서면에 의하지 아니한 증여의 해제 - 대법원 2009.9.24. 선고 2009다37831 판결 -
Rücktritt der Versprechensschenkung
김진우(한국외국어대학교)
56권, 333~365쪽
초록
Umstritten ist, ob es für den Schenkungsvollzug genügt, wenn der Schenker alle seinerseits erforderlichen Leistungshandlungen freiwillig vorgenommen hat, oder ob auch der Leistungserfolg bereits eingetreten sein muss. Der Koreanische Oberste Gerichtshof vertritt in heutiger Rechtsprechung zu Recht die zweite Ansicht. Die Schenkung eines Grundstücks ist nach der hier vertretenen Auffassung erst mit der Grundbucheintragung. Der Rücktritt des Schenker ist als Einrede gegen den Erfüllungsanspruch des Beschenkten ausgestaltet. Das Rücktrittsrecht erlischt m.E., wenn der Erfüllungsanspruch des Beschenkten erlischt wird.
Abstract
Umstritten ist, ob es für den Schenkungsvollzug genügt, wenn der Schenker alle seinerseits erforderlichen Leistungshandlungen freiwillig vorgenommen hat, oder ob auch der Leistungserfolg bereits eingetreten sein muss. Der Koreanische Oberste Gerichtshof vertritt in heutiger Rechtsprechung zu Recht die zweite Ansicht. Die Schenkung eines Grundstücks ist nach der hier vertretenen Auffassung erst mit der Grundbucheintragung. Der Rücktritt des Schenker ist als Einrede gegen den Erfüllungsanspruch des Beschenkten ausgestaltet. Das Rücktrittsrecht erlischt m.E., wenn der Erfüllungsanspruch des Beschenkten erlischt wird.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학