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학술논문경영법률2011.04 발행KCI 피인용 22

부당 표시․광고에 대한 민사법적 규율 - 표시광고법에 따른 규제와의 관계에서 그 내용과 한계 -

Der Konsumerschutz gegen die unrichtige Warenkennzeichnung bzw. -werbung durch die zivilrechtlichen Regelungen

김상중(고려대학교)

21권 3호, 197~239쪽

초록

Bei der vorliegenden Arbeit geht es um die neuerlich viel diskutierte Problematik der bürgerlichen Regelung für Werbenangaben. Nach der hiesigen Untersuchung ergibt sich, dass zum zivilrechtlichen Schutz vor irreführender Warenwerbung die folgenden einigen Instrumenten anwendbar sind, nämlich die Konstruierbarkeit eines Vertragsinhalts nach den vorindividuellen Werbenangaben, die Anfechtbarkeit einer davon gestörten Willenserklärung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung (§§ 109, 110 KBGB), und schließlich die deliktische Haftung des Werbenden für unrichtige Werbungen. Diese bürgerlichen Regelungsmechanismen spiegeln zwar allmählich die erhöhte Anforderung auf die noch empfindlichere, lauterere Reaktion gegen irreführende Werbungen nach dem koreanischen Gesetz gegen unrichtige und irreführende Werbung wieder. Doch können sie nur dann zum Spiel stehen, wenn die lauterkeitsrechtlichen Urteilen zur Unrichtigkeit von Werbenangaben auch nach den eigenen zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden und demnach annehmbar sind, besonders nach den folgenden Gesichtspunkten: nach der objektiven Realisierbarkeit, äußerlichen Prüfungsfähigkeit von Werbeangaben, und noch nach deren Einflussungsgrade auf den Vertragsinhalt. So angesehen ist es anzunehmen, dass die zivilrechtlichen Regelungen zur lauterkeits- rechtlichen Regelung für irreführende Werbungen einerseits im Spannungsverhältnis, andererseits im Zusammenspiel steheh sollen. Zum Schluss ist es gangbar, die faktische Möglichkeit zur Durchsetzung bürgerlichen Indivischutzes besonders mithilfe von kolletiven Geltendmachung von Schadensersatzansrüchen gesetzgeberisch zu verbessern.

Abstract

Bei der vorliegenden Arbeit geht es um die neuerlich viel diskutierte Problematik der bürgerlichen Regelung für Werbenangaben. Nach der hiesigen Untersuchung ergibt sich, dass zum zivilrechtlichen Schutz vor irreführender Warenwerbung die folgenden einigen Instrumenten anwendbar sind, nämlich die Konstruierbarkeit eines Vertragsinhalts nach den vorindividuellen Werbenangaben, die Anfechtbarkeit einer davon gestörten Willenserklärung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung (§§ 109, 110 KBGB), und schließlich die deliktische Haftung des Werbenden für unrichtige Werbungen. Diese bürgerlichen Regelungsmechanismen spiegeln zwar allmählich die erhöhte Anforderung auf die noch empfindlichere, lauterere Reaktion gegen irreführende Werbungen nach dem koreanischen Gesetz gegen unrichtige und irreführende Werbung wieder. Doch können sie nur dann zum Spiel stehen, wenn die lauterkeitsrechtlichen Urteilen zur Unrichtigkeit von Werbenangaben auch nach den eigenen zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden und demnach annehmbar sind, besonders nach den folgenden Gesichtspunkten: nach der objektiven Realisierbarkeit, äußerlichen Prüfungsfähigkeit von Werbeangaben, und noch nach deren Einflussungsgrade auf den Vertragsinhalt. So angesehen ist es anzunehmen, dass die zivilrechtlichen Regelungen zur lauterkeits- rechtlichen Regelung für irreführende Werbungen einerseits im Spannungsverhältnis, andererseits im Zusammenspiel steheh sollen. Zum Schluss ist es gangbar, die faktische Möglichkeit zur Durchsetzung bürgerlichen Indivischutzes besonders mithilfe von kolletiven Geltendmachung von Schadensersatzansrüchen gesetzgeberisch zu verbessern.

발행기관:
한국경영법률학회
분류:
법학

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