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학술논문비교사법2011.03 발행KCI 피인용 4

제조물안전법상 제조물안전기준과 제조물책임 - 독일에서의 논의를 중심으로 -

Die Sicherheitsstandards des Produkts und deren produkthaftungsrechtlicher Bedeutung im Produktsicherheitsrecht

전경운(경희대학교)

18권 1호, 217~270쪽

초록

ⅰ) In Deutschland bestehen in Bereichen wie Arzneimittelgesetz,Gentechnikgesetz, Bauprodtuktengesetz und Medizinproduktgesetz viele Sondergesetze, die die Sicherheit der betreffenden Produkte regeln. Vor allem ist im April 1997 das Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz: ProdSG) verabschidet worden, das als das erste deutsche allgemeine Gesetz zur Produktsicherheit gilt. Und im Januar 2004 wurden das Gerätesicherheitsgesetz(GSG) und das Produktsicherheitsgesetz(ProdSG) vom April 1997 durch das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte(Geräte- und Produktsicherheitsgesetz:GPSG) abgelöst. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Ausgehend vom diesem Tatbestand habe ich unter dem Gesichtspunkt des deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes(GPSG) die Sicherheitsstandards des Produkts und deren produkthaftungsrechtliche Bedeutung untersucht. ⅱ) Der Hersteller darf ein Produkt nur in den Verkehr bringen, wenn es sicher ist(§4 Abs. 1 ProdSG). Nach § Abs. 1 ProdSG ist ein Produkt sicher, wenn von ihm bei bestimmungsgemäßer oder zu erwartender Verwendung während der üblichen oder zu erwartenden gebrauchsdauer keine oder nur unerbebliche, mit der Art der Verwendung zu vereinbarende und bei Beachtung der jeweils allgemein anerkannten Regeln der Technik hinnehmbare Gefahren für Gesundheit Sicherheit von Personen ausgehen. ⅲ) §4 GPSG enthält die grundlegende sicherheitstechnische Anforderunge, dass nur einwandfreie Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wie bereits §3GSG differenziert auch §4 GPSG zwischen Produkten, für die eine Verordnung nach §3 Abs. 1 GPSG in deutsches Recht umgesetzt wurde, und den Produkten, für die Harmonisierungensrichtlinien nicht gelten. §4 Abs. 1 S. 1 GPSG bestimmt die Voraussetzungen, unter denen Produkte im europäische-harmonisierten Bereich in den Verkehr gebracht werden dürfen. §4 Abs. 2 S. 1 GPSG bestimmt die Voraussetzungen, unter denen Produkte im nicht europäische-harmonisierten Bereich in den Verkehr gebracht werden dürfen. Produkte im nicht harmonisierten Bereich dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährden. ⅳ) Auf die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte übt das deutsche Produktsicherheitsgesetz keinen großen Einfluß aus. Die Befolgung der Sicherheitsgebote aus §§4 bis 5 GPSG schließt weder die Produktgefährdungshaftung nach dem ProdHaftG noch die deliktsrechtliche Produkthaftung aus. ⅴ) Es gibt in Korea zwar sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen über die Sicherheitsstandards des Produkts und deren produkthaftungsrechtlicher Bedeutung. So wird meine Erfoschung bei der Gesetzgebung des Produktsicherheitsgesetzes in Korea als theoretische Grundlage dienen und zugleich ein brauchbares Modell liefern,das auf die Festlegung der allgemeinen Sicherheitsstandards des Produkts anwendbar ist.

Abstract

ⅰ) In Deutschland bestehen in Bereichen wie Arzneimittelgesetz,Gentechnikgesetz, Bauprodtuktengesetz und Medizinproduktgesetz viele Sondergesetze, die die Sicherheit der betreffenden Produkte regeln. Vor allem ist im April 1997 das Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichnung (Produktsicherheitsgesetz: ProdSG) verabschidet worden, das als das erste deutsche allgemeine Gesetz zur Produktsicherheit gilt. Und im Januar 2004 wurden das Gerätesicherheitsgesetz(GSG) und das Produktsicherheitsgesetz(ProdSG) vom April 1997 durch das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte(Geräte- und Produktsicherheitsgesetz:GPSG) abgelöst. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Ausgehend vom diesem Tatbestand habe ich unter dem Gesichtspunkt des deutschen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes(GPSG) die Sicherheitsstandards des Produkts und deren produkthaftungsrechtliche Bedeutung untersucht. ⅱ) Der Hersteller darf ein Produkt nur in den Verkehr bringen, wenn es sicher ist(§4 Abs. 1 ProdSG). Nach § Abs. 1 ProdSG ist ein Produkt sicher, wenn von ihm bei bestimmungsgemäßer oder zu erwartender Verwendung während der üblichen oder zu erwartenden gebrauchsdauer keine oder nur unerbebliche, mit der Art der Verwendung zu vereinbarende und bei Beachtung der jeweils allgemein anerkannten Regeln der Technik hinnehmbare Gefahren für Gesundheit Sicherheit von Personen ausgehen. ⅲ) §4 GPSG enthält die grundlegende sicherheitstechnische Anforderunge, dass nur einwandfreie Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wie bereits §3GSG differenziert auch §4 GPSG zwischen Produkten, für die eine Verordnung nach §3 Abs. 1 GPSG in deutsches Recht umgesetzt wurde, und den Produkten, für die Harmonisierungensrichtlinien nicht gelten. §4 Abs. 1 S. 1 GPSG bestimmt die Voraussetzungen, unter denen Produkte im europäische-harmonisierten Bereich in den Verkehr gebracht werden dürfen. §4 Abs. 2 S. 1 GPSG bestimmt die Voraussetzungen, unter denen Produkte im nicht europäische-harmonisierten Bereich in den Verkehr gebracht werden dürfen. Produkte im nicht harmonisierten Bereich dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährden. ⅳ) Auf die zivilrechtliche Haftung für fehlerhafte Produkte übt das deutsche Produktsicherheitsgesetz keinen großen Einfluß aus. Die Befolgung der Sicherheitsgebote aus §§4 bis 5 GPSG schließt weder die Produktgefährdungshaftung nach dem ProdHaftG noch die deliktsrechtliche Produkthaftung aus. ⅴ) Es gibt in Korea zwar sehr wenige wissenschaftliche Untersuchungen über die Sicherheitsstandards des Produkts und deren produkthaftungsrechtlicher Bedeutung. So wird meine Erfoschung bei der Gesetzgebung des Produktsicherheitsgesetzes in Korea als theoretische Grundlage dienen und zugleich ein brauchbares Modell liefern,das auf die Festlegung der allgemeinen Sicherheitsstandards des Produkts anwendbar ist.

발행기관:
한국사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22922/jcpl.18.1.201103.217
분류:
법학

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