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학술논문법철학연구2011.12 발행KCI 피인용 8

Über die Verantwortungsstruktur in der Risikogesellschaft

Über die Verantwortungsstruktur in der Risikogesellschaft

김영환(한양대학교)

14권 3호, 175~204쪽

초록

Die Idee der Verantwortung entsteht aus dem Versuch, ein bestimmtes Problem dadurch zu lösen, dass eine Vielzahl von moralischen Urteilen eine Beziehung zwischen einem Subjekt des Handelns und einem Objekt der Bewertung herstellt. Das sog. klassische Modell der Verantwortung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass ihm deontologische Moralsysteme zugrunde liegen. Aber dieses Modell der Verantwortung gerät spätestens unter Druck, als die technische Entwicklung Gefährdungspotentiale produziert, die zwar generell, nicht aber in jedem Einzelfall beherrschbar sind. Wenn daher Schäden auch bei individuell sorgfältigem Umgang mit der Technik nicht zu vermeiden sind, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Haftung von der Rechtswidrigkeit der Handlung abzukoppeln, wobei die Kategorie der Unfall als die konkret unvermeidbare Folge einer wegen ihres gesellschaftlichen Nutzens akzeptierten generellen Gefährdung eintritt. Unter dem normlogischen Gesichtspunkt machen sich aber die folgenden strukturellen Besonderheiten dieses modernen Zurechnungsmodells bemerkbar: 1) Während der klassische Verantwortungsbegriff retrospektiv war, ist der neue Verantwortungsbegriff prospektiv. 2) Diese Umkehr der Zielrichtung hat die Umstellung von einer normbezogenen auf eine folgenorientierte Verantwortung zur Folge. 3) Da es in konsequentialistischer Sicht prinzipiell irrelevant ist, ob ein bestimmtes Ereignis die Folge einer Handlung oder einer Unterlassung ist, kommt die Gleichsetzung von Tun und Unterlassen zustande. 4) Indem mit der bloßen Möglichkeit der Einflussnahme die Zuständigkeit für das Geschehene begründet wird, globalisiert sich der Bereich der Verantwortung. Neben solchen strukturellen Besonderheiten macht sich auch eine gewisse Veränderung im Bezug auf das Element des Subjektes bemerkbar. Wenn nach dem klassischen Modell der Verantwortung das Individuum das Subjekt der Zurechnung darstellt, stößt ein solches individualistisches Konzept dort auf Schwierigkeiten, wo Organisation und Institutionen zu maßgeblichen Akteuren geworden sind. Daher wird es zur Lösung dieser Schwierigkeit versucht, von der Zurechnung auf Individuen abzurücken und dadurch irgendwelche Formen der Kollektivverantwortlich- keit zu begründen, sei es die juristische Person oder die Menschhei als Subjekt der Verantwortung. Darüber hinaus korrespondiert dieser Ausweitung des Bereichs verantwortlicher Subjekte eine Erweiterung des Kreises der Objekte bzw. Gläubiger von Verantwortung. Verantwortlich ist nach dem neuen Modell das Subjekt nicht mehr nur gegenüber künftigen Generationen, sondern wird auch neben dem Menschen Tieren, Pflanzen, Umwelt subjektives Recht verliehen. Angesichts der Schwierigkeit, den Zuständigen festzustellen, wird vorgeschlagen, die Frage nach dem Subjekt von der nach der Verursachung abzulösen. Durch diese Ontologisierung ergibt sich nun die Verantwortung unmittelbar aus dem inhärenten Wert, der einem bestimmten Objekt zuerkannt wird. Im Ganzen genommen wächst im modernen Verantwortungsmodell die Verantwortung über den Rahmen unmittelbarer Beziehungen zwischen Individuen hinaus und wird mehr und mehr zur Sicherung öffentlicher Güter mobilisiert. Wenn ein Abrücken von der Konfliktlösung durch individuelle Zurechnung, die das moderne Modell der Verantwortung vorschlägt, den Zusammenhang von moralischem und strafrechtlichem Vorwurf in den Hintergrund rückt, liegt gerad ein Potential von Freiheitsgefährdung nahe. Angesichts dieser Lage soll dafür mit Nachdruck plädiert werden, die Voraussetzung der Verantwortlichkeit am menschlichen Individuum als Person unbedingt festzubinden, die seit der Philosophie der Aufklärung im Mittelpunkt des Begriffs der Verantwortung steht.

Abstract

Die Idee der Verantwortung entsteht aus dem Versuch, ein bestimmtes Problem dadurch zu lösen, dass eine Vielzahl von moralischen Urteilen eine Beziehung zwischen einem Subjekt des Handelns und einem Objekt der Bewertung herstellt. Das sog. klassische Modell der Verantwortung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass ihm deontologische Moralsysteme zugrunde liegen. Aber dieses Modell der Verantwortung gerät spätestens unter Druck, als die technische Entwicklung Gefährdungspotentiale produziert, die zwar generell, nicht aber in jedem Einzelfall beherrschbar sind. Wenn daher Schäden auch bei individuell sorgfältigem Umgang mit der Technik nicht zu vermeiden sind, ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Haftung von der Rechtswidrigkeit der Handlung abzukoppeln, wobei die Kategorie der Unfall als die konkret unvermeidbare Folge einer wegen ihres gesellschaftlichen Nutzens akzeptierten generellen Gefährdung eintritt. Unter dem normlogischen Gesichtspunkt machen sich aber die folgenden strukturellen Besonderheiten dieses modernen Zurechnungsmodells bemerkbar: 1) Während der klassische Verantwortungsbegriff retrospektiv war, ist der neue Verantwortungsbegriff prospektiv. 2) Diese Umkehr der Zielrichtung hat die Umstellung von einer normbezogenen auf eine folgenorientierte Verantwortung zur Folge. 3) Da es in konsequentialistischer Sicht prinzipiell irrelevant ist, ob ein bestimmtes Ereignis die Folge einer Handlung oder einer Unterlassung ist, kommt die Gleichsetzung von Tun und Unterlassen zustande. 4) Indem mit der bloßen Möglichkeit der Einflussnahme die Zuständigkeit für das Geschehene begründet wird, globalisiert sich der Bereich der Verantwortung. Neben solchen strukturellen Besonderheiten macht sich auch eine gewisse Veränderung im Bezug auf das Element des Subjektes bemerkbar. Wenn nach dem klassischen Modell der Verantwortung das Individuum das Subjekt der Zurechnung darstellt, stößt ein solches individualistisches Konzept dort auf Schwierigkeiten, wo Organisation und Institutionen zu maßgeblichen Akteuren geworden sind. Daher wird es zur Lösung dieser Schwierigkeit versucht, von der Zurechnung auf Individuen abzurücken und dadurch irgendwelche Formen der Kollektivverantwortlich- keit zu begründen, sei es die juristische Person oder die Menschhei als Subjekt der Verantwortung. Darüber hinaus korrespondiert dieser Ausweitung des Bereichs verantwortlicher Subjekte eine Erweiterung des Kreises der Objekte bzw. Gläubiger von Verantwortung. Verantwortlich ist nach dem neuen Modell das Subjekt nicht mehr nur gegenüber künftigen Generationen, sondern wird auch neben dem Menschen Tieren, Pflanzen, Umwelt subjektives Recht verliehen. Angesichts der Schwierigkeit, den Zuständigen festzustellen, wird vorgeschlagen, die Frage nach dem Subjekt von der nach der Verursachung abzulösen. Durch diese Ontologisierung ergibt sich nun die Verantwortung unmittelbar aus dem inhärenten Wert, der einem bestimmten Objekt zuerkannt wird. Im Ganzen genommen wächst im modernen Verantwortungsmodell die Verantwortung über den Rahmen unmittelbarer Beziehungen zwischen Individuen hinaus und wird mehr und mehr zur Sicherung öffentlicher Güter mobilisiert. Wenn ein Abrücken von der Konfliktlösung durch individuelle Zurechnung, die das moderne Modell der Verantwortung vorschlägt, den Zusammenhang von moralischem und strafrechtlichem Vorwurf in den Hintergrund rückt, liegt gerad ein Potential von Freiheitsgefährdung nahe. Angesichts dieser Lage soll dafür mit Nachdruck plädiert werden, die Voraussetzung der Verantwortlichkeit am menschlichen Individuum als Person unbedingt festzubinden, die seit der Philosophie der Aufklärung im Mittelpunkt des Begriffs der Verantwortung steht.

발행기관:
한국법철학회
분류:
법학

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