애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문안암법학2011.09 발행KCI 피인용 3

청구의 변경의 형태와 소의 취하

Die Rechtsnatur der Klageänderung und die Klagerücknahme

유병현(고려대학교)

36호, 511~547쪽

초록

Nach der herrschenden Meinung und der Rechtssprechung hat die Klageänderung zwei Formen. Die eine ist die orginale Klageänderung, die andere ist die nachträgliche Klagenhäufung. Nach ihnen ist die originale Klageänderung eine Klageerhebung des neuen Anspruchs plus eine Klagerücknahme des alten Anspruchs. Sie sehen in einer originalen Klagenhäufung in der zweiten Instanz eine Klagerücknahme. Die Klagerücknahme in der zweiten Instanz ist eine Klagerücknahme nach dem Endurteil in der Sache. Wenn eine Klagerücknahme nach dem Sach-Endurteil vollgezogen wird, wird eine neue gleiche Klageerhebung verboten. Aber Ich meine, obwohl die Klageänderung den Klagerücknahmecharakter hat, unterfällt die Klageänderung ausschließlich den Klageänderungsbestimmungen. Weil die Klageänderung keine Einwilligung der Beklagte braucht, bedarf es keiner zusätzlichen Anwendung der Klagerücknahmebestimmungen. Deshalb gibt es da kein Verbot einer neuen Klageerhebung nach der Klageänderung in der zweiten Instanz. Für die nachträgliche Klagenhäufung wird die Vorschriften über die Klageänderung entsprechend angewendet.

Abstract

Nach der herrschenden Meinung und der Rechtssprechung hat die Klageänderung zwei Formen. Die eine ist die orginale Klageänderung, die andere ist die nachträgliche Klagenhäufung. Nach ihnen ist die originale Klageänderung eine Klageerhebung des neuen Anspruchs plus eine Klagerücknahme des alten Anspruchs. Sie sehen in einer originalen Klagenhäufung in der zweiten Instanz eine Klagerücknahme. Die Klagerücknahme in der zweiten Instanz ist eine Klagerücknahme nach dem Endurteil in der Sache. Wenn eine Klagerücknahme nach dem Sach-Endurteil vollgezogen wird, wird eine neue gleiche Klageerhebung verboten. Aber Ich meine, obwohl die Klageänderung den Klagerücknahmecharakter hat, unterfällt die Klageänderung ausschließlich den Klageänderungsbestimmungen. Weil die Klageänderung keine Einwilligung der Beklagte braucht, bedarf es keiner zusätzlichen Anwendung der Klagerücknahmebestimmungen. Deshalb gibt es da kein Verbot einer neuen Klageerhebung nach der Klageänderung in der zweiten Instanz. Für die nachträgliche Klagenhäufung wird die Vorschriften über die Klageänderung entsprechend angewendet.

발행기관:
안암법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22822/alr..36.201109.511
분류:
법학일반

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
청구의 변경의 형태와 소의 취하 | 안암법학 2011 | AskLaw | 애스크로 AI