Die Regel 'falsa demonstratio non nocet" im Testamentsrecht
Die Regel 'falsa demonstratio non nocet" im Testamentsrecht
Guido Perkams(Der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Kümmerlein, Simon & Partner in Essen)
23권, 225~243쪽
초록
Guido Perkams analysiert in seinem Aufsatz einen Ausschnitt aus dem Bereich der Testamentsauslegung, nämlich die Regel 'falsa demonstratio non nocet" (eine falsche Bezeichnung schadet nicht). Perkams beschreibt zunächst die Herkunft der Regel und erläutert, dass die Regel im römischen Testamentsrecht einen vergleichsweise kleinen Anwendungsbereich hatte. Sodann geht der Autor auf zwei Vorschriften ein, in denen die Regel von der falsa demonstratio heute niedergelegt ist: Art. 625 des italienischen Zivilgesetzbuchs und Art. 773 des spanischen Zivilgesetzbuchs. Hierbei zeigt Perkams die Unterschiede zwischen den beiden Vorschriften auf und stellt im spanischen Recht einen Bezug zur Vorschrift über die allgemeine Auslegungsmethode bei Testamenten dar. Im zweiten Teil widmet sich Perkams der falsa-Regel im deutschen Testamentsrecht. Er arbeitet heraus, welche Fälle von der falsa-Regel erfasst werden. Er untersucht insbesondere die Fälle des Inhaltsirrtums (jemand weiß zwar, was er sagt oder schreibt, weiß aber nicht, was er damit erklärt, weil er über die Bedeutung seines Ausdrucks irrt) und des Erklärungsirrtums (jemand weißschon gar nicht, was er sagt bzw. schreibt, weil er sich z.B. verschreibt). Perkams erläutert, dass man das Testament in diesen Fällen nicht so auslegen kann, dass es nach dem Willen des Erblassers richtig gestellt wird. Er kritisiert die herrschende Meinung, die eine subjektive Auslegung aus der Sicht des Erblassers favorisiert, wonach das Testament eigentlich mit der Regel 'falsa demonstratio non nocet" korrigiert werden müsste. Dies würde jedoch gegen die herrschende Andeutungstheorie verstoßen. Denn nach der Andeutungstheoriemuss der Wille des Erblassers irgendwie im Testament zum Ausdruck kommen. Perkams kommt zu dem Ergebnis, dass die Regel von der falsa demonstratio bei Testamenten nicht uneingeschränkt gelten kann.
Abstract
Guido Perkams analysiert in seinem Aufsatz einen Ausschnitt aus dem Bereich der Testamentsauslegung, nämlich die Regel 'falsa demonstratio non nocet" (eine falsche Bezeichnung schadet nicht). Perkams beschreibt zunächst die Herkunft der Regel und erläutert, dass die Regel im römischen Testamentsrecht einen vergleichsweise kleinen Anwendungsbereich hatte. Sodann geht der Autor auf zwei Vorschriften ein, in denen die Regel von der falsa demonstratio heute niedergelegt ist: Art. 625 des italienischen Zivilgesetzbuchs und Art. 773 des spanischen Zivilgesetzbuchs. Hierbei zeigt Perkams die Unterschiede zwischen den beiden Vorschriften auf und stellt im spanischen Recht einen Bezug zur Vorschrift über die allgemeine Auslegungsmethode bei Testamenten dar. Im zweiten Teil widmet sich Perkams der falsa-Regel im deutschen Testamentsrecht. Er arbeitet heraus, welche Fälle von der falsa-Regel erfasst werden. Er untersucht insbesondere die Fälle des Inhaltsirrtums (jemand weiß zwar, was er sagt oder schreibt, weiß aber nicht, was er damit erklärt, weil er über die Bedeutung seines Ausdrucks irrt) und des Erklärungsirrtums (jemand weißschon gar nicht, was er sagt bzw. schreibt, weil er sich z.B. verschreibt). Perkams erläutert, dass man das Testament in diesen Fällen nicht so auslegen kann, dass es nach dem Willen des Erblassers richtig gestellt wird. Er kritisiert die herrschende Meinung, die eine subjektive Auslegung aus der Sicht des Erblassers favorisiert, wonach das Testament eigentlich mit der Regel 'falsa demonstratio non nocet" korrigiert werden müsste. Dies würde jedoch gegen die herrschende Andeutungstheorie verstoßen. Denn nach der Andeutungstheoriemuss der Wille des Erblassers irgendwie im Testament zum Ausdruck kommen. Perkams kommt zu dem Ergebnis, dass die Regel von der falsa demonstratio bei Testamenten nicht uneingeschränkt gelten kann.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법해석학