인접한 토지의 경사면에 건축한 석축의 부합과 방해배제청구권 - 대법원 2009. 5. 14. 선고 2008다49202 판결에 대한 평석 -
Eigentumserwerb durch Verbindung von am Hang gebauten Mauerwerk bei Nachbargründstücken und Abwehranspruch
이병준(한국외국어대학교)
54권 1호, 85~115쪽
초록
Zu den Eigentumsverhältnissen am Hang gebauten Mauerwerk bei Nachabargründstücken enhält das Gesetz keine Regelungen. Eine klare Eigentumszuordnung bereitet deswegen Probleme, weil hier zwei gesetzliche Zuordnungsprinzipien aufeinander treffen. Hier muss gefragt werden, ob es noch ein wesentlicher Bestandteil des Gründstücks des Überbauenden gehört, oder durch Verbindung Bestandteil des überbauten Gründstücks geworden ist. Dieser Aufsatz hält an dem Stanpunkt fest,dass beim unrechtmässigten unentschuldigten Überbau der Überbauende Eigentümer des überbauten Mauerwerks werden soll. Aber beim unrechtmässigen unentschuldigten Überbau wird der beeinträchtigte Nachbar Eigentümer des Überbaus. Wenn das Mauerwerk unrechtmässig und unentschuldig ist, kann der Nachbar, obwohl er Eingentümer des Mauerwerk geworden ist, Beseitigung des Überbaus auf Kosten des Überbauenden verlagen können. Dies ist gerechtfertigt, weil die eigentumsmässige Zusammenfassung wirtschaftlicher Teilheiten dort ihre Grenze findet, wo bei ihrer Schaffung fremdes Eigentum verletzt wird. Jedoch will die koreanische Rechtsprechung beim Erwerb des Eigentums des Mauerwerks die Beseitigung diesen verneinen.
Abstract
Zu den Eigentumsverhältnissen am Hang gebauten Mauerwerk bei Nachabargründstücken enhält das Gesetz keine Regelungen. Eine klare Eigentumszuordnung bereitet deswegen Probleme, weil hier zwei gesetzliche Zuordnungsprinzipien aufeinander treffen. Hier muss gefragt werden, ob es noch ein wesentlicher Bestandteil des Gründstücks des Überbauenden gehört, oder durch Verbindung Bestandteil des überbauten Gründstücks geworden ist. Dieser Aufsatz hält an dem Stanpunkt fest,dass beim unrechtmässigten unentschuldigten Überbau der Überbauende Eigentümer des überbauten Mauerwerks werden soll. Aber beim unrechtmässigen unentschuldigten Überbau wird der beeinträchtigte Nachbar Eigentümer des Überbaus. Wenn das Mauerwerk unrechtmässig und unentschuldig ist, kann der Nachbar, obwohl er Eingentümer des Mauerwerk geworden ist, Beseitigung des Überbaus auf Kosten des Überbauenden verlagen können. Dies ist gerechtfertigt, weil die eigentumsmässige Zusammenfassung wirtschaftlicher Teilheiten dort ihre Grenze findet, wo bei ihrer Schaffung fremdes Eigentum verletzt wird. Jedoch will die koreanische Rechtsprechung beim Erwerb des Eigentums des Mauerwerks die Beseitigung diesen verneinen.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학