주권 주체와 주권의 한계: 바이마르 공화국 주권 논쟁의 한 단면
Das Subjekt der Souveränität und ihre Grenze innerhalb der Weimarer Souveränitätsdebatte
오향미(고려대학교)
14권 2호, 105~128쪽
초록
Unter einem Rechtsstaat versteht man die Entpersonalisierung des Staates und Schutz der individullen Freiheit. Der Rechtsstaat behauptet die Priorität des Rechts vor Politik und Souvränität, womit sie verweist auf ein existenzelles Wesen des Staates. Entgegen dem allgemeinen Verständnis vom entpolitisierten Statt macht Heller darauf aufmerksam, dass sich der Staat in einem Ausnahmezustand auch über geltende Gesetze hinwegsetzt. Die Soveränität als Willens- und Wirkungseinheit ergibt sich in der modernen Zeit aus dem Staat. Ein Souverän erscheint daher als Repräsentant des Volkes oder wird als solcher durch einen Volksentscheid dazu ermächtigt. Souveräne Gewalt wird im Rahmen der Volonté générale und derjenigen Rechtsgrundsätze ausgeübt, die sich kulturell und historisch herausgebildet werden und als Maß einer Rechtssetzung dem Verfassungsrecht Legitimität verleihen. Schmitt verweist auf die Grenzen des Rechtsstaates, indem er die Frage nach dem Subjekt des Souveräns während eines Ausnahmezustandes aufwirft. Für Schmitt ist für einen “rechtmäßigen” Ausnahmezustand nur die Exekutive als Souverän denkbar, während beim “überrechtlichen” Ausnahmezustand eine verfassunggebende Gewalt(pouvoir contituant) den Platz des Souveräns einnimmt. Ein Souverän der verfassunggebenden Gewalt kann in dem heutigen demokratischen Verfasungsstaat als Entscheidung, die während einer gesellschaftlichen Krise getroffen wird, um die Probleme mit außerrechtlichen Maßnahmen aufzulösen. Folglich kann die Souveränitat des verfassunggebenden Gewalt als Verpflichtung zur gemeinsamen Überbindnug einer politischen Krise interpretiert werden.
Abstract
Unter einem Rechtsstaat versteht man die Entpersonalisierung des Staates und Schutz der individullen Freiheit. Der Rechtsstaat behauptet die Priorität des Rechts vor Politik und Souvränität, womit sie verweist auf ein existenzelles Wesen des Staates. Entgegen dem allgemeinen Verständnis vom entpolitisierten Statt macht Heller darauf aufmerksam, dass sich der Staat in einem Ausnahmezustand auch über geltende Gesetze hinwegsetzt. Die Soveränität als Willens- und Wirkungseinheit ergibt sich in der modernen Zeit aus dem Staat. Ein Souverän erscheint daher als Repräsentant des Volkes oder wird als solcher durch einen Volksentscheid dazu ermächtigt. Souveräne Gewalt wird im Rahmen der Volonté générale und derjenigen Rechtsgrundsätze ausgeübt, die sich kulturell und historisch herausgebildet werden und als Maß einer Rechtssetzung dem Verfassungsrecht Legitimität verleihen. Schmitt verweist auf die Grenzen des Rechtsstaates, indem er die Frage nach dem Subjekt des Souveräns während eines Ausnahmezustandes aufwirft. Für Schmitt ist für einen “rechtmäßigen” Ausnahmezustand nur die Exekutive als Souverän denkbar, während beim “überrechtlichen” Ausnahmezustand eine verfassunggebende Gewalt(pouvoir contituant) den Platz des Souveräns einnimmt. Ein Souverän der verfassunggebenden Gewalt kann in dem heutigen demokratischen Verfasungsstaat als Entscheidung, die während einer gesellschaftlichen Krise getroffen wird, um die Probleme mit außerrechtlichen Maßnahmen aufzulösen. Folglich kann die Souveränitat des verfassunggebenden Gewalt als Verpflichtung zur gemeinsamen Überbindnug einer politischen Krise interpretiert werden.
- 발행기관:
- 한국법철학회
- 분류:
- 법학