2010년도 主要 行政法(行政)判決의 分析과 批判에 관한 小考
Kritische Analyse von wichtigen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen im Jahre 2010.
김중권(중앙대학교)
35호, 45~113쪽
초록
Hier werden 20 verwaltungsrechtliche Fälle im Jahre 2010 kritisch analysiert. Höchtsgerichtshof(HGH) hat der Einbürgerung weiten Freiraum zuerkannt anders als untergrordnete Gerichte. Die Ausnahmebewilligung ist dem HGH noch nicht bekannt. Zu Unrecht hat HGH die Zulassung von Disposition über Vermögen im Privatschulegesetz nicht als Genehmigung, sondern Kontrollerlaubnis anerkannt. Der Vermittlungsvertrag durch Vermittler ohne Erlaubnis wurde zum Nichtigkeit verurteilt. Fraglich ist, ob der Bürger einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschedung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens. Das wurde zu Unrecht verneint. Nach dem HGH stellte der Erstattungsanspruch sich nicht als ein eigenständiges öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut dar. Die normergängzenden Verwaltungsvorschriften sollten sehr noch positiver akzeptiert werden. HGH hat die Klagebefugnis im Umweltrecht außergewöhnlich sehr erweitert. Das wäre tiefgreifend zu diskutiern. Die egoistische Verbandsklage wurde vom HGH anerkannt. Der Beliehener könnte das Haftungssubjekt i.S. des Abs.2 Staatshaftungsgesetzes nicht sein. HGH hatte andere Meinung.
Abstract
Hier werden 20 verwaltungsrechtliche Fälle im Jahre 2010 kritisch analysiert. Höchtsgerichtshof(HGH) hat der Einbürgerung weiten Freiraum zuerkannt anders als untergrordnete Gerichte. Die Ausnahmebewilligung ist dem HGH noch nicht bekannt. Zu Unrecht hat HGH die Zulassung von Disposition über Vermögen im Privatschulegesetz nicht als Genehmigung, sondern Kontrollerlaubnis anerkannt. Der Vermittlungsvertrag durch Vermittler ohne Erlaubnis wurde zum Nichtigkeit verurteilt. Fraglich ist, ob der Bürger einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschedung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens. Das wurde zu Unrecht verneint. Nach dem HGH stellte der Erstattungsanspruch sich nicht als ein eigenständiges öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut dar. Die normergängzenden Verwaltungsvorschriften sollten sehr noch positiver akzeptiert werden. HGH hat die Klagebefugnis im Umweltrecht außergewöhnlich sehr erweitert. Das wäre tiefgreifend zu diskutiern. Die egoistische Verbandsklage wurde vom HGH anerkannt. Der Beliehener könnte das Haftungssubjekt i.S. des Abs.2 Staatshaftungsgesetzes nicht sein. HGH hatte andere Meinung.
- 발행기관:
- 안암법학회
- 분류:
- 법학일반