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학술논문비교사법2011.03 발행KCI 피인용 4

독일법상 여행보험에 관한 고찰

Reiseversicherung im deutschen Recht

권순희(가톨릭대학교)

18권 1호, 145~169쪽

초록

Der vorliegende Beitrag untersucht die Reiseversicherung im deutschen Recht. Bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer Einzelreiseleistung schließt der Kunde in der Regel Versicherungsverträge zur Absicherung von Reiserisiken. Bei Reisen wird der Versicherungsvertrag mit dem Versicherer regelmäßig auf der Grundlage der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft(GDV) abgeschlossen. Die Reise-Rücktrittkosten- und Reiseabbruch-Versicherung wie auch die Reisegepäckversicherung werden im Folgenden anhand dieser neuen Bedürfnissen der VVG-Reform angepassten Musterbedingungen 2008 des GDV dargestellt. An diesen Musterbedingungen orientieren sich die Versicherungsbedingungen, welche auch für die Versicherten Anwendung finden. Der Versicherungsvertrag kann durch Kollektivvertrag mit einem Reiseveranstalter,durch Einzelvertrag bei der Buchung des Kunden, durch Vermittlung des Reiseveranstalters beziehungsweise des Reisebüros über das Internet als Inhalt einer Kreditkarte oder durch Einzelvertrag mit Überweisungspolice geschlossen werden. In Deutschland sind durch die VVG-Reform im Jahr 2008 bei der Abschluss der Versicherungsvertrag das sogenannte Policenmodell abgeschafft, wobei der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingunen oder Information für Versicherungsverbraucher zusammen mit Versicherungsschein bekommt. Stattdessen sind das Antragsmodell neu eingeführt. Dieses Modell besagt, dass der Versicherungsnehmer vor dem Vertragsabschluss oder vor dem Unterschreiben des Vertrages nach § 10a VAG eine ausführlich informiert wird. Inhaltlich unterliegen die AVB der Versicherer einer Präventivkontrolle nach § 1UKlaG in einem abstrakten Kontrollverfahren klagebefügter Verbände und nachträglich im Individualprozess zwischen dem Versicherer und einem Versicherungsnehmer. Nach der Reform des VVG kann der Versicherungsnehmer nach § 8 Ⅰ VVG seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung aus. Zwischen der gebuchten Reise und dem Versicherungsvertrag besteht ein Abhängigkeitsvehältnis im Sinne von einer Akzessorität. Mängel des gebuchten Reise-,Werk- oder Mietvertrages führen daher auch zur Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages, falls die Versicherung gleichzeitig mit der Buchung der Reise zustande kommt. Wird der Versicherungsvertrag nach Abschluss des Reisevertrags gesondert vereinbart, entfällt mit der Unwirksamkeit des Reisevertrages die Geschäftsgrundlage für den Versicherungsvertrag, so das dieser aufzuheben ist. Wie die vorliegende Untersuchung gezeigt hat, sind die rechtliche Regelungung der Einzelreiseversicherung in Deutschland sehr gut. Ein Grund dafür liegt darin,dass bei der Einzelreiseversicherung für die Versicherte die Rechte und Pflichte der Versicherte nach VVG und GDV deutlich ausgelegt wurden. Daher ist eine grundlegende Untersuchung über die Reiseversicherung für den Schutz der Reiseverbraucher in Korea notwendig.

Abstract

Der vorliegende Beitrag untersucht die Reiseversicherung im deutschen Recht. Bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer Einzelreiseleistung schließt der Kunde in der Regel Versicherungsverträge zur Absicherung von Reiserisiken. Bei Reisen wird der Versicherungsvertrag mit dem Versicherer regelmäßig auf der Grundlage der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft(GDV) abgeschlossen. Die Reise-Rücktrittkosten- und Reiseabbruch-Versicherung wie auch die Reisegepäckversicherung werden im Folgenden anhand dieser neuen Bedürfnissen der VVG-Reform angepassten Musterbedingungen 2008 des GDV dargestellt. An diesen Musterbedingungen orientieren sich die Versicherungsbedingungen, welche auch für die Versicherten Anwendung finden. Der Versicherungsvertrag kann durch Kollektivvertrag mit einem Reiseveranstalter,durch Einzelvertrag bei der Buchung des Kunden, durch Vermittlung des Reiseveranstalters beziehungsweise des Reisebüros über das Internet als Inhalt einer Kreditkarte oder durch Einzelvertrag mit Überweisungspolice geschlossen werden. In Deutschland sind durch die VVG-Reform im Jahr 2008 bei der Abschluss der Versicherungsvertrag das sogenannte Policenmodell abgeschafft, wobei der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingunen oder Information für Versicherungsverbraucher zusammen mit Versicherungsschein bekommt. Stattdessen sind das Antragsmodell neu eingeführt. Dieses Modell besagt, dass der Versicherungsnehmer vor dem Vertragsabschluss oder vor dem Unterschreiben des Vertrages nach § 10a VAG eine ausführlich informiert wird. Inhaltlich unterliegen die AVB der Versicherer einer Präventivkontrolle nach § 1UKlaG in einem abstrakten Kontrollverfahren klagebefügter Verbände und nachträglich im Individualprozess zwischen dem Versicherer und einem Versicherungsnehmer. Nach der Reform des VVG kann der Versicherungsnehmer nach § 8 Ⅰ VVG seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung aus. Zwischen der gebuchten Reise und dem Versicherungsvertrag besteht ein Abhängigkeitsvehältnis im Sinne von einer Akzessorität. Mängel des gebuchten Reise-,Werk- oder Mietvertrages führen daher auch zur Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages, falls die Versicherung gleichzeitig mit der Buchung der Reise zustande kommt. Wird der Versicherungsvertrag nach Abschluss des Reisevertrags gesondert vereinbart, entfällt mit der Unwirksamkeit des Reisevertrages die Geschäftsgrundlage für den Versicherungsvertrag, so das dieser aufzuheben ist. Wie die vorliegende Untersuchung gezeigt hat, sind die rechtliche Regelungung der Einzelreiseversicherung in Deutschland sehr gut. Ein Grund dafür liegt darin,dass bei der Einzelreiseversicherung für die Versicherte die Rechte und Pflichte der Versicherte nach VVG und GDV deutlich ausgelegt wurden. Daher ist eine grundlegende Untersuchung über die Reiseversicherung für den Schutz der Reiseverbraucher in Korea notwendig.

발행기관:
한국사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22922/jcpl.18.1.201103.145
분류:
법학

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