사회국가적 생존배려와 물 산업 민영화의 헌법적 한계 - 독일의 법체계를 중심으로 -
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zwischen Daseinvorsorgung und Priviatisierung
권형둔(공주대학교)
13권 4호, 7~38쪽
초록
Neue Unübersichtlichkeit kennzeichnet zu Beginn des 21. Jahrhunderts das Erscheinunsbild der in viele Varianten und Modelle zersplitterten aufgabenbezogenen Privatisierung. Im Gegensatz zur Energieversorgung besteht in Deutschland in der Wasserverteilung kein landesweites, flächendeckendes, sondern ein regional strukturiertes Verbundnetz. Die Wasserversorgung wurzelt dementsprechend im kommunalen Wirkungskreis und wird häufig durch gemeindlichen Zusammenschlüsse erledigt. Wegen der Leitungsgebundenheit und den besonderen Eigenschaften des Wassers sind der Liberalisierung allerdings natürliche Grenzen gesetzt. Allgemein gesprochen ist Privatisierung die Verlagerung der Zuständigkeit für öffentliche Aufgaben oder Teile von diesen auf private Rechtssubjekte. Angewendet auf die Wasserversorgung bedeutet materielle Privatisierung, dass eine als Regie- oder Eigenbetrieb oder in einem kommunalen Zweckverband verwaltete Wasserversorgung an ein eigenständiges, privates Rechtssubjekt übertragen wird. Aber die Erwarung, Privatisierung werde den Staat schlank machen, hat sich bis jetzt nicht erfüllt. Zwar hat sich der Staat aus Erbringung unmittelbar daseinsvorsorgerelevanter Dienstleistungen zurückgezogen und teilweise auch aus der Trägerschaft der diese Dienstleistungen erbringenden Unternehmen. Jede Privatisierung vermindert die Verantwortung und Kontrolle der Gemeinden hinsichtlich der unaufgebbaren Trinkwasserversorgungsaufgabe, am wenigsten die formelle Privatisierung. Die Wasserversorgung ist die öffentlich Aufgabe des Staates und der Gemeinde. Die Forderung, bei unternehmerischem Handeln des Staates ist in Ganze zu privatisieren, ist riskant. Der demokratiegestützte Anspruch staatlicher Letztentscheidung sollte in der Privatisierungsmodell in dem Maße durchgesetzt werden.
Abstract
Neue Unübersichtlichkeit kennzeichnet zu Beginn des 21. Jahrhunderts das Erscheinunsbild der in viele Varianten und Modelle zersplitterten aufgabenbezogenen Privatisierung. Im Gegensatz zur Energieversorgung besteht in Deutschland in der Wasserverteilung kein landesweites, flächendeckendes, sondern ein regional strukturiertes Verbundnetz. Die Wasserversorgung wurzelt dementsprechend im kommunalen Wirkungskreis und wird häufig durch gemeindlichen Zusammenschlüsse erledigt. Wegen der Leitungsgebundenheit und den besonderen Eigenschaften des Wassers sind der Liberalisierung allerdings natürliche Grenzen gesetzt. Allgemein gesprochen ist Privatisierung die Verlagerung der Zuständigkeit für öffentliche Aufgaben oder Teile von diesen auf private Rechtssubjekte. Angewendet auf die Wasserversorgung bedeutet materielle Privatisierung, dass eine als Regie- oder Eigenbetrieb oder in einem kommunalen Zweckverband verwaltete Wasserversorgung an ein eigenständiges, privates Rechtssubjekt übertragen wird. Aber die Erwarung, Privatisierung werde den Staat schlank machen, hat sich bis jetzt nicht erfüllt. Zwar hat sich der Staat aus Erbringung unmittelbar daseinsvorsorgerelevanter Dienstleistungen zurückgezogen und teilweise auch aus der Trägerschaft der diese Dienstleistungen erbringenden Unternehmen. Jede Privatisierung vermindert die Verantwortung und Kontrolle der Gemeinden hinsichtlich der unaufgebbaren Trinkwasserversorgungsaufgabe, am wenigsten die formelle Privatisierung. Die Wasserversorgung ist die öffentlich Aufgabe des Staates und der Gemeinde. Die Forderung, bei unternehmerischem Handeln des Staates ist in Ganze zu privatisieren, ist riskant. Der demokratiegestützte Anspruch staatlicher Letztentscheidung sollte in der Privatisierungsmodell in dem Maße durchgesetzt werden.
- 발행기관:
- 중앙법학회
- 분류:
- 법학