애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문민사법학2011.09 발행KCI 피인용 48

불법행위에 대한 금지청구권 규정의 신설 제안

Vorschlag zur allgemeinen bürgerlichrechtlichen Einführung eines deliktischen Beseitiguns- bzw. Unterlassungsanspruchs

김상중(고려대학교)

55권 1호, 177~233쪽

초록

Bei dem Absatz geht es um den Anspruch zur Beseitigung und Unterlassung der Verletzung von Rechtsgütern, besonders um seine gesetzgeberische Neuschöpfung. Dabei setzt die rechtsvergleichende Untersuchung an, wobei sich die Folgenden ergeben: (1) die Judikatur der untersuchten Staaten hat bis jetzt über die geschriebenen Regelungen hinaus den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch entwickelt, um den präventiven Schutz von Rechtsgütern zu erhöhen. (2) Der Schutzbereich des Beseitigungsund Unterlassungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den absoluten Recht wie das Eigentum, das persönliches Recht, die immateriallen Rechte,sondern auch enthaltet den Schutz von vertraglicher, schuldrechtlicher Position und vor unerlaubten, unlauteren Wettbewerbsbeshinerungen. (3) Zur Voraussetzung des Anspruchs sind erforderlich die Verletzungshandlung,ihre Rechtwidrigkeit und die Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr,doch kein Verschulden. (4) Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch beinhaltet die negative Unterlassung der Verletzungshandlung und dazu die positiven Handlungen als Neenpflicht zum Unterlassungsanspruch. Die koreanische Rechtswissenschaft und -praxis hat bislang dazu gezögert, zum präventiven Schutz von schuldrechtlicher Position und reinen Vermögenschäden den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu bejahen. Doch die Situation ändert sich, seitdem die höchstrichterliche Rechtssprechung hat endlich im letzten Jahr den Anspruch angenommen,und zwar fast im Einklang mit den oben skizzierten rechtsvergleichenden Ergebnissen. Somit schlägt der Aufsatz seine Neuregelung wie folgt vor:§ 766-2 [Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch] ①Derjenige, der wegen der rechtswidrige Handlung von anderem den Schaden erlitten hat oder davor steht, kann dem Anderen die Beseitigung und Unterlassung von der schädigenden Handlung fordern,wenn der Schaden von dem Ersatzanspruch nicht genügend wiedergutzumachen ist und die Beseitigung und Unterlassung von der Verletzungshandlung für verhältnismäßig gehalten werden kann. ② Wenn es zur Erreichung der Beseitigung und Unterlassung im 1. Absatz nötig ist, kann der Geschdigte bzw. der zur Schädigung Bevorstehende die Beiseitigung der zur Schädigung zu benutzenden Sache und weitere erforderliche Handlungen fordern.

Abstract

Bei dem Absatz geht es um den Anspruch zur Beseitigung und Unterlassung der Verletzung von Rechtsgütern, besonders um seine gesetzgeberische Neuschöpfung. Dabei setzt die rechtsvergleichende Untersuchung an, wobei sich die Folgenden ergeben: (1) die Judikatur der untersuchten Staaten hat bis jetzt über die geschriebenen Regelungen hinaus den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch entwickelt, um den präventiven Schutz von Rechtsgütern zu erhöhen. (2) Der Schutzbereich des Beseitigungsund Unterlassungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den absoluten Recht wie das Eigentum, das persönliches Recht, die immateriallen Rechte,sondern auch enthaltet den Schutz von vertraglicher, schuldrechtlicher Position und vor unerlaubten, unlauteren Wettbewerbsbeshinerungen. (3) Zur Voraussetzung des Anspruchs sind erforderlich die Verletzungshandlung,ihre Rechtwidrigkeit und die Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr,doch kein Verschulden. (4) Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch beinhaltet die negative Unterlassung der Verletzungshandlung und dazu die positiven Handlungen als Neenpflicht zum Unterlassungsanspruch. Die koreanische Rechtswissenschaft und -praxis hat bislang dazu gezögert, zum präventiven Schutz von schuldrechtlicher Position und reinen Vermögenschäden den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu bejahen. Doch die Situation ändert sich, seitdem die höchstrichterliche Rechtssprechung hat endlich im letzten Jahr den Anspruch angenommen,und zwar fast im Einklang mit den oben skizzierten rechtsvergleichenden Ergebnissen. Somit schlägt der Aufsatz seine Neuregelung wie folgt vor:§ 766-2 [Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch] ①Derjenige, der wegen der rechtswidrige Handlung von anderem den Schaden erlitten hat oder davor steht, kann dem Anderen die Beseitigung und Unterlassung von der schädigenden Handlung fordern,wenn der Schaden von dem Ersatzanspruch nicht genügend wiedergutzumachen ist und die Beseitigung und Unterlassung von der Verletzungshandlung für verhältnismäßig gehalten werden kann. ② Wenn es zur Erreichung der Beseitigung und Unterlassung im 1. Absatz nötig ist, kann der Geschdigte bzw. der zur Schädigung Bevorstehende die Beiseitigung der zur Schädigung zu benutzenden Sache und weitere erforderliche Handlungen fordern.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
불법행위에 대한 금지청구권 규정의 신설 제안 | 민사법학 2011 | AskLaw | 애스크로 AI