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학술논문법학논총2011.06 발행

독일에 있어서 단계적 고객모집에 대한 법적 취급 -舊 불공정경쟁법 제16c조를 중심으로-

Rechtliche Beurteilung der Progressiven Kundenwerbung -In Bezug auf § 16c UWG a. F.-

정성숙(영산대학교)

35권 1호, 3~29쪽

초록

Obwohl die Rechtsprechung schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts gegen die Laienwerbung und die progressive Kundenwerbung vorgeht, treten doch immer wieder neue Fäalle auf. Diese verursachen wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe. Jüngstes Beispiel eines solchen Falls ist das progressive Vertriebssystem der Maxima Holding AG. Sie erleichertete 620 Privatperson, 40 Firmen und den Staat um insgesamt 26 Mio. Euro durch das von den Betriebern etabilierte Schneeballsystem. Das genannte Unternehmen war zwischen den Jahren 1993-1999 tätig und wurde Sponsor des Handball-Bundeslitisten VfL Gummersbach. Es scheint aber immer wieder Personen zu geben, die es trotz der strengen Kriterien an die Laienwerbung und die progressive Kundenwerbung, versuchen, Vertriebssysteme dieser Arten am Markt zu ebabilieren und durch noch vorhandene Lücken der Rechtsprechung hindurchzuchlüpfen. Die hier aufgezeigte strafrechtliche Beurteilung von progressiver Kundenwerbung kann nur einen groben Überblick geben. Die Vielzahl der unterschiedlichen Systeme lässt eine pauschale Aussage, die auf alle Systeme zutrifft, nicht zu. Darum beschränkt sich die Arbeit auch auf einige wesentliche Grundtypen der progressiven Kundenwerbung.Generell ist aber festzuhalten, dass mit der Einführung des § 6c UWG 1986 und seiner Überarbeitung im Jahr 2000, ein Tatbestand geschaffen wurde, welcher eine problemlose Ahndung von Systemen der progressiven Kundenwerbung ermöglicht. Die ansonsten zur strafrechtlichen Ahndung zur Verfügung stehenden Tatbestände wie die §§ 284 ff. und 263 StGB als auch § 4 UWG sind dagegen nur im Einzelfall zu bejahen.Im Übrigen bleibt anzumerken, dass eine Vielzahl der Systeme progressiver Kundenwerbung sehr sozialschädlich und wettbewerbswidrig sind. Die Beteiligung daran ist oft mit einem sehr hohen Schaden verbunden, so dass besondere Vorsicht geboten ist.

Abstract

Obwohl die Rechtsprechung schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts gegen die Laienwerbung und die progressive Kundenwerbung vorgeht, treten doch immer wieder neue Fäalle auf. Diese verursachen wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe. Jüngstes Beispiel eines solchen Falls ist das progressive Vertriebssystem der Maxima Holding AG. Sie erleichertete 620 Privatperson, 40 Firmen und den Staat um insgesamt 26 Mio. Euro durch das von den Betriebern etabilierte Schneeballsystem. Das genannte Unternehmen war zwischen den Jahren 1993-1999 tätig und wurde Sponsor des Handball-Bundeslitisten VfL Gummersbach. Es scheint aber immer wieder Personen zu geben, die es trotz der strengen Kriterien an die Laienwerbung und die progressive Kundenwerbung, versuchen, Vertriebssysteme dieser Arten am Markt zu ebabilieren und durch noch vorhandene Lücken der Rechtsprechung hindurchzuchlüpfen. Die hier aufgezeigte strafrechtliche Beurteilung von progressiver Kundenwerbung kann nur einen groben Überblick geben. Die Vielzahl der unterschiedlichen Systeme lässt eine pauschale Aussage, die auf alle Systeme zutrifft, nicht zu. Darum beschränkt sich die Arbeit auch auf einige wesentliche Grundtypen der progressiven Kundenwerbung.Generell ist aber festzuhalten, dass mit der Einführung des § 6c UWG 1986 und seiner Überarbeitung im Jahr 2000, ein Tatbestand geschaffen wurde, welcher eine problemlose Ahndung von Systemen der progressiven Kundenwerbung ermöglicht. Die ansonsten zur strafrechtlichen Ahndung zur Verfügung stehenden Tatbestände wie die §§ 284 ff. und 263 StGB als auch § 4 UWG sind dagegen nur im Einzelfall zu bejahen.Im Übrigen bleibt anzumerken, dass eine Vielzahl der Systeme progressiver Kundenwerbung sehr sozialschädlich und wettbewerbswidrig sind. Die Beteiligung daran ist oft mit einem sehr hohen Schaden verbunden, so dass besondere Vorsicht geboten ist.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17252/dlr.2011.35.1.001
분류:
법학

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