애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문형사법연구2011.12 발행KCI 피인용 10

형의 가중 및 감경사유에 대한 검토 - 작량감경 사유를 포함하여 -

Überlegung für Erschwerungs- oder Milderungsgründen der Strafe - mit dem Ermessen des Richters als gerichtlicher Milderungsgrund -

김혜정(영남대학교)

23권 4호, 33~58쪽

초록

Diese Arbeit umfasst eine Überlegung für Erschwerungs- oder Milderungsgründen der Strafe im geltenden koreanischen Strafgesetzbuch. Dafür wurden zuerst gesetzliche Erschwerungsgründe, gesetzliche Milderungsgründe und ein Ermessen des Richters als ein gerichtlicher Milderungsgrund gem. § 56 im geltenden kStGB untersucht(Ⅱ). Solchen gesetzlichen und gerichtlichen Gründe wurden in einem 'Entwurf des Strafrechtsreformsgesetzes vom 2011' viel geändert(Ⅲ). Damit ist immer umstritten,ob ein Ermessen des Richters als ein Milderungsgrund erhalten soll. Weil ein Ermessen des Richters gem. § 53 kStGB weder die bei der Strafzumessung zu berücksichtigende konkrete Umstände, noch einen Maßstab kodifiziert, wird in der Tat umfangreiches Ermessen des Richters anerkannt und hat es zur Folge, dass eine zu mildere Strafzumessung nicht selten vorgenommen wird. Durch letzte Änderung des Strafgesetzbuch vom 31.3.2010 wurde Strafe sehr hoch einstigt. Somit ist es nötig, Maßstäbe zur angemessenen Strafzumessung im Strafgesetz beizubehalten, weil im Falle von besonders leichteren Tathandlungen im Vergleich zur Strafe eine Strafmilderungsmöglichkeit eröffnet werden müßte.

Abstract

Diese Arbeit umfasst eine Überlegung für Erschwerungs- oder Milderungsgründen der Strafe im geltenden koreanischen Strafgesetzbuch. Dafür wurden zuerst gesetzliche Erschwerungsgründe, gesetzliche Milderungsgründe und ein Ermessen des Richters als ein gerichtlicher Milderungsgrund gem. § 56 im geltenden kStGB untersucht(Ⅱ). Solchen gesetzlichen und gerichtlichen Gründe wurden in einem 'Entwurf des Strafrechtsreformsgesetzes vom 2011' viel geändert(Ⅲ). Damit ist immer umstritten,ob ein Ermessen des Richters als ein Milderungsgrund erhalten soll. Weil ein Ermessen des Richters gem. § 53 kStGB weder die bei der Strafzumessung zu berücksichtigende konkrete Umstände, noch einen Maßstab kodifiziert, wird in der Tat umfangreiches Ermessen des Richters anerkannt und hat es zur Folge, dass eine zu mildere Strafzumessung nicht selten vorgenommen wird. Durch letzte Änderung des Strafgesetzbuch vom 31.3.2010 wurde Strafe sehr hoch einstigt. Somit ist es nötig, Maßstäbe zur angemessenen Strafzumessung im Strafgesetz beizubehalten, weil im Falle von besonders leichteren Tathandlungen im Vergleich zur Strafe eine Strafmilderungsmöglichkeit eröffnet werden müßte.

발행기관:
한국형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2011.23.4.33
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
형의 가중 및 감경사유에 대한 검토 - 작량감경 사유를 포함하여 - | 형사법연구 2011 | AskLaw | 애스크로 AI