키워드(keyword) 광고의 상표법적, 경쟁법적 문제 - 유럽에서의 논의를 중심으로 -
Die markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Keyword-Advertising
박영규(명지대학교)
34호, 253~297쪽
초록
Über wenige Themen wurde im Markenrecht in den vergangenen Jahren so intensiv diskutiert wie über die Zulässigkeit der Nutzung fremder Marken als Keywords. Nicht weniger als fünf oberste Gerichte europäischer Staaten haben den EuGH um Vorabentscheidungen zu dieser Problematik ersucht. Mittlerweile hat der Gerichtshof vier dieser Fälle entschieden. Google hat also einen Sieg errungen, der sich aber möglicherweise als Pyrrhussieg erweist. Indem der EuGH eine Gefährdung der Herkunftsfunktion nicht generell verneint, sondern durchaus als möglich angesehen hat, hat er den nationalen Gerichten in den Mitgliedstaaten die Wahlmöglichkeit zwischen restriktiven und liberalen Lösungen belassen. Keyword-Advertising mit fremden Marken ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Diese Werbeform ist ein zulässiges Bemühen um potenzielle Kunden eines Wettbewerbers und überschreitet nicht die von der Rechtsprechung für ein wettbewerbswidriges Abfangen aufgestellten Grenzen. Der Markeninhaber wird durch das Wettbewerbsrecht nicht vor Konkurrenz geschützt. Da durch das Keyword-Advertising mit fremden Marken die Wahrnehmung des Angebots des Markeninhabers nicht erschwert, sondern lediglich daneben eine zusätzliche Alternative für den Verbraucher eröffnet wird, werden keine schützenswerten Interessen des Markeninhabers beeinträchtigt. Mangels Anknüpfung an den guten Ruf eines Konkurrenzproduktes sind die Voraussetzungen einer wettbewerbswidrigen Rufausbeutung nicht gegeben.
Abstract
Über wenige Themen wurde im Markenrecht in den vergangenen Jahren so intensiv diskutiert wie über die Zulässigkeit der Nutzung fremder Marken als Keywords. Nicht weniger als fünf oberste Gerichte europäischer Staaten haben den EuGH um Vorabentscheidungen zu dieser Problematik ersucht. Mittlerweile hat der Gerichtshof vier dieser Fälle entschieden. Google hat also einen Sieg errungen, der sich aber möglicherweise als Pyrrhussieg erweist. Indem der EuGH eine Gefährdung der Herkunftsfunktion nicht generell verneint, sondern durchaus als möglich angesehen hat, hat er den nationalen Gerichten in den Mitgliedstaaten die Wahlmöglichkeit zwischen restriktiven und liberalen Lösungen belassen. Keyword-Advertising mit fremden Marken ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Diese Werbeform ist ein zulässiges Bemühen um potenzielle Kunden eines Wettbewerbers und überschreitet nicht die von der Rechtsprechung für ein wettbewerbswidriges Abfangen aufgestellten Grenzen. Der Markeninhaber wird durch das Wettbewerbsrecht nicht vor Konkurrenz geschützt. Da durch das Keyword-Advertising mit fremden Marken die Wahrnehmung des Angebots des Markeninhabers nicht erschwert, sondern lediglich daneben eine zusätzliche Alternative für den Verbraucher eröffnet wird, werden keine schützenswerten Interessen des Markeninhabers beeinträchtigt. Mangels Anknüpfung an den guten Ruf eines Konkurrenzproduktes sind die Voraussetzungen einer wettbewerbswidrigen Rufausbeutung nicht gegeben.
- 발행기관:
- 한국지식재산학회
- 분류:
- 법학