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학술논문강원법학2011.10 발행KCI 피인용 6

日本의 行政强制法上 爭點에 관한 小考 ― 行政强制에 관한 日本의 法制 및 學說史와 최근 爭點傾向을 中心으로 ―

Eine Untersuchung zu den Streitpunkten im Verwaltungszwangsrecht von Japan

이기춘(부산대학교)

34권, 147~178쪽

초록

Unter den Einfluß des Preußenverwaltungsrechts ist allgemeines Verwaltungszwangsprinzip auch für das Verwaltungszwangsrecht von Japan gegolten worden, nach dessen Befehlbefugnisse die Vollstreckungsmacht einschließen. Trotz der Situation ist Japan-Verwaltungsvollziehungsgesetz (1900) erlassen worden. Dieses Gesetz war das allgemeine Gesetz, das sowohl Sofortzwang als auch Verwaltungsvollstreckungen geregelt hat. Nach sekundärer Weltkrieg ist dieses Gesetz aufgehoben. Statt dessen ist das Gesetz über die Ersatzvornahme und Polizeiaufgabengesetz im Japan (1946) erlassen worden. Das Polizeiaufgabengesetz von Japan war die Ermächigungsnorm, die verschiedene Sofortzwangsmaßnahmen einschließet hat. Außerdem die unmittelbare Zwangsmaßnahmen haben in einzelne Ordnungsgesetzen separat geregelt. Und dann nach der Entwickung des Rechtsstaatsgedenkens ist das allgemeine Verwaltungszwangsprinzip ist gezweifeln werden, so daß das Rechtsgedenken, nach dessen sich für Verwaltungszwang spezifische Rechtsgrundlagen nötigen, sich verbreitet hat. Und im Japen hat Auffassungen eingetreten, die kritische Bemerkung über die Begriffunterscheidung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbare Zwang, zwischen Ersatzvornahme und Sofortzwang oder Sofortvollzug gemacht haben. Schließlich im 21 Jahrhundert sich die Verwaltungszwangsnegativismus insb. zweifelhafte Haltung über unmittelbaren Zwang ohne Grundlagen kritisieren. Der Sofortvollzug sich aber auch begrifflich rekonstruktieren müssen, weil Zwang ohne Pflicht oder Verantwortung sich nicht existieren kann.

Abstract

Unter den Einfluß des Preußenverwaltungsrechts ist allgemeines Verwaltungszwangsprinzip auch für das Verwaltungszwangsrecht von Japan gegolten worden, nach dessen Befehlbefugnisse die Vollstreckungsmacht einschließen. Trotz der Situation ist Japan-Verwaltungsvollziehungsgesetz (1900) erlassen worden. Dieses Gesetz war das allgemeine Gesetz, das sowohl Sofortzwang als auch Verwaltungsvollstreckungen geregelt hat. Nach sekundärer Weltkrieg ist dieses Gesetz aufgehoben. Statt dessen ist das Gesetz über die Ersatzvornahme und Polizeiaufgabengesetz im Japan (1946) erlassen worden. Das Polizeiaufgabengesetz von Japan war die Ermächigungsnorm, die verschiedene Sofortzwangsmaßnahmen einschließet hat. Außerdem die unmittelbare Zwangsmaßnahmen haben in einzelne Ordnungsgesetzen separat geregelt. Und dann nach der Entwickung des Rechtsstaatsgedenkens ist das allgemeine Verwaltungszwangsprinzip ist gezweifeln werden, so daß das Rechtsgedenken, nach dessen sich für Verwaltungszwang spezifische Rechtsgrundlagen nötigen, sich verbreitet hat. Und im Japen hat Auffassungen eingetreten, die kritische Bemerkung über die Begriffunterscheidung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbare Zwang, zwischen Ersatzvornahme und Sofortzwang oder Sofortvollzug gemacht haben. Schließlich im 21 Jahrhundert sich die Verwaltungszwangsnegativismus insb. zweifelhafte Haltung über unmittelbaren Zwang ohne Grundlagen kritisieren. Der Sofortvollzug sich aber auch begrifflich rekonstruktieren müssen, weil Zwang ohne Pflicht oder Verantwortung sich nicht existieren kann.

발행기관:
비교법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.18215/kwlr.2011.34..147
분류:
기타법학

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