유전자변형생물체의 위해성방지를 위한 단계적 안전관리제
Zur rechtlichen Instrument der Stufensicherheit für Risikoabwehr von genetische veränderten Organismen
이종영(중앙대학교)
13권 2호, 197~231쪽
초록
Die Chancen der Gentechnik sind wie Risiken in der umfangreichen Literatur zum Gentechnikrecht insbesondere im Zusammenhang mit der Entstehung des Gentechnikgesetzes ausführlich diskutiert worden. Während im Bereich der moleklarbiologischen Forschung gentechnische Arbeiten bereits einen beträchtlichen Umfang erreicht haben, ist die industrielle Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse noch immer eher im Anfangsstadium. Anders als biotechnische Verfahren, die längst zu einer industrielle Nutzung der Mikrobiologie geführt haben, sind Produktionsverfahren unter Einsatz gentechnischer Verfahren heute noch eher eine Ausnahme, wenngleich zumindest im Ausland mit bereits beträchtlicher wirtschaftlicher Bedeutung. Der Begriff der Gefahr hat in der Rechtsordnung an verschiedener Stelle Niederschlag gefunden. Die verwaltungsrechtliche Bedeutung Des Begriffs ist zurückzuführen auf die polizeirechtliche Terminologie, die bereits von preussischen Oberverwaltungsgericht geprägt wurde. Hiernach liegt eine Gefahr bei einer Sachlage vor, die bei ungehinderttem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden, d.h. zur Minderung eines tatsächlich vorhandenen Bestands von Rechtsund Lebensgütern durch von aussen kommende Einflüsse, führt. Das Vorliegen einer Gefahr ist anhand zweier Kriterien zu bestimmen. Das erste ist an Rechtsgütern zu besorgende Beeinträchtigung, das zweite ist die Eintrittswahrscheinlichkeit. Ähnlich wie der Begriff einer Gefahr, der eine Sachlage kennzeichnet,bei der nach allgemeiner Lebenserfahrung die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht, bezeichnet der Begriff des Risikos grundsätzlich eine Situation, in der ein Schadenseintritt ebenfalls nicht sicher vorausgesagt werden kann. Allerdings kann ein Risiko auch dann bestehen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts die Gefahrenschwelle nicht erreicht und somit nur eine Vorstufe zur Gefahr vorliegt. Eine wichtige Rolle spiet insoweit das Ausmass des zu erwartenden Schadens, wobei jedoch verschiedene Definitionen weitere Unterschiede machen.
Abstract
Die Chancen der Gentechnik sind wie Risiken in der umfangreichen Literatur zum Gentechnikrecht insbesondere im Zusammenhang mit der Entstehung des Gentechnikgesetzes ausführlich diskutiert worden. Während im Bereich der moleklarbiologischen Forschung gentechnische Arbeiten bereits einen beträchtlichen Umfang erreicht haben, ist die industrielle Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse noch immer eher im Anfangsstadium. Anders als biotechnische Verfahren, die längst zu einer industrielle Nutzung der Mikrobiologie geführt haben, sind Produktionsverfahren unter Einsatz gentechnischer Verfahren heute noch eher eine Ausnahme, wenngleich zumindest im Ausland mit bereits beträchtlicher wirtschaftlicher Bedeutung. Der Begriff der Gefahr hat in der Rechtsordnung an verschiedener Stelle Niederschlag gefunden. Die verwaltungsrechtliche Bedeutung Des Begriffs ist zurückzuführen auf die polizeirechtliche Terminologie, die bereits von preussischen Oberverwaltungsgericht geprägt wurde. Hiernach liegt eine Gefahr bei einer Sachlage vor, die bei ungehinderttem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens zu einem Schaden, d.h. zur Minderung eines tatsächlich vorhandenen Bestands von Rechtsund Lebensgütern durch von aussen kommende Einflüsse, führt. Das Vorliegen einer Gefahr ist anhand zweier Kriterien zu bestimmen. Das erste ist an Rechtsgütern zu besorgende Beeinträchtigung, das zweite ist die Eintrittswahrscheinlichkeit. Ähnlich wie der Begriff einer Gefahr, der eine Sachlage kennzeichnet,bei der nach allgemeiner Lebenserfahrung die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts besteht, bezeichnet der Begriff des Risikos grundsätzlich eine Situation, in der ein Schadenseintritt ebenfalls nicht sicher vorausgesagt werden kann. Allerdings kann ein Risiko auch dann bestehen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts die Gefahrenschwelle nicht erreicht und somit nur eine Vorstufe zur Gefahr vorliegt. Eine wichtige Rolle spiet insoweit das Ausmass des zu erwartenden Schadens, wobei jedoch verschiedene Definitionen weitere Unterschiede machen.
- 발행기관:
- 중앙법학회
- 분류:
- 법학