청구의 변경의 형태와 소의 취하
Die Rechtsnatur der Klageänderung und die Klagerücknahme
유병현(고려대학교)
36호, 511~547쪽
초록
Nach der herrschenden Meinung und der Rechtssprechung hat die Klageänderung zwei Formen. Die eine ist die orginale Klageänderung, die andere ist die nachträgliche Klagenhäufung. Nach ihnen ist die originale Klageänderung eine Klageerhebung des neuen Anspruchs plus eine Klagerücknahme des alten Anspruchs. Sie sehen in einer originalen Klagenhäufung in der zweiten Instanz eine Klagerücknahme. Die Klagerücknahme in der zweiten Instanz ist eine Klagerücknahme nach dem Endurteil in der Sache. Wenn eine Klagerücknahme nach dem Sach-Endurteil vollgezogen wird, wird eine neue gleiche Klageerhebung verboten. Aber Ich meine, obwohl die Klageänderung den Klagerücknahmecharakter hat, unterfällt die Klageänderung ausschließlich den Klageänderungsbestimmungen. Weil die Klageänderung keine Einwilligung der Beklagte braucht, bedarf es keiner zusätzlichen Anwendung der Klagerücknahmebestimmungen. Deshalb gibt es da kein Verbot einer neuen Klageerhebung nach der Klageänderung in der zweiten Instanz. Für die nachträgliche Klagenhäufung wird die Vorschriften über die Klageänderung entsprechend angewendet.
Abstract
Nach der herrschenden Meinung und der Rechtssprechung hat die Klageänderung zwei Formen. Die eine ist die orginale Klageänderung, die andere ist die nachträgliche Klagenhäufung. Nach ihnen ist die originale Klageänderung eine Klageerhebung des neuen Anspruchs plus eine Klagerücknahme des alten Anspruchs. Sie sehen in einer originalen Klagenhäufung in der zweiten Instanz eine Klagerücknahme. Die Klagerücknahme in der zweiten Instanz ist eine Klagerücknahme nach dem Endurteil in der Sache. Wenn eine Klagerücknahme nach dem Sach-Endurteil vollgezogen wird, wird eine neue gleiche Klageerhebung verboten. Aber Ich meine, obwohl die Klageänderung den Klagerücknahmecharakter hat, unterfällt die Klageänderung ausschließlich den Klageänderungsbestimmungen. Weil die Klageänderung keine Einwilligung der Beklagte braucht, bedarf es keiner zusätzlichen Anwendung der Klagerücknahmebestimmungen. Deshalb gibt es da kein Verbot einer neuen Klageerhebung nach der Klageänderung in der zweiten Instanz. Für die nachträgliche Klagenhäufung wird die Vorschriften über die Klageänderung entsprechend angewendet.
- 발행기관:
- 안암법학회
- 분류:
- 법학일반