애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문고려법학2011.03 발행KCI 피인용 11

인과과정의 착오에서 고의의 특정

Vorsatzkonkretisierung beim Fall sog. ‘abweichender Kausalverlauf’

홍영기(고려대학교)

60호, 453~491쪽

초록

이른바 ‘개괄적 고의 사안’이라고 일컬어지는 ‘인과과정 착오 사안’은, 행위자가 인식ㆍ의도한 것과 발생한 객관적 구성요건 간에 불일치가 존재하는 경우라는 점에서 사실의 착오의 한 유형으로 분류되어야 한다. 구체적 인과과정의 모든 경과를 행위자가 낱낱이 인식하고 의도할 수 없다는 반론은, 의도한 인과과정과 실현된 인과과정의 본질적인 상이함이 있는 경우를 고의귀속 단계에서 구별해내야만 한다는 규범적인 요청을 무의미하게 만들 정도의 한계를 지적하지 못한다. 다른 사실의 착오 사례와 마찬가지로, 개별적인 인과과정의 사실적 차이를 고의귀속 과정에서 중요하게 평가해야 한다는 점은 구체적 부합설의 일관된 결론이다. 이에 따라 인과과정의 착오에서도 우연히 잇따르게 된 인과과정의 결과를 행위자 고의로부터 비롯된 것 귀속시키지 말아야 하는 것이다. 이와 같이 인과과정 상의 사실적인 불일치가 중요한 표지가 될 때, 그 차이의 상당성 내지 본질성 판단이 추가되어야 하는데, 그 기준의 모호함 역시 구체적 부합설의 결함이 될 수 없다. 구체적 부합설의 가치는 개별적인 구성요건 간 차이가 분명하게 준별될 수 있다는 ‘사실’에 놓여 있는 것이 아니라, 적어도 고의귀속을 판단할 때에 그 차이를 고려해야 하는 사례군을 반드시 가려내야만 한다는 ‘당위’에 놓여 있는 것이기 때문이다.

Abstract

Der Fall vom sog. „abweichenden Kausalverlauf„ ist das zweiarktige Geschehen, bei dem der Täter den gewollten Erfolg schon durch den ersten Akt erreicht zu haben glaubt, während er erst durch den zur Verdeckung der Tat vorgenommenen zweiten Akt eingetreten ist. Die tradtionelle Lösung auf diese Frage liegt auf der Abweichung zwischen vorgestelltem und wirklichtem Kausalverlauf. Die Lehre vom „dolus generalis„ wird heute abgelehnt, da sie dem Gesetz widerspricht und zu einer unzulässigen Fiktion eines im Zeitpunkt der Tathandlung erloschenen Vorsatzes führt. Fraglich ist nun, ob und inwieweit sich die Fehlvorstellung des Täters auf seine Strafbarkeit auswirkt. Bekanntlich muss sich der Vorsatz auf sämtliche objektive Tatbestandsmerkmale beziehen. Der Irrtum im Strafrecht wird als Auseinanderfallen von dieser Tätervorstellung beim Vorsatz und der verwirklichten Folge definiert. Für die Zurechnung eines Kausalverlaufs zum Vorsatz soll also das grundsätzliche Erfordernis aufstellen, dass der Täter den Kausalverlauf in seinen wesentlichen Zügen oder in seinen groben Zügen kennen muss. Die Konkretisierungstheorie sieht, wie aberratio ictus, den Irrtum über den Kausalverlauf als Tatbestandsirrtum und schließt die Vorsatzzurechnung aus, wenn die Abweichung dem objektiven Sinn des Täterplanes widerspricht. Eine Abweichung der Tätervorstellung vom wirklichen Kausalverlauf ist dann wesentlich, wenn sie für den Täter nicht vorhersehbar gewesen ist. Die Strafbarkeit des Täters in diesem Fall soll wegen vorsätzlichen vollendeten Tötungsdelikts ausgeschlossen werden. Zwar hat er während des ersten Handlungsabschnitts vorsätzlich gehandelt; hier ist der Tod indes ausgeblieben. Diese Begründung geht um die Bedeutung, dass der bloße Zufall über die Strafbarkeit nicht einscheiden sollte, und damit gegen das Schuldprinzip nicht verstößen darf.

발행기관:
법학연구원
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
인과과정의 착오에서 고의의 특정 | 고려법학 2011 | AskLaw | 애스크로 AI