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학술논문과학기술법연구2011.06 발행

환경규제의 경제화에 대한 의의와 전망 - 독일에서의 실질적․절차적․제도적․조직적 경제화 차원을 중심으로

Bedeutung und Perspektiven der Ökonomisierung im deutschen Umweltrecht - Unter besonderer Erörterung über die Materielle, verfahrensmäßige, institutionelle und organisatorische Ökonomisierung

조인성(한남대학교)

17권 1호, 125~154쪽

초록

Ökonomie und Ökologie werden oft gegeneinander ausgespielt, dabei zeigt die Praxis, dass sich die beiden Themen wechselseitig befruchten können. Der nachfolgende Beitrag stellt anhand der Entwicklung des Umweltrechts der letzten Jahre dar, dass die Ökonomisierung zwar Gefahren für ein hohes Umweltschutzniveau beinhalten kann, aber in vielen Bereichen auch unverzichtbarer Bestandteil des Umweltrechts ist und sein muss. Dies wird mit einem Ausblick auf die instrumentelle Ausgestaltung des Umweltrechts der Zukunft verbunden. Ökonomie und Ökologie stehen in einem engen Wechselspiel und beeinflussen sich gegenseitig, ohne dass eine verstärkte Ökonomisierung des Umweltrechts per se zu einer Schwächung des Umweltschutzes führen muss. Dass selbst in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise ökonomische Vorteile des Umweltschutzes darstellbar sind, belegt, dass eine Vereinbarkeit grundsätzlich möglich und eher Frage der politischen Gestaltungskraft ist. Dies wirkt sich auch auf die Auswahl der umweltrechtlichen Instrumente aus. Diese Instrumente haben unterschiedliche Leistungsanforderungen und -profile mit ihren stets eigenen Vor- und Nachteilen. Sie lassen sich kombinieren, ihre Grenzen verwischen, und nicht selten weisen unterschiedliche Instrumente in der Praxis dieselben Probleme auf, unter Umständen nur auf unterschiedlichen Ebenen, wie das Beispiel »Steuerung durch Verhandlungsmacht« zeigt: Während beim Ordnungsrecht die Vollzugsbehörde auf einen internationalen Großkonzern mit einer Legion an Wirtschaftsanwälten treffen kann, ist es strukturell kein Unterschied, wenn beim Emissionshandel die Bundesregierung oder die EU-Kommission auf die versammelte industriepolitische Lobby trifft. Angesichts dieser Verwischungen und der Relativierung der (vermeintlichen) Vorteile einzelner Instrumente und damit auch angesichts der gewissen Ernüchterung, die sich gegenwärtig nach den ersten Jahren Erfahrung mit der Ökonomisierung breit macht, ist es für die Zukunft des Umweltrechts umso wichtiger festzuhalten, dass das Ordnungsrecht unverzichtbar ist und dass sich auch die Vorteile der umweltökonomischen Theorie in der Praxis oft nur bestätigen, wenn das ökonomische Instrument ordnungsrechtlich abgesichert ist und wenn der Staat auch bei einer Rückverlagerung der Risikosteuerung in gesellschaftliche Teilsysteme, insbesondere in das Verhältnis zwischen Privaten, mindestens in der Rolle als Systemgarant verbleibt. Die Zukunft des Umweltrechts wird daher nicht einzelnen Instrumenten gehören, sondern Instrumentenverbunden. In diesen Instrumentenverbunden ist stets ein ordnungsrechtliches Korsett erforderlich, das jedoch einer ökonomischen Absicherung bedarf und seine Kohärenz im Instrumentenverbund sicherstellen muss (sog. Kohärenzgebot), um eine Kumulation von Grundrechtseingriffen und die damit verbundenen Probleme, auch im Rechtsschutz, zu verhindern. In das reüssierende Ordnungsrecht werden daher zugleich stärker als bisher ökonomische Belange einfließen können und müssen; das Umweltrecht wird künftig mehr Mischformen erleben, und der Kreativität von Gesetzgebung und Wissenschaft sind kaum Grenzen gesetzt. Diesen spannenden Prozess wird die Zeitschrift für Umweltrecht(ZUR) sicherlich auch in den nächsten 20 Jahren weiter begleiten. Wirtschaft und Umweltschutz – Ökonomie und Ökologie – stehen in einem nicht immer ganz spannungsfreien Zusammenhang. Der Grundkonflikt lässt sich – vereinfacht – durch zwei gegensätzliche Positionen charakterisieren: Der Umweltschutz sei bürokratisch und wettbewerbshemmend, die Wirtschaft hingegen belaste rücksichtslos die Umwelt, soweit ihr nicht durch den Staat Einhalt geboten wird. Dieser Interessengegensatz hat aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise offensichtlich wieder an Intensität gewonnen. Welche Beispiele hier einschlägig sind, und ob der Grundsatz der Nachhaltigkeit zur Entspannung dieses Konfliktes beitragen kann, ist Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung.

Abstract

Ökonomie und Ökologie werden oft gegeneinander ausgespielt, dabei zeigt die Praxis, dass sich die beiden Themen wechselseitig befruchten können. Der nachfolgende Beitrag stellt anhand der Entwicklung des Umweltrechts der letzten Jahre dar, dass die Ökonomisierung zwar Gefahren für ein hohes Umweltschutzniveau beinhalten kann, aber in vielen Bereichen auch unverzichtbarer Bestandteil des Umweltrechts ist und sein muss. Dies wird mit einem Ausblick auf die instrumentelle Ausgestaltung des Umweltrechts der Zukunft verbunden. Ökonomie und Ökologie stehen in einem engen Wechselspiel und beeinflussen sich gegenseitig, ohne dass eine verstärkte Ökonomisierung des Umweltrechts per se zu einer Schwächung des Umweltschutzes führen muss. Dass selbst in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise ökonomische Vorteile des Umweltschutzes darstellbar sind, belegt, dass eine Vereinbarkeit grundsätzlich möglich und eher Frage der politischen Gestaltungskraft ist. Dies wirkt sich auch auf die Auswahl der umweltrechtlichen Instrumente aus. Diese Instrumente haben unterschiedliche Leistungsanforderungen und -profile mit ihren stets eigenen Vor- und Nachteilen. Sie lassen sich kombinieren, ihre Grenzen verwischen, und nicht selten weisen unterschiedliche Instrumente in der Praxis dieselben Probleme auf, unter Umständen nur auf unterschiedlichen Ebenen, wie das Beispiel »Steuerung durch Verhandlungsmacht« zeigt: Während beim Ordnungsrecht die Vollzugsbehörde auf einen internationalen Großkonzern mit einer Legion an Wirtschaftsanwälten treffen kann, ist es strukturell kein Unterschied, wenn beim Emissionshandel die Bundesregierung oder die EU-Kommission auf die versammelte industriepolitische Lobby trifft. Angesichts dieser Verwischungen und der Relativierung der (vermeintlichen) Vorteile einzelner Instrumente und damit auch angesichts der gewissen Ernüchterung, die sich gegenwärtig nach den ersten Jahren Erfahrung mit der Ökonomisierung breit macht, ist es für die Zukunft des Umweltrechts umso wichtiger festzuhalten, dass das Ordnungsrecht unverzichtbar ist und dass sich auch die Vorteile der umweltökonomischen Theorie in der Praxis oft nur bestätigen, wenn das ökonomische Instrument ordnungsrechtlich abgesichert ist und wenn der Staat auch bei einer Rückverlagerung der Risikosteuerung in gesellschaftliche Teilsysteme, insbesondere in das Verhältnis zwischen Privaten, mindestens in der Rolle als Systemgarant verbleibt. Die Zukunft des Umweltrechts wird daher nicht einzelnen Instrumenten gehören, sondern Instrumentenverbunden. In diesen Instrumentenverbunden ist stets ein ordnungsrechtliches Korsett erforderlich, das jedoch einer ökonomischen Absicherung bedarf und seine Kohärenz im Instrumentenverbund sicherstellen muss (sog. Kohärenzgebot), um eine Kumulation von Grundrechtseingriffen und die damit verbundenen Probleme, auch im Rechtsschutz, zu verhindern. In das reüssierende Ordnungsrecht werden daher zugleich stärker als bisher ökonomische Belange einfließen können und müssen; das Umweltrecht wird künftig mehr Mischformen erleben, und der Kreativität von Gesetzgebung und Wissenschaft sind kaum Grenzen gesetzt. Diesen spannenden Prozess wird die Zeitschrift für Umweltrecht(ZUR) sicherlich auch in den nächsten 20 Jahren weiter begleiten. Wirtschaft und Umweltschutz – Ökonomie und Ökologie – stehen in einem nicht immer ganz spannungsfreien Zusammenhang. Der Grundkonflikt lässt sich – vereinfacht – durch zwei gegensätzliche Positionen charakterisieren: Der Umweltschutz sei bürokratisch und wettbewerbshemmend, die Wirtschaft hingegen belaste rücksichtslos die Umwelt, soweit ihr nicht durch den Staat Einhalt geboten wird. Dieser Interessengegensatz hat aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise offensichtlich wieder an Intensität gewonnen. Welche Beispiele hier einschlägig sind, und ob der Grundsatz der Nachhaltigkeit zur Entspannung dieses Konfliktes beitragen kann, ist Gegenstand der nachfolgenden Betrachtung.

발행기관:
과학기술법연구원
DOI:
http://dx.doi.org/10.32430/ilst.2011.17.1.125
분류:
기타법학

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