das Subjekt enthalte zwei Gesichtspunkte, wie das Existenz von Zeugnisverweigerungsrecht und das Nichthinweis auf das Recht auf die Bestehung von Meineid beeinflussen. Im deutschen StGB wird das Subjekt als ein minderschwerer Fall behandelt. Wegen der erforderlichen Gesamtwürdigung von Tat und Täter ist die Anwendung des Abs. 2 §154 StGB hier zwar nicht zwingend, aber die Regel, weshalb das Übergehen des Abs. 2 das Urteil fehlerhaft macht. In Betracht kommt Abs. 2 ferner beim Schwören eines Meineids in Unkenntnis des Zeugnisverweigerungrechts, für das keine gesetzliche Hinweispflicht besteht, nicht aber schon wegen der engen Beziehung des Täters zu dem Beschuldugten und seiner leichten Erregbarkeit. Die Unterschiede vom deutschen und koreanischen StGB-StPO beeinflussen auf die Auslegung über die Bestehung von Meineid im Falschzeugnis vom Zeugen. Dieser Aufsatz behandelte dieses Problem durch Analyse über die Präzedenzien vom koreanischen Obersten Gerichtshof. Der koreanische Oberste Gerichtshof äußere dauerhaftlich das Justizvorrang-Gesichtspunkt in diesem Subjekt. In diesem Aufsatz wird das Justizvorrang-Gesichtspunkt kritisiert und die neue Auslegungsrichtung vorzeigt.

발행기관:
한국형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2011.23.1.209
분류:
법학

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