민법사례의 효율적 풀이를 위한 일 제언
Ein Vorschlag für die effiziente Bearbeitung von Zivilrechtsfällen
안병하(강원대학교)
33권, 281~305쪽
초록
Seit der abrupten Einführung des sog. amerikanischen Law-School-Systems in Korea werden die juristischen Fälle, welche meistens dem der Rechtsprechung zugrunde liegenden Sachverhalt nachgebildet werden, immer intensiver in die Vorlesungen eingesetzt. Diese sog. Case-Methode dient sicherlich durch ihre praxisorientierte Perspektive zur effektiven Juristenausbildung, so daß die neue Tedenz im großen Ganzen gesehen nicht zu beanstanden ist. Es ist aber erstaunlich, daß trotz der Betonung der Fälle in der Juristenausbildung kaum Interesse dafür gezeigt wird, wie man die juristischen Fälle effizient und effektiv bearbeiten kann. Die hierzulande verbreitete und manchmal sogar von Professoren empfohlene Fallbearbeitungsmethode besteht grundsätzlich aus drei Teilen: (i) Einleitende Zusammenfassung der für die Falllösung entscheidenden Rechtsprobleme; (ii) Eingehende Darstellung über die Bedeutung, den Tatbestand, den Meinungsstand, die Rechtsprechung etc. in bezug auf die eben erwähnten Rechtsprobleme; (iii) Anwendung des bisher abstrak erklärten Theorie zum konkreten Sachverhalt und dann das Ergebnis. Diese bereits in der Examenspraxis eingebürgerte Falllösungsmethode hat aber mehrere Probleme. Das Gößte davon ist, daß eine solche Methode wegen der ihr immanenten Konzentrierung auf die einigen wichtigen Rechtsprobleme nur zur mosaikartig punktuellen Bewältigung der Fallfrage führen kann. Die mit der Fallbearbeitung bezweckte Übung zum systematischen sowie lückenlosen Denken für juristische Arbeit ist daher auf diese Weise nicht ohne weiteres zu erreichen. Die vorliegende Arbeit schlägt deshalb eine neue Fallbearbeitungsmethode vor, die der für erfahrene Juristen typischen Denkweise entspricht und mithin grundsätzlich in zwei Stufen, nämlich Rechtsentstehung und Rechtshinderung, eingeteilt wird. Innerhalb der jeweiligen Stufe soll die Fallbearbeitung von der Findung der normativen Grundlage der in Betracht zu ziehenden subjektiven Rechte und von der Feststellung deren Tatbestände ausgehen. Danach findet die wertende Subsumtion des Sachverhalts statt und dann folgt die Schlußfolgerung. Diese logische Methode kann nicht nur den sog. “legal mind” fördern, sondern auch einen groben, aber essentiellen Rahmen für die richtige Lösung bieten.
Abstract
Seit der abrupten Einführung des sog. amerikanischen Law-School-Systems in Korea werden die juristischen Fälle, welche meistens dem der Rechtsprechung zugrunde liegenden Sachverhalt nachgebildet werden, immer intensiver in die Vorlesungen eingesetzt. Diese sog. Case-Methode dient sicherlich durch ihre praxisorientierte Perspektive zur effektiven Juristenausbildung, so daß die neue Tedenz im großen Ganzen gesehen nicht zu beanstanden ist. Es ist aber erstaunlich, daß trotz der Betonung der Fälle in der Juristenausbildung kaum Interesse dafür gezeigt wird, wie man die juristischen Fälle effizient und effektiv bearbeiten kann. Die hierzulande verbreitete und manchmal sogar von Professoren empfohlene Fallbearbeitungsmethode besteht grundsätzlich aus drei Teilen: (i) Einleitende Zusammenfassung der für die Falllösung entscheidenden Rechtsprobleme; (ii) Eingehende Darstellung über die Bedeutung, den Tatbestand, den Meinungsstand, die Rechtsprechung etc. in bezug auf die eben erwähnten Rechtsprobleme; (iii) Anwendung des bisher abstrak erklärten Theorie zum konkreten Sachverhalt und dann das Ergebnis. Diese bereits in der Examenspraxis eingebürgerte Falllösungsmethode hat aber mehrere Probleme. Das Gößte davon ist, daß eine solche Methode wegen der ihr immanenten Konzentrierung auf die einigen wichtigen Rechtsprobleme nur zur mosaikartig punktuellen Bewältigung der Fallfrage führen kann. Die mit der Fallbearbeitung bezweckte Übung zum systematischen sowie lückenlosen Denken für juristische Arbeit ist daher auf diese Weise nicht ohne weiteres zu erreichen. Die vorliegende Arbeit schlägt deshalb eine neue Fallbearbeitungsmethode vor, die der für erfahrene Juristen typischen Denkweise entspricht und mithin grundsätzlich in zwei Stufen, nämlich Rechtsentstehung und Rechtshinderung, eingeteilt wird. Innerhalb der jeweiligen Stufe soll die Fallbearbeitung von der Findung der normativen Grundlage der in Betracht zu ziehenden subjektiven Rechte und von der Feststellung deren Tatbestände ausgehen. Danach findet die wertende Subsumtion des Sachverhalts statt und dann folgt die Schlußfolgerung. Diese logische Methode kann nicht nur den sog. “legal mind” fördern, sondern auch einen groben, aber essentiellen Rahmen für die richtige Lösung bieten.
- 발행기관:
- 비교법학연구소
- 분류:
- 기타법학