유형분석에 기초한, 과실범이론의 재구성
Die Rekonstruktion der Lehre vom Fahrlässigkeitsdelikt aufgrund der Typenanalyse
송성룡(공군사관학교)
37호, 237~267쪽
초록
Bei der unbewußten Fahrlässigkeit(negligentia) ist das Wesen des Handlungsunwert die Sorgfaltswidrigkeit von dem Täter. Je umfangreicher das objektive Risko ist, umso größere Sorgfalt wird erfordert. Ein Umfang des Handlungsunwert bei der unbewußten Fahrlässigkeit steht im objektive Vorhersehbarkeit. Bei der bewußten Fahrlässigkeit(luxuria) rechnet der Täter mit der möglichen Tatbestandverwirklichung, daher ist der wesentliche Maßstab für Handlungsunwertermessen ist es, inwiefern der Täter ein Risiko bewußt ist. Nach den vorliegenden Lehren enthält das Fahrlässigkeitsdelikt keine subjektive Elemente des Täters, die beim Vorsatzdelikt vorhanden ist, und wenn auch es die subjektive Elemente enthält, werden sie strafrechtlich für sinnlos gehalten. Infolgedessen erfaßt man das Unrecht beim Fahrlässigkeitsdelikt nur mittels der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund der objektiven Vorhersehbarkeit, und auch die Auffassungen, die in Bezug auf das Ermessen des Unrecht beim Fahrlässigkeitsdelikt die subjektiven Elemente eines Täter als die Tatbestände anerkennen, halten eher das abstrakte Element, die Vorhersehbarkeit, als das konkrete Element, das Bewusstsein eines Täters, für den Gegenstand des Ermessen. Wenn man aufgrund des Bewusstsein des Täter beim Fahrlässig- keitsdelikt das Risko der Tatbestandverwirklichung ergriff, kann man die bedeutsame Elemente bekommen, die den schweren und den leichten Typus beim Handlungsunrecht differenzieren können. Für die Differenzierung zwischen der einfachen Fahrlässigkeit und der groben Fahrlässigkeit kann diese Typologie strafrechtlich als ein wichtiger Maßstab benutzt werden. Diese Typologie kann auch als ein Maßstab für die Strafzumessung benutzt werden und einen gesetzgeblichen Ansatz, mit dem ein bestimmtes Fahrlässigkeitsdelikt zu dem Qualizierten oder eine anderes bestimmtes Fahrlässigkeitsdelikt zu Entkriminalisierung untergeteilt wird, zur Verfügung stellen. Und in einem umstrittenen Bereich, zum Beispiel bei einer Begründung für die qualifizierte Strafzumessung eines erfolgsqualifizierten Delikt oder bei der Mittäterschaft eines Fahrlässigkeitsdelikt, kann diese Typologie ein bedeutsamer Ansatz, der auf einem anderen Wege als das vorliegende Strafrechtssystem eine Lösung liefern kann, zur Verfügung stellen.
Abstract
Bei der unbewußten Fahrlässigkeit(negligentia) ist das Wesen des Handlungsunwert die Sorgfaltswidrigkeit von dem Täter. Je umfangreicher das objektive Risko ist, umso größere Sorgfalt wird erfordert. Ein Umfang des Handlungsunwert bei der unbewußten Fahrlässigkeit steht im objektive Vorhersehbarkeit. Bei der bewußten Fahrlässigkeit(luxuria) rechnet der Täter mit der möglichen Tatbestandverwirklichung, daher ist der wesentliche Maßstab für Handlungsunwertermessen ist es, inwiefern der Täter ein Risiko bewußt ist. Nach den vorliegenden Lehren enthält das Fahrlässigkeitsdelikt keine subjektive Elemente des Täters, die beim Vorsatzdelikt vorhanden ist, und wenn auch es die subjektive Elemente enthält, werden sie strafrechtlich für sinnlos gehalten. Infolgedessen erfaßt man das Unrecht beim Fahrlässigkeitsdelikt nur mittels der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund der objektiven Vorhersehbarkeit, und auch die Auffassungen, die in Bezug auf das Ermessen des Unrecht beim Fahrlässigkeitsdelikt die subjektiven Elemente eines Täter als die Tatbestände anerkennen, halten eher das abstrakte Element, die Vorhersehbarkeit, als das konkrete Element, das Bewusstsein eines Täters, für den Gegenstand des Ermessen. Wenn man aufgrund des Bewusstsein des Täter beim Fahrlässig- keitsdelikt das Risko der Tatbestandverwirklichung ergriff, kann man die bedeutsame Elemente bekommen, die den schweren und den leichten Typus beim Handlungsunrecht differenzieren können. Für die Differenzierung zwischen der einfachen Fahrlässigkeit und der groben Fahrlässigkeit kann diese Typologie strafrechtlich als ein wichtiger Maßstab benutzt werden. Diese Typologie kann auch als ein Maßstab für die Strafzumessung benutzt werden und einen gesetzgeblichen Ansatz, mit dem ein bestimmtes Fahrlässigkeitsdelikt zu dem Qualizierten oder eine anderes bestimmtes Fahrlässigkeitsdelikt zu Entkriminalisierung untergeteilt wird, zur Verfügung stellen. Und in einem umstrittenen Bereich, zum Beispiel bei einer Begründung für die qualifizierte Strafzumessung eines erfolgsqualifizierten Delikt oder bei der Mittäterschaft eines Fahrlässigkeitsdelikt, kann diese Typologie ein bedeutsamer Ansatz, der auf einem anderen Wege als das vorliegende Strafrechtssystem eine Lösung liefern kann, zur Verfügung stellen.
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- 법학일반