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학술논문노동법연구2011.09 발행KCI 피인용 24

근로자파견과 도급의 판단 ― 독일에서의 논의를 중심으로 ―

Beurteilung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag - Diskussion in Deutschland -

김기선(대진대학교)

31호, 51~107쪽

초록

대법원은 2010년 7월 22일 현대자동차 사내하도급 판결에서 현대자동차가 사내하청에 고용된 근로자를 자동차 제조․생산공정에 투입하여 사용한 것은 근로자파견관계에 해당하고, 사용한 지 2년이 경과한 근로자와 현대자동차간에는 직접 고용관계가 성립된 것으로 보아야 한다고 판단하였다. 이 판결을 계기로 사내하도급이 법률적 문제로서 뿐만 아니라 중요한 사회적 의제로 부각되고 있는 가운데, 이 글에서는 독일 내 도급과 근로자파견의 판단에 관한 논의를 살펴보고 이에 대한 평가를 행하여 보았다. 독일 학설에서는 나름의 독자적 판단기준에 의해 근로자파견과 도급을 구별하고자 하는 다양한 견해가 개진되어 온 바 있으나, 이들 견해 어느 하나 근로자파견과 도급의 구별을 명확하게 해결하고 있다고 보기는 어렵다고 판단된다. 한편, 독일 연방노동법원과 학설의 다수적 견해는, 실질판단의 원칙을 바탕으로 도급과 근로자파견의 구별에 의미가 있다고 판단되는 다양한 기준들이 해당 사건에서 갖는 의미를 전체적으로 고려하는 방식을 통해 도급 또는 근로자파견인지를 적절히 판단하고 있다고 생각된다. 다만, 지시의 이중적 성격을 간과하고 있는 연방노동법원의 판단태도에는 비판의 여지가 있다.

Abstract

In Deutschland normiren weder AÜG noch andere Gesetze die Abgrenzungskriterien von Fremdfirmeneinsätzen auf Werkvertragsbasis und der Arbeitnehmerüberlassung. Der deutsche Gesetzgeber hat die Schwierigkeiten bei der Beurteilung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag zwar gesehen, Er hat aber bewusst davon Abstand genommen, Abgrenzungskriterien festzulegen. Daher bleibt es die Aufgabe von Rechtsprechung und Schrifttum, ein geeignetes Abgrenzungskriterien zu stellen. Das BAG hat folgende, für die Abgrenzung relevante Kriterien entwickelt: Eingliederung in den Einsatzbetrieb, Ausübung des arbeitsrechtlichen Weisungsrechts, Werkvertraglicher Leistungsgegenstand, Organisationsgewalt des Werkunternehmers, Tragung eines eigenen Unternehmerrisikos. Und die Abgrenzung wird im Wege der abschließenden Gesamtbetrachtung vorgenommen. Auch der überwiegende Teil in der arbeitsrechtlichen Literatur folgt der Abgrenzungsmethode des BAG. Daneben entwickeln die anderen Autoren eigenständige Abgrenzungsmodelle, wobei z. T. sehr unterschiedene Ansätze gewählt werden: Abgrenzung nach den Funktionen des Werkvertrags, Abgrenzung durch die telelogische Auslegung des Gesetzeszwecks des AÜG, Telelogische Reduktion des AÜG in der Grauzone, Arbeitsbezogenes Weisungsrecht als einziges Abgrenzungskriterium, Gewährleistung als einziges Abgrenzungskriterium. Die Beurteilungsmethode des BAG taugt für eine verlässliche, an dem Schutzbedürfnis der Leiharbeitnehmer ausgerichtete Abgrenzung, denn auf diese Weise führt ein einzelfalltaugliches Prüfungsschema zu sachgerechten Ergebnissen. Der Ausgangspunkt des BAG, die von einer ohne weiteres von der Alternativität arbeitsrechtlicher Weisungen und werkvertragsrechtliche Ausführungsweisungen ausgeht, ist im Schrifttum zu Recht kritisiert, weil ein und dieselbe Anordnung kann doppelfunktional wirken, d. h. gegenstandbezogen und zugleich personenbezogen sein.

발행기관:
서울대학교노동법연구회
분류:
법학

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