착상전유전자진단과 산전유전자진단에 대한 형법적 제재의 정당성
Die Einschränkung der Präimplantationsdiagnostik im Lichte des Strafrechts
이석배(단국대학교)
37호, 49~73쪽
초록
Nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §13 Abs. 1 des koreanischen Gesetz über Bioethik und Sicherheit(Bioethics and Safety Act) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, wer es unternimmt, einen menschlichen Embryo zu einem anderen Zweck künstlich zu erzeugen, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen. Dabei wird Die Frage gestellet, ob in einen Fall davon ausgegangen werden muss, dass der Arzt, der einen menschlichen Embryo künstlich erzeugt, um bei der Frau, von der die Eizelle stammt, eine Schwangerschaft herbeizuführen, auch dann noch von dieser Absicht getragen ist, eine Schwangerschaft herbeizuführen, wenn er vor der Übertragung eine Präimplantationsdiagnostik vornimmt und im Fall eines auffälligen Befundes den verwerfen will. In Deutschland ist diese Frage umstritten. In Korea wird aber diese gesetzgeberlich gelöst. Nach § 25 Abs. 2 des koreanischen Gesetz über Bioethik und Sicherheit sind die Präimplantationsdiagnostik und die Pränataldiagnostik nicht verboten, wenn der Arzt die Diagnostik zum Zwecke davon vornimmt, die Muskeldystrophie und die in Verordnung des Gesetz über Bioethik und Sicherheit festgeregelte genetische Erkrankungen zu erkennen. Danach darf man insgesamt die 154 genetische Erkrankungen bei der Embryonen und der Föten in Korea diagnostizieren. Dabei stellt die Frage, ob man die Embryonen und die Föten bzw. die PID und die PND gesetzlich gleichbehandeln darf. In diesem Beitrag wird schließlich die folgende Lehre vertreten: Die Präimplantationsdiagnostik ist zunächst kein Verstoß gegen die koreanische Verfassungsordnung. Vielmehr verstßen die Einschränkung der Präimplantationsdiagnostik mit 154 genetische Erkrankungen und damit das Verbot der anderen mit Strafbedrohung im Gesetz über Bioethik und Sicherheit und seiner Verordnung gegen das aus Art 36 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 10, Art der koreanischen Verfassung garantierte Entscheigungsfreiheit der Eltern darüber, ob sie bei ihrem Kinderwunsch ein genetisches Risiko eingehen möchten oder nicht.
Abstract
Nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §13 Abs. 1 des koreanischen Gesetz über Bioethik und Sicherheit(Bioethics and Safety Act) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, wer es unternimmt, einen menschlichen Embryo zu einem anderen Zweck künstlich zu erzeugen, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen. Dabei wird Die Frage gestellet, ob in einen Fall davon ausgegangen werden muss, dass der Arzt, der einen menschlichen Embryo künstlich erzeugt, um bei der Frau, von der die Eizelle stammt, eine Schwangerschaft herbeizuführen, auch dann noch von dieser Absicht getragen ist, eine Schwangerschaft herbeizuführen, wenn er vor der Übertragung eine Präimplantationsdiagnostik vornimmt und im Fall eines auffälligen Befundes den verwerfen will. In Deutschland ist diese Frage umstritten. In Korea wird aber diese gesetzgeberlich gelöst. Nach § 25 Abs. 2 des koreanischen Gesetz über Bioethik und Sicherheit sind die Präimplantationsdiagnostik und die Pränataldiagnostik nicht verboten, wenn der Arzt die Diagnostik zum Zwecke davon vornimmt, die Muskeldystrophie und die in Verordnung des Gesetz über Bioethik und Sicherheit festgeregelte genetische Erkrankungen zu erkennen. Danach darf man insgesamt die 154 genetische Erkrankungen bei der Embryonen und der Föten in Korea diagnostizieren. Dabei stellt die Frage, ob man die Embryonen und die Föten bzw. die PID und die PND gesetzlich gleichbehandeln darf. In diesem Beitrag wird schließlich die folgende Lehre vertreten: Die Präimplantationsdiagnostik ist zunächst kein Verstoß gegen die koreanische Verfassungsordnung. Vielmehr verstßen die Einschränkung der Präimplantationsdiagnostik mit 154 genetische Erkrankungen und damit das Verbot der anderen mit Strafbedrohung im Gesetz über Bioethik und Sicherheit und seiner Verordnung gegen das aus Art 36 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. Art. 10, Art der koreanischen Verfassung garantierte Entscheigungsfreiheit der Eltern darüber, ob sie bei ihrem Kinderwunsch ein genetisches Risiko eingehen möchten oder nicht.
- 발행기관:
- 한양법학회
- 분류:
- 법해석학