CISG에서의 약관의 충돌문제
Zur Problematik der Kollision der AGB in der CISG
김진우(한국외국어대학교)
20권 2호, 167~194쪽
초록
CISG 제19조는 주로 개별약정에 의한 계약을 염두에 둔 규정이어서, 각 당사자가 자신의약관을 계약에 편입시키고자 하면서 상대방의 약관을 배제하고자 하는 상황에 적용하기에는 그리 적절하지 않다. 따라서 약관이 충돌하는 경우에 제19조를 예외 없이 도식적으로 적용해서는 안 될 것이다. 이는 국제거래에 임하는 당사자는 계약의 본질적 요소에 주로 관심을 기울이고 그 밖의 부수적 사항에 관하여는 주의를 베풀지 않는 경향이 있다는 점, 또한약관을 사용하는 중요한 이유는 계약조건의 표준화에 의한 개별적 교섭의 비용을 절감하는데 있는데, 불일치하는 약관의 각 조항에 관하여 일일이 교섭하라고 요구하는 것은 약관사용의 취지에 부합하지도 아니한다는 점을 고려할 때에 더욱 그러하다. 적지 않은 경우에 계약은 약관 교환 전에 이미 구두로 성립하게 되고, 또 그것을 긍정할 수 없는 경우에도 특히당사자가 약관의 충돌에도 불구하고 계약을 이행한 경우나 당사자 사이에 확립된 관례가있는 경우에는 계약의 성립을 긍정할 것이다. 특히 당사자의 계약의 이행은 제6조가 허용하는 제19조의 묵시적인 적용배제로 이해된다. 약관의 교환 전에 이미 구두로 계약이 성립한 경우에는 구두로 합의된 바가 계약의 내용이 되고, 당사자 사이의 관례에 의하여 계약이 성립한 경우에는 그 관례에 따라 계약의 내용이 결정된다. 이들 경우에는 해당하지 아니하면서 계약의 이행에 의하여 계약이 성립된경우에는 제6조에 의한 제19조의 적용배제가 합의된 것으로 볼 수 있으므로, 원칙적으로일치하는 약관부분에 한하여 계약의 내용이 되고, 불일치하는 부분에 대하여는 협약의 관련규정이 적용된다고 하는 것이 합리적이다. 약관 교환 전에 구두로 계약이 체결된 바 없고, 계약의 이행 등으로 약관의 충돌 시에각자의 약관의 포기 아래 계약을 성립시키겠다는 당사자의 의사를 확인할 수 없는 한, 계약의 성립은 제19조에 따라 판단하여야 한다. 그러므로 만일 약관이 비본질적 사항에 관하여만 충돌하는 때에는, 상대방이 부당한 지체없이 이의를 제기하지 않는 한, 승낙에 포함된변경이 가하여진 청약조건으로 계약은 성립한다(제19조 제2항). 그런데 약관이 비본질적 사항에 관하여만 충돌하는 경우는 매우 드물 것이다. 이는 일반적으로 매도인과 매수인이 대립적 이해관계를 가지고 또 약관의 규율대상은 많은 경우에 본질적 변경에 관한 제19조 제3항이 언급하는 사항들을 담고 있을 것이기 때문이다. 약관에 방지조항이 포함되어 있을경우에는 더욱 그러하다. 따라서 제19조 제2항이 적용될 수 있는 여지는 극히 협소하고, 대개의 경우에는 경상의 원칙을 규정한 제19조 제1항의 원칙이 적용된다. 따라서 새로운 청약에 대한 본래의 청약자의 승낙이 없는 한 계약은 불성립한다. 그러나 제19조가 적용되는 경우는 그리 많지 않을 것이다.
Abstract
Wie im gesamten Wirtschaftverkehr wird heute auch im internationalen Handel regelmäßig versucht, die Vertragsabwicklung durch die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu rationalisieren. Da beide Vertragsparteien auf ihren eigenen Vorteil bedacht sind und nach den Gesetzen des Marktes der Vorteil des einen zum Nachteil für den anderen wird, kommt es dabei häufig vor, dass sich die Klauselwerke beider Seiten unterscheiden und einander widersprechen. In disen Situationen ist nicht nur fraglich, welche Vertragsbedingungen gelten sollen, sondern es muss zunächst die Vorfrage geklärt werden, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, oder ob er am Widerspruch zwischen den Standardbedingungen scheitern musste. Bei der Fragestellung, wie eine Kollision AGB im Gletungsbereich des UN-Kaufrechts aufzulösen ist, handelt es sich um eines der meist diskutierten, aber immer noch ungelösten Rechtsprobleme im Anwendungsvereich des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn zwei Parteien einen Kaufvertrag unter dem UN-Kaufrecht schließen und dabei jeder auf seine eigenen AGB verweist, stellt sich die Frage nach dem Vertragsinhalt, wenn sich die AGB widersprechen und der Vertrag dennoch durchgefuhrt wird. Dieser Thematik kommt eine große praktische Bedeutung zu. Abweichungen in der Annahmeerklärung vom Angebot geschehen regelmäßig, ja fast immer auf Grund der Einbeziehung bzw. versuchten Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen. Vor allem die Verwendung von AGB durch beide Seiten führt fast unvermeidlich zu Divergenzen zwischen Angebot und Annahme, da die von beiden Seiten verwendeten Einkaufs- bzw. Verkaufbedingungen kaum je übereinstimmen dürften. Daneben ist diese Thematik von besonderem Interesse, da insbesondere in der Literatur hierzu vielfach in verschiedenen Facetten Stellung genommen wurde, sich eine einheitliche Lösung jedoch bis zum heutigen Tage noch nicht durchsetzen konnte. Die Gründe hierfür sind u.a. darin zu sehen, dass das Problem der kollidierenden AGB in den verschiedenen nationalen Rechtssystemen zum Teil unterschiedlich behandelt wird,sowie in der rechtlich schwierigen Behandlung von widersprechenden Standardbedingungen. Ausdrückliche Regelung bezüglich der Behandlung kollidierender AGB lassen sich dem UN-Kaufrecht nicht entnehmen. Der belgische Vorschlag, in einem vierten Absatz des Art. 19 CISG die Regelung aufzunehmen, dass im Falle sich widersprechender Geschäftsbedingungen zu stande kommen solle, wurde abgelehnt. Zurückgewiesen wurde aber auch der Vorschlag des Sekretariats, demzufolge bei abweichenden Standardsbedingungen der Vertrag mit dem übereinstimmenden Inhalt der Bedingungen zustande kommen solle. Um die „Kollision der AGB“ unter der CISG behandeln zu können, wird in diesem Beitrag zunächst die dieser Thematik zugrunde liegende Ausgangssituation dargestellt. Anschließend wird dann auf die Lösung nach dem UN-Kaufrecht eingegangen. Hierbei wird zunächst die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts auf das Kollisions- problem untersucht. Im Anschluss daran wird auf die Regelung modifizierter Annahmen in Art. 19 CISG eingegangen. Letztlich werden dann die verschieden Lösungsvarianten zur „Kollision der AGB“ unter der Geltung des UN-Kaufrechts vorgestellt und am Ende miteinander verglichen.
- 발행기관:
- 국제거래법학회
- 분류:
- 법학