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학술논문성균관법학2011.12 발행KCI 피인용 5

취소판결에 있어서 기속력의 범위 - 대법원 2005. 1. 14. 선고 2003두13045 판결 【종합유선방송사업승인거부처분취소등】을 통한 조망 -

Umfang der Rechtskraft im Anfechtungsurteil

강현호(성균관대학교)

23권 3호, 419~443쪽

초록

In diesem Artikel is es zu untersuchen, inwieweit der Umfang der Rechtskraft eines Anfechtungsurteils ausreicht, insbesondere durch die kritsche Untersuchung des Anfechtungsurteils über das koreanische Supreme Court Urteil vom 14. Januar 2005 - 2003DU13045. In Annahme des Anspruchs auf eine gerechte Prozess als einen Schutzstein für den bürgerlichen Rechtsschutz, die tatsächliche Garantie dieses Anspruchs auf einen effektiven Rechtsschutz hat einen engen Zusammenhang mit dem Umfang der Rechtskraft der Anfechtungsurteils. Ein Bürger hat in einer verwaltungsgerichtlichen Prozess nach der harten Bemühung einen Sieg errungen, dennoch könnte ihm diese Ergebnis dann sinnlos werden, wenn die Verwaltungsbehörde den gleichen bzw. den gleichen Inhalt besitzenden Verwaltungsakt wiederholt erlassen würde. Darum gibt es eine große Bedeutung in diesem Artikel, wie man die Rechtskraft des Anfechtungsurteil zu verstehen hat. Durch einen Anlaß des Anfechtungsurteils vom koreanischen Supreme Court Urteil vom 14. Januar 2005 - 2003DU13045 ist dieses Problem kritisch zu betrachten. Dadurch sind die folgenden Bemerkungspunkte als Ergebnis der Untersuchung vorzuheben. Erstens, die Regelung “im Sinne des Anfechtungsurteils” bezüglich § 30 Abs. 1 vom koreanischen Verwaltungsprozessgesetz sollten noch konkrete gestaltet werden. Zweitens, im Grundsatz sollte der abgelehnte Verwaltungsakt dann erlassen werden, wenn der rechtswidrige Verwaltungsakt nicht nur wegen den materiell rechtlichen Gründen zurückgenommen worden ist, sondern auch wegen den verfahrensrechtlichen Gründen. Im letzteren Fall könnte es möglich sein als eine Vornahme des abgelehnten Verwaltungsaktes, aber nur unter der Bedingung eines gerechten Kompensation. Drittens, die nachträgliche Ergänzung der Gründe des Verwaltungsaktes ist prinzipiell verboten. Wenn es auf ein Interesse eines Allgemeinwohls bzw. auf gravierende Sachlageänderung ankommt, dann ist es sich an die Lehre der Rücknahme bzw. Widerruf anzulehnen. Viertens, der maßgebliche Zeitpunkt der Rechtskraft des Anfechtungsurteils ist im Grundegenommen als ein Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsaktes anzunehmen, aber dann zum späteren Zeitpunkt zu verlegen, wenn es für den Rechtsschutz der Bürger notwendig ist. Zum Schluß ist die Rechtsfolge der Verwaltungsakt, der gegen die Rechtskraft des Anfechtungsurteils verstößt, flexible zu gestalten, anstatt als nichtig zu erklären.

Abstract

In diesem Artikel is es zu untersuchen, inwieweit der Umfang der Rechtskraft eines Anfechtungsurteils ausreicht, insbesondere durch die kritsche Untersuchung des Anfechtungsurteils über das koreanische Supreme Court Urteil vom 14. Januar 2005 - 2003DU13045. In Annahme des Anspruchs auf eine gerechte Prozess als einen Schutzstein für den bürgerlichen Rechtsschutz, die tatsächliche Garantie dieses Anspruchs auf einen effektiven Rechtsschutz hat einen engen Zusammenhang mit dem Umfang der Rechtskraft der Anfechtungsurteils. Ein Bürger hat in einer verwaltungsgerichtlichen Prozess nach der harten Bemühung einen Sieg errungen, dennoch könnte ihm diese Ergebnis dann sinnlos werden, wenn die Verwaltungsbehörde den gleichen bzw. den gleichen Inhalt besitzenden Verwaltungsakt wiederholt erlassen würde. Darum gibt es eine große Bedeutung in diesem Artikel, wie man die Rechtskraft des Anfechtungsurteil zu verstehen hat. Durch einen Anlaß des Anfechtungsurteils vom koreanischen Supreme Court Urteil vom 14. Januar 2005 - 2003DU13045 ist dieses Problem kritisch zu betrachten. Dadurch sind die folgenden Bemerkungspunkte als Ergebnis der Untersuchung vorzuheben. Erstens, die Regelung “im Sinne des Anfechtungsurteils” bezüglich § 30 Abs. 1 vom koreanischen Verwaltungsprozessgesetz sollten noch konkrete gestaltet werden. Zweitens, im Grundsatz sollte der abgelehnte Verwaltungsakt dann erlassen werden, wenn der rechtswidrige Verwaltungsakt nicht nur wegen den materiell rechtlichen Gründen zurückgenommen worden ist, sondern auch wegen den verfahrensrechtlichen Gründen. Im letzteren Fall könnte es möglich sein als eine Vornahme des abgelehnten Verwaltungsaktes, aber nur unter der Bedingung eines gerechten Kompensation. Drittens, die nachträgliche Ergänzung der Gründe des Verwaltungsaktes ist prinzipiell verboten. Wenn es auf ein Interesse eines Allgemeinwohls bzw. auf gravierende Sachlageänderung ankommt, dann ist es sich an die Lehre der Rücknahme bzw. Widerruf anzulehnen. Viertens, der maßgebliche Zeitpunkt der Rechtskraft des Anfechtungsurteils ist im Grundegenommen als ein Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsaktes anzunehmen, aber dann zum späteren Zeitpunkt zu verlegen, wenn es für den Rechtsschutz der Bürger notwendig ist. Zum Schluß ist die Rechtsfolge der Verwaltungsakt, der gegen die Rechtskraft des Anfechtungsurteils verstößt, flexible zu gestalten, anstatt als nichtig zu erklären.

발행기관:
법학연구원
DOI:
http://dx.doi.org/10.17008/skklr.2011.23.3.015
분류:
법학

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