가장혼인의 법률문제에 대한 고찰
Rechtliche Probleme der Scheinehe und ihre Lösung
조은희(제주대학교)
34호, 373~397쪽
초록
Die Anzahl der der internationalen Eheschließungen hat sich in den letzten Jahren in Korea erhöt. Wegen des wirtschaftlichen Entwicklung standes in Korea wollen viele ausländische Menschen, z.B. aus China, Vietnam, Philippinen wollen koreanische Staatsbürger heiraten und in Korea leben. Einige diese internationalen Eheschließungen sind aber keine "Liebesheiraten", sondern haben den Zweck, den Aufenthalt eines ausländischen Ehepartners zu ermöglichen aus wirtschaftlichen und anderen Gründen. Diese Ehen werden im Familienrecht als eine Scheinehe angesehen. So versteht man unter einer Scheinehe eine Ehe, die ohne den Willen zur Begründung und Verwirklichung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wird, sondern lediglich der Herbeiführung gewisser Sekundärwirkungen bzw. der Erlangung bestimmter an die Eheschließung geküpfter Vorteile dienen. Meiner Arbeit stellt wird eine juristische Betrachtung der Problematik der Scheinehe dar. Nach § 815 des koreanischen Zivilrecht wird geregelt, dass eine solche Ehe nichtig wird und die Handlung der beide (Schein-)Eheschliessenden strafbar ist. Es kommt vor, dass ein Ehegatte, meist die koreanische Seite, die Ehe wegen Nichtigkeit auflösen will und begründet dies mit der Behauptung, dass der Ehegatte nur heiraten wollte, um sich in Korea aufzuhalten. Es kommt vor, dass eine Frau mit einem Koreaner die Ehe schließt, aber dann bald nach der Ankunft das Haus des Mannes verlässt. In meiner Arbeit wird die Rechtsprechung in solchen und ähnlichen Fällen analysiert und dargestellt, welche Probleme es bei und nach der Entscheidung der Nichtigkeit einer internationalen Ehe gibt. Darüber hinaus wird dargestellt, wie das deutsche Recht mit dem Problem der Scheinehe umging und umgeht. Am Ende meiner Arbeit wird diskutiert, wie die Probleme geloest werden können. Veränderungen bei der Registrierung der Eheschließung und in Bezug auf die Personenstandsbeamten werden untersucht.
Abstract
Die Anzahl der der internationalen Eheschließungen hat sich in den letzten Jahren in Korea erhöt. Wegen des wirtschaftlichen Entwicklung standes in Korea wollen viele ausländische Menschen, z.B. aus China, Vietnam, Philippinen wollen koreanische Staatsbürger heiraten und in Korea leben. Einige diese internationalen Eheschließungen sind aber keine "Liebesheiraten", sondern haben den Zweck, den Aufenthalt eines ausländischen Ehepartners zu ermöglichen aus wirtschaftlichen und anderen Gründen. Diese Ehen werden im Familienrecht als eine Scheinehe angesehen. So versteht man unter einer Scheinehe eine Ehe, die ohne den Willen zur Begründung und Verwirklichung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wird, sondern lediglich der Herbeiführung gewisser Sekundärwirkungen bzw. der Erlangung bestimmter an die Eheschließung geküpfter Vorteile dienen. Meiner Arbeit stellt wird eine juristische Betrachtung der Problematik der Scheinehe dar. Nach § 815 des koreanischen Zivilrecht wird geregelt, dass eine solche Ehe nichtig wird und die Handlung der beide (Schein-)Eheschliessenden strafbar ist. Es kommt vor, dass ein Ehegatte, meist die koreanische Seite, die Ehe wegen Nichtigkeit auflösen will und begründet dies mit der Behauptung, dass der Ehegatte nur heiraten wollte, um sich in Korea aufzuhalten. Es kommt vor, dass eine Frau mit einem Koreaner die Ehe schließt, aber dann bald nach der Ankunft das Haus des Mannes verlässt. In meiner Arbeit wird die Rechtsprechung in solchen und ähnlichen Fällen analysiert und dargestellt, welche Probleme es bei und nach der Entscheidung der Nichtigkeit einer internationalen Ehe gibt. Darüber hinaus wird dargestellt, wie das deutsche Recht mit dem Problem der Scheinehe umging und umgeht. Am Ende meiner Arbeit wird diskutiert, wie die Probleme geloest werden können. Veränderungen bei der Registrierung der Eheschließung und in Bezug auf die Personenstandsbeamten werden untersucht.
- 발행기관:
- 한양법학회
- 분류:
- 법해석학