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학술논문안암법학2011.09 발행KCI 피인용 16

자동차 보험사기에 대한 형법적 대응 — 연성사기를 중심으로 —

Strafrechtliche Reaktion über den Kraftfahrzeugversicherungsbetrug

전현욱(고려대학교)

36호, 239~267쪽

초록

Die Statistik für die Medizinkosten der Kraftfahrzeugversicherung zeigt, dass in Korea mehr Hundert Tausende in Krankenhaus aufenthalten, obwohl es nicht notwendig ist, um die Verletzung infolge des Vekehrsunfalls zu heilen. Das bedeutet, dass viele Unfallsopfer Versicherungsgelder zu mehr als die wirkliche Schädigung anfordern. Als die Handlung, durch die die Versicherungsgesellschaft getäuscht und ein Vermögensvorteil verschafft wird, erfüllt eine übermässige Anforderung des Versicherungsgeldes den strafrechtlichen Betrugstatbestand. Tatsächlich wird eine solche Anforderung aber nicht als Betrug aktiv verfolgt. Zur Anwendung des Betrugstatbestandes auf solche Anforderung muss sich ein strafrechtliches Unrecht im Gegensatz zur zivilrechtlichen Bereicherung feststellen lassen. Dafür ist eine Erkenntnis über die Übermässigkeit des angeforderten Betrages vorausgesetzt. Allerdings muss die Schadensgröße des Versicherungsfalls von Arzt mit den fachlichen Kenntnisse urteilt werden, somit müsste ein Urteilungsspielraum vorliegen. Daher kann ein Opfer des Verkehrsunfalls die genaue Schadensgröße schwierig erkennen, und, wenn es kein Wissen dafür hat, kann kein strafrechtliches Unrecht erfüllt werden. Auch wenn der Anforderer die einbißchen Übermässigkeit des Betrages erkennen würde, könnte er so denken, dass sie nicht rechtwidrig wäre, da sie der heutigen Gewohnheit beim Verkehrsunfall entsprechen würde. In diesem Fall wird er entschuldigt, nur soweit als Rechtsirrtum ein rechtfertigender Grund bei ihm vorliegt. Aber er kann das Unrechtswissen selten haben, da auch die Schädigung des Versicherungsbetrugs durch das Versicherugssystem zerstreut wird. Zudem will die Versicherungsgesellschaft den Betrug nicht aktiv feststellen, da sie durch Erhöhung der Versicherungsgebühr die Schädigung via Versicherungssystem auf den ganzen Versicherten abwälzen kann. Insofern hat der Versicherungsbetrug die Eigenschaft des das universale Rechtsgut verletzenden Verbrechens. Der übermässige Anforderer ist außerdem keine solche Person, die initiatorisch die Vorspiegelung vorbereitet und begeht. Zur Täuschung des Betrugs ist eine gesellschaftlich unannehmbare Vorspiegelung in Hinblick auf die Geschäftsgewohnheit und “Treu und Glauben” festzustellen. Daher um die Täuschung des Versicherungsbetrugs sachlich zu beweisen, muss sich der Unterschied zwischen der wirklich entstandenen Schädigung und dem angeforderten Geld zuerst nachweisen lassen. So kann das Problem der übermässigen Anforderung des Versicher- ungsgeldes kaum durch die Verstärkung der Betrugsverfolgung z.B. das sog. Aufdeckungssystem des Versicherungsbetrugs bzw. die Einführung des Zivilermittlers auflösen. Vielmehr muss sich der Urteilsspielraum des Arztes minimalisieren lassen: aktive Bestrafung der unrichtigen Diagnose bzw. des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Allerdings wäre es noch unsicher, ob eine Diagnose unrichtig ist, da auch dabei ein Urteil nach den medizinischen Fachkenntnisse erforderlich ist. Daher bedarf es bei Versicherungs- und Arztgesellschaft, wie in Deutschland und Japan, einer ausführlichen Richtlinie über die Aufnahme ins Krankenhaus und Behandlung. Überdies wäre es insofern behilflich, das Überprüfungssystem der Medizinkosten zu vereinigen.

Abstract

Die Statistik für die Medizinkosten der Kraftfahrzeugversicherung zeigt, dass in Korea mehr Hundert Tausende in Krankenhaus aufenthalten, obwohl es nicht notwendig ist, um die Verletzung infolge des Vekehrsunfalls zu heilen. Das bedeutet, dass viele Unfallsopfer Versicherungsgelder zu mehr als die wirkliche Schädigung anfordern. Als die Handlung, durch die die Versicherungsgesellschaft getäuscht und ein Vermögensvorteil verschafft wird, erfüllt eine übermässige Anforderung des Versicherungsgeldes den strafrechtlichen Betrugstatbestand. Tatsächlich wird eine solche Anforderung aber nicht als Betrug aktiv verfolgt. Zur Anwendung des Betrugstatbestandes auf solche Anforderung muss sich ein strafrechtliches Unrecht im Gegensatz zur zivilrechtlichen Bereicherung feststellen lassen. Dafür ist eine Erkenntnis über die Übermässigkeit des angeforderten Betrages vorausgesetzt. Allerdings muss die Schadensgröße des Versicherungsfalls von Arzt mit den fachlichen Kenntnisse urteilt werden, somit müsste ein Urteilungsspielraum vorliegen. Daher kann ein Opfer des Verkehrsunfalls die genaue Schadensgröße schwierig erkennen, und, wenn es kein Wissen dafür hat, kann kein strafrechtliches Unrecht erfüllt werden. Auch wenn der Anforderer die einbißchen Übermässigkeit des Betrages erkennen würde, könnte er so denken, dass sie nicht rechtwidrig wäre, da sie der heutigen Gewohnheit beim Verkehrsunfall entsprechen würde. In diesem Fall wird er entschuldigt, nur soweit als Rechtsirrtum ein rechtfertigender Grund bei ihm vorliegt. Aber er kann das Unrechtswissen selten haben, da auch die Schädigung des Versicherungsbetrugs durch das Versicherugssystem zerstreut wird. Zudem will die Versicherungsgesellschaft den Betrug nicht aktiv feststellen, da sie durch Erhöhung der Versicherungsgebühr die Schädigung via Versicherungssystem auf den ganzen Versicherten abwälzen kann. Insofern hat der Versicherungsbetrug die Eigenschaft des das universale Rechtsgut verletzenden Verbrechens. Der übermässige Anforderer ist außerdem keine solche Person, die initiatorisch die Vorspiegelung vorbereitet und begeht. Zur Täuschung des Betrugs ist eine gesellschaftlich unannehmbare Vorspiegelung in Hinblick auf die Geschäftsgewohnheit und “Treu und Glauben” festzustellen. Daher um die Täuschung des Versicherungsbetrugs sachlich zu beweisen, muss sich der Unterschied zwischen der wirklich entstandenen Schädigung und dem angeforderten Geld zuerst nachweisen lassen. So kann das Problem der übermässigen Anforderung des Versicher- ungsgeldes kaum durch die Verstärkung der Betrugsverfolgung z.B. das sog. Aufdeckungssystem des Versicherungsbetrugs bzw. die Einführung des Zivilermittlers auflösen. Vielmehr muss sich der Urteilsspielraum des Arztes minimalisieren lassen: aktive Bestrafung der unrichtigen Diagnose bzw. des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Allerdings wäre es noch unsicher, ob eine Diagnose unrichtig ist, da auch dabei ein Urteil nach den medizinischen Fachkenntnisse erforderlich ist. Daher bedarf es bei Versicherungs- und Arztgesellschaft, wie in Deutschland und Japan, einer ausführlichen Richtlinie über die Aufnahme ins Krankenhaus und Behandlung. Überdies wäre es insofern behilflich, das Überprüfungssystem der Medizinkosten zu vereinigen.

발행기관:
안암법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22822/alr..36.201109.239
분류:
법학일반

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