과잉방위에 있어서 착오와 공범
Irrtum und Teilnahme bei der Notwehruberschreitung
이강민(이화여자대학교)
31호, 184~217쪽
초록
Überschreitet der Täter bei bestehender Notwehrlage das Maß der angemessenen Verteidigung, er ist wegen Notwehrüberschreitung verantwortlich. Überschreitet eine Verteidigungshandlung das angemessene Maß, kann die Strafe gemildert oder abgesehen nach den Umständen werden, und im Falle des vorhergehenden Absatz führte der Täter die Verteidigungshandlung aus Furcht, Schrecken, Aufregung oder Bestürzung in der Nacht oder unter anderen außerordentlichen Umständen, so wird er nicht bestraft nach §21 Abs. 2 und §21 Abs. 3 vom geltenden koreanischen Strafgesetzbuch(KStGB). Die Erscheinungsformen der Notwehrüberschreitung lassen sich in eine Gruppe objektiver und eine Gruppe subjektiver Exzesskonstellationen aufteilen. Ob alle Notwehrexzesstype der Notwehrüberschreitung(eigentlicher Notwehrexzess,erweiterter Notwehrexzess, Bewusster Notwehrexzess, Unbewusster Notwehrexzess)unter §21 Abs. 2 und §21 Abs. 3 KStGB fällt, ist umstritten. Also fraglich ist,ob der Vorschriften über Notwehrüberschreitung auch auf den Fall anwendbar ist, daß sich der Verteidiger irrig oder gemeinschaftlich zur Wehr setzt. Vor allem ein Notwehrüberschreitung kann auch in Kombination mit einem Irrtum auftreten. Dabei sind die Fallkonstellationen “Putativnotwehr und Exzess” sowie “Putativnotwehrexzess” zu unterscheiden. Schließlich der Irrtum über Exzess gehört typische Irrtumsproblem und von dem so genannten unbewusster Notwehrexzess abzugrenzen werden. Es handelt sich um die Rechtsnatur des Irrtum über Exzess und die wesentlichen Ergebnisse vorliegender Untersuchung lassen sich wie folgende zusammenfassen. Wenn Täter bewusst Exzess unimmt aber irrig an, es sei erlaubt, er ist entschuldigt nach §16 KStGB als der irrtum über die Verbotsnorm(indirekter Verbotsirrtum), da der Grund des Notwehrüberschreitungvorschriftes also in deren Situation erkennt werden kann, oder die Vorschriften über Notwehrüberschreitung anwendet werden. Diese Irrtumsregelung kann nicht nur darauf sondern auch auf dem Fall, dass Täter unbewußt Exzess irrig über Bewertung des Angemessenheit Mittels, Notwehrüberschreitung angewandt weren. Unbewusst Täter Exzess irrig über Mittel, so ist Vorsatzaussluss im Hinblick auf die Putativnotwehr zu erörtern oder die Vorschriften über Notwehrüberschreitung anwendet werden. Es handelt sich um die Anwendbarkeit von der Vorschriften über Notwehrüberschreitung auf Teilnehmer. Eine gesetzlich Diskussion der Teilnahme bei der Notwehrüberschreitung nicht handelt bisherig in Korea werden. Supreme Court of Japan hält an der Rechtsprechung zur diese Problem in 1992 und 1994. Der Grund der Notwehrüberschreitung vom §21 Abs. 2 liegt in Schuldmilderung, Milderung oder Mangel der Strafbedürfnisse. Und der Wesen der vom §21 Abs. 3 Straflosigkeit ist die Lücke der Zumutbarkeit. Und Anstifter und Gehilfe werden von der Notwehrüberschreitung des Täters beeinflußt, weil sie akzessorisch ist(limitierte Akzessorietät). Dagegen wirkt zwischen Mittäter die Notwehrüberschreitung von einem Täter getrennt.
- 발행기관:
- 대검찰청
- 분류:
- 형법