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학술논문공법학연구2011.05 발행KCI 피인용 14

사인의 경찰작용에서의 국가책임

Staatshaftung bei der Ausführung der polizeiliche Aufgabe durch Private

이성용(계명대학교)

12권 2호, 319~341쪽

초록

사인의 경찰활동은 다양한 형식으로 확대되고 있다. 본 연구는 경찰작용에 참여하는 사인의 행위형식을 공무수탁사인, 경찰보조자 및 사회사의 독립적 사무수행으로 구분하여 각각의 경우에서 국가책임의 법리가 어떻게 적용되는지 검토한다. 공무수탁사인은 행정주체라기 보다는 행정기관으로 보는 것이 타당하며, 기능적 민영화의 형식으로서 그 불법행위에 대한 국가의 책임이 부정되어서는 안된다. 사회사의 독립적 사무수행에 있어서는 그 사무의 고권성과 위탁자인 행정청과 수탁사무와의 접착성, 사회사의 재량의 범위 등이 국가책임을 정함에 있어서 고려되어야 한다. 공무를 위탁받은 사인을 국가배상법상의 공무원의 범위에 포함시킨 최근의 국가배상법 개정은 그 해석에 있어서 논란을 야기하고 있는데, 입법의 취지를 고려한다면, 개정법상의 ‘공무를 위탁받은 사인’은 강학상의 공무수탁사인과 행정보조자를 포함하는 개념으로 이해하여야 한다. 또한 법률에 근거한 사무의 위탁이 있다고 하더라도 그 사무의 성격이 고권적 성격이 희석되고 독자성이 인정되어 국가책임을 인정하는 것이 적정하지 않는 경우에는 공무수탁사인이 아닌 실질적 민영화, 즉 기존 국가임무과 사임무로 전환되는 것으로 볼 수 있다.

Abstract

Die polizeiliche Aufgabe ist seit langem als eine der unaufgebbaren Staatsaufgaben anerkannt und es existiert ein rechtliche und organisatorisch gut abgesichertes staatliches Gewaltmonopol. Daher mit der Formulierung „Einschaltung Private bei der polizeiliche Aufgabe„ ist schon sehr komplizierte rechtliche Probleme geöffnenet. Insbesondere soll die haftungsrechtliche Aspekte gesondert behandelt werden. Früher hatte das koreanische Staatshaftungsgesetz keine besondere Regelungen im Zusammenhang mit der Einschaltung Private bei der staatliche Aufgabendurchführung. Aber durch die Revision des Gesetzes ist die Staatshaftung bei der Aufgabendurchführung durch Private deutlich geregelt. Trotzdem ist es noch umstritten, wie diese Regelung intereprietert werden soll. Der Grund liegt darin, dass bis jetzt die Privatisierungsformen und die Begriffe, wie Beliehene und Polizeihelfer getrennt betrachtet waren. Im Gegensatz dazu, stehen die Einschaltungsformen der Beliehene bzw. Polizeihelfer unter dem Begriff der sog. funktionelle Privatisierung und die unabhängige und selbständige Einschaltungform der Private ist von Anfang an vom Umfang dieses Begriffs auszuschliessen. Im Zusammenhang mit der Auslegung der geänderten Regelung, ist der Ausdruck „die Privatpersonen, den öffentlichen Amt anvertraut ist„ als Oberbegriff der Beliehene und der Verwaltungshelfer zu betrachten, wenn die Wille der Gesetzgeber berücksichtigt wird. Die Rechtsproblematik der Staatshaftung bei der Ausführung der polizeiliche Aufgabe durch Private ist auch in dieser Hinblick zu beantworten. Obwhol die polizeiliche Aufgabe enge Verbindung mit der Gewalt des Staates als ultima ratio hat, bedeutet es nicht, dass die präventive Wirkung für die Innere Sicherheit durch Staat monopolisiert werden soll. Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Innere Sicherheit durch Private nicht nur zulässig, sondern auch empfohlen. Qualfiziert man sie als staatliche Aufgabe, werden die Private in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig. Schäden, die sie Dritten zufügen, sind nach den Grudsätzen der Amtshaftung auszugleichen. Demgemäß ist ein Realakt dann als „Ausübung eines öffentlichen Amtes„ zu qualifizieren, wenn die Zielsetzung, in deren Sinn der Amtswalter tätig wurde, dem hoheitliche Aufgaben bereich zuzurechnen ist und zwischen dieser Zielsetzung und dem Realakt ein so enger innerer und äußerer Zusammenhang besteht, dass der der Realakt als dem Bereich der hoheitlichen Betätigung angehörend angesehen werden muss.

발행기관:
한국비교공법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.31779/plj.12.2.201105.013
분류:
법학

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