자본시장법상 프라임브로커에 관한 고찰-비교법적인 관점에서-
Untersuchung über den Prime Broker im Kapitalmarktrecht
유주선(강남대학교)
21호, 191~221쪽
초록
Die vorliegende Arbeit stellt die verschiedenen Aufgaben von Primebroker im Kapitalmarkt dar. Der Prime Broker sind Goldman Sachs, Morgan Stenley und Bear Stearns in USA. Der Prime Broker wurde wurde entwickelt. In USA gibt es keine direktive Wege für den Kontrolle des Prime Brokers. Das Ministerium von Finanzdienst in England möchte den Primebroker im Client Assets Soucebook aufnehmmen. Zu den zentralen Aufgaben zählen: 1) die Bereitstellung von Fremdkapital gegen Sicherheiten(Margin Financing) zur Erhöhung des Investitionsgrades von Hedgefonds 2) die Verleihung von Wertpapieren zur Unterstützung von Hedgefonds bei Leerverkäufen sowie sonstige Intermediärdienste im Bereich der Wertpapierleihe(Securities Lending)3) Abwicklung der durch Executing Broker für Hedgefonds getätigten Wertpapiergeschäfte(Clearing) 4) Ausführen von Wertpapergeschäften für Hedgefonds(Brokering) 5) Verwahrung von Wertpapieren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapiersicherheiten aus dem Vermögen der Hedgefonds zur Absicherung der Ausfallrisikoen aus dem Bereitstellen von Fremdkapital einschließlich Wertpapierdarlehen(Custody) 6) aktive Bewirtschaftung verwahrter Wertpapiere des Hedgefonds durch Weiterveräußerung und Weiterbelastung(Rehypothication) 7) Unterstützung von Hedgefonds bei Buchführung und Berichtspflichten(Reporting) 8) Unterstützung von Hedgefonds beim Aufbau ihres operativen Geschäftes, beispielsweise durch Vermittlung von Kapitalgebern(Capital Introduction Services). Der Primebroker hat dem Verbraucher den Grad von Rehypothication, Exposure von ‘over the counter derivative position’ und Sub-custodian anzuzeigen. Der PB Annex sollte die zusammegefasste Sache von Rehypothication erhalten. Der Primebroker gem. § 112 Abs. 3 und § 113 Abs. 3 InvG wurde ausdrücklich als ‘vergleichbar Einrichtungen’ vorgesehen. Der Primebroker erbringt üblicherweise für Hedgefonds ein vielgestaltiges leistungsspektrum. Statt einer Depotbankverwahrung der Vermögensgegenstände kann dies nunmehr ein Prime Broker tun. Bislang war unklar, ob Prime Broker vom Hedgefonds selbst oder auf Vermittlung der und durch die Depotbank beauftragt werden dürfen. Die neue Vorschrift lässt beides zu. Für deutsche Sondervermögen mit besonderen Risiken muss der prime broker in einem EUund EWR- oder OECD-Mitgliedsstaat angesiedelt und wirksam öffentlich beaufsichtigt sein sowie über angemessene Bonität verfügen(vgl. die Zentralregelung in § 112 Abs. 3 mit Folgerungen in § 113 Abs. 3, 5, § 117Abs. 3 InvG - Warnhinweis). Die verwendeten offenen Rechtsbegriffe ändern nichts an dem geringen Regulierungsgrad, der als “gravierender Schwachpunkt”empfunden wird. Diese Regelungstechnik mag sich aber noch vor dem Hintergrund einer auf Prime Broker fokussierten Hedgefonds-Regulierung als schlau erweisen, wenn sich ein anderer OECD-Staat allzu tolerant zeigen sollte. Ist ein Prime Broker tätig, gelten die §§ 20-29 InvG nicht, d.h. es wird hingenommen, dass die Verwahrung nicht nur im ausschließlichen Interessen der Anleger erfolgt. Dies ist erforderlich, weil Hedgefonds zur Sicherung der Kredit- und anderen Fondsaktivitäten Anlageobjekte auf einen Prime Broker regelmäßig in der Weise übertragen, dass dieser sie auch für eigene Zwecke(z.B, im Rahmen der Wertpapierleihe an Dritte) nutzen darf. Stattt einer Genehmigungspflicht(§ 21 Abs. 1 InvG) besteht bei einem Prime-Broker-Wechsel nur eine Anzeigepflicht. Ähnlich in Deutschland und in England möchte der koreanische Gesetzgeber den Hedgefonds und Primebroker in der Verordnung des Investmentmarktsgesetzes aufnehmen. In der Verordnung wird die Einschränkung von chiness wall verlockert. Außerdem werden die Bereitstellen von Fremdkapital und die Auslagerung der Fondsvermögen noch flexibler.
Abstract
Die vorliegende Arbeit stellt die verschiedenen Aufgaben von Primebroker im Kapitalmarkt dar. Der Prime Broker sind Goldman Sachs, Morgan Stenley und Bear Stearns in USA. Der Prime Broker wurde wurde entwickelt. In USA gibt es keine direktive Wege für den Kontrolle des Prime Brokers. Das Ministerium von Finanzdienst in England möchte den Primebroker im Client Assets Soucebook aufnehmmen. Zu den zentralen Aufgaben zählen: 1) die Bereitstellung von Fremdkapital gegen Sicherheiten(Margin Financing) zur Erhöhung des Investitionsgrades von Hedgefonds 2) die Verleihung von Wertpapieren zur Unterstützung von Hedgefonds bei Leerverkäufen sowie sonstige Intermediärdienste im Bereich der Wertpapierleihe(Securities Lending)3) Abwicklung der durch Executing Broker für Hedgefonds getätigten Wertpapiergeschäfte(Clearing) 4) Ausführen von Wertpapergeschäften für Hedgefonds(Brokering) 5) Verwahrung von Wertpapieren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapiersicherheiten aus dem Vermögen der Hedgefonds zur Absicherung der Ausfallrisikoen aus dem Bereitstellen von Fremdkapital einschließlich Wertpapierdarlehen(Custody) 6) aktive Bewirtschaftung verwahrter Wertpapiere des Hedgefonds durch Weiterveräußerung und Weiterbelastung(Rehypothication) 7) Unterstützung von Hedgefonds bei Buchführung und Berichtspflichten(Reporting) 8) Unterstützung von Hedgefonds beim Aufbau ihres operativen Geschäftes, beispielsweise durch Vermittlung von Kapitalgebern(Capital Introduction Services). Der Primebroker hat dem Verbraucher den Grad von Rehypothication, Exposure von ‘over the counter derivative position’ und Sub-custodian anzuzeigen. Der PB Annex sollte die zusammegefasste Sache von Rehypothication erhalten. Der Primebroker gem. § 112 Abs. 3 und § 113 Abs. 3 InvG wurde ausdrücklich als ‘vergleichbar Einrichtungen’ vorgesehen. Der Primebroker erbringt üblicherweise für Hedgefonds ein vielgestaltiges leistungsspektrum. Statt einer Depotbankverwahrung der Vermögensgegenstände kann dies nunmehr ein Prime Broker tun. Bislang war unklar, ob Prime Broker vom Hedgefonds selbst oder auf Vermittlung der und durch die Depotbank beauftragt werden dürfen. Die neue Vorschrift lässt beides zu. Für deutsche Sondervermögen mit besonderen Risiken muss der prime broker in einem EUund EWR- oder OECD-Mitgliedsstaat angesiedelt und wirksam öffentlich beaufsichtigt sein sowie über angemessene Bonität verfügen(vgl. die Zentralregelung in § 112 Abs. 3 mit Folgerungen in § 113 Abs. 3, 5, § 117Abs. 3 InvG - Warnhinweis). Die verwendeten offenen Rechtsbegriffe ändern nichts an dem geringen Regulierungsgrad, der als “gravierender Schwachpunkt”empfunden wird. Diese Regelungstechnik mag sich aber noch vor dem Hintergrund einer auf Prime Broker fokussierten Hedgefonds-Regulierung als schlau erweisen, wenn sich ein anderer OECD-Staat allzu tolerant zeigen sollte. Ist ein Prime Broker tätig, gelten die §§ 20-29 InvG nicht, d.h. es wird hingenommen, dass die Verwahrung nicht nur im ausschließlichen Interessen der Anleger erfolgt. Dies ist erforderlich, weil Hedgefonds zur Sicherung der Kredit- und anderen Fondsaktivitäten Anlageobjekte auf einen Prime Broker regelmäßig in der Weise übertragen, dass dieser sie auch für eigene Zwecke(z.B, im Rahmen der Wertpapierleihe an Dritte) nutzen darf. Stattt einer Genehmigungspflicht(§ 21 Abs. 1 InvG) besteht bei einem Prime-Broker-Wechsel nur eine Anzeigepflicht. Ähnlich in Deutschland und in England möchte der koreanische Gesetzgeber den Hedgefonds und Primebroker in der Verordnung des Investmentmarktsgesetzes aufnehmen. In der Verordnung wird die Einschränkung von chiness wall verlockert. Außerdem werden die Bereitstellen von Fremdkapital und die Auslagerung der Fondsvermögen noch flexibler.
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- 분류:
- 기타법학