독일에서의 정신지체자 보호를 위한 RFID (Radio Frequency Identification)기 의 이용에 관한 논의
Diskurs in Deutschland über den Einsatz von RFID-Technik in der Dementenversorgung
윤영철(한남대학교)
17권 1호, 59~92쪽
초록
Die Radiofrequenz-Identifikation (RFID) ist weltweit auf dem Vormarsch. In der Logistikbranche werden Waren mit Funkchips versehen, so dass sich ihr Transportweg verfolgen lässt. Reisepässe werden mit RFID-Chips ausgestattet, damit die gespeicherten Personalangaben per Funkkontakt erfasst werden können. Zunehmend wird diese Technologie auch zur Kontrolle überwachungsbedürftiger Personen eingesetzt. Der Beitrag geht den Fragen nach, die sich durch RFID-Technik im Betreuungsrecht stellen. Der Einsatz von RFID-Technik in der Dementenversorgung ist grundsätzlich statthaft und häufig eine sinnvolle Alternative zu einer geschlossenen Unterbringung. Lediglich eine Rundumüberwachung wäre unzulässig. Die Verwendung von RFID-Chips bedarf aber stets der Einwilligung eines Betreuers bzw. Vorsorgebevollmächtigten. Bei Türsicherungsanlagen, welche die mit einem Funkchip ausgestatteten Personen an einem Verlassen der Einrichtung bzw. ihres Wohnbereichs hindern, ist zudem eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich, da diese eine Freiheitsentziehung bewirken. Die Ausstattung Demenzkranker mit RFID-Chips für solche türblockierenden Anlagen ist als unterbringungsähnliche Maßnahme zu klassifizieren, so dass Rechtsgrundlage für eine Genehmigung § BGB § 1906 BGB § 1906 Absatz IV BGB ist. Der Diskurs in Deutschland über den Einsatz von RFID-Technik in der Dementenversorgung ist auch in Südkorea von entscheidender Bedeutung, weil Streitpunkte, anzuwendende Gesetze, Rücksichtspunkte auf den Schutz personenbezogener Daten usw. hinsichtlich der Verwendung on RFID-Technik in der Dementenversorgung in Südkorea auch ähnlich wie in Deutschland sind.
Abstract
Die Radiofrequenz-Identifikation (RFID) ist weltweit auf dem Vormarsch. In der Logistikbranche werden Waren mit Funkchips versehen, so dass sich ihr Transportweg verfolgen lässt. Reisepässe werden mit RFID-Chips ausgestattet, damit die gespeicherten Personalangaben per Funkkontakt erfasst werden können. Zunehmend wird diese Technologie auch zur Kontrolle überwachungsbedürftiger Personen eingesetzt. Der Beitrag geht den Fragen nach, die sich durch RFID-Technik im Betreuungsrecht stellen. Der Einsatz von RFID-Technik in der Dementenversorgung ist grundsätzlich statthaft und häufig eine sinnvolle Alternative zu einer geschlossenen Unterbringung. Lediglich eine Rundumüberwachung wäre unzulässig. Die Verwendung von RFID-Chips bedarf aber stets der Einwilligung eines Betreuers bzw. Vorsorgebevollmächtigten. Bei Türsicherungsanlagen, welche die mit einem Funkchip ausgestatteten Personen an einem Verlassen der Einrichtung bzw. ihres Wohnbereichs hindern, ist zudem eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich, da diese eine Freiheitsentziehung bewirken. Die Ausstattung Demenzkranker mit RFID-Chips für solche türblockierenden Anlagen ist als unterbringungsähnliche Maßnahme zu klassifizieren, so dass Rechtsgrundlage für eine Genehmigung § BGB § 1906 BGB § 1906 Absatz IV BGB ist. Der Diskurs in Deutschland über den Einsatz von RFID-Technik in der Dementenversorgung ist auch in Südkorea von entscheidender Bedeutung, weil Streitpunkte, anzuwendende Gesetze, Rücksichtspunkte auf den Schutz personenbezogener Daten usw. hinsichtlich der Verwendung on RFID-Technik in der Dementenversorgung in Südkorea auch ähnlich wie in Deutschland sind.
- 발행기관:
- 과학기술법연구원
- 분류:
- 기타법학