공직선거법상 선거운동시 확성장치 소음제한기준에 대한 헌법적 평가-헌재 2008. 7. 31. 2006헌마711 사건을 중심으로-
Die verfassungsrechtliche Bewertung der Rechtsprechung des KVerfG im Hinblick auf die Kriterien des Lärms von Lautsprecher
이부하(영남대학교)
21호, 717~746쪽
초록
Das koreanische Verfassungsgericht hat in einer langen Reihe von Entscheidungen-insbesondere im Rahmen der Prüfung der grundrechtlichen Schutzpflicht-die verfassungsrechtliche Problematik des Untermaßverbotes erörtet. Das koreanische Verfassungsgericht hat sich für die Kriterien des Lärms von Lautsprecher schlüssig und folgerichtig ausgesprochen:“Maßgebend für die grundrechtliche Schutzpflicht ist, ob der Staat effiziente Maßnahmen einleiten soll.”Das Untermaßverbot kann nicht ohne einen vorherigen Blick auf den Schutzpflichtaspekt der Grundrechtsvorschriften behandelt werden. Als Mittel, das ausschließlich zur Konkretisierung grundrechtlicher Schutzpflichten dient, oder zumindest zum Zwecke der näheren Bestimmung von deren Inhalten entwickelt wurde, ist das Untermaßverbot in seinem Bestand und seiner Bedeutung von jenen abhängig. Als grundrechtliche Schutzpflicht bezeichnet man dabei eine neben der primären abwehrrechtlichen Funktion und den vereinzelten ausdrücklich in den Grundrechtsvorschriften verankerten Schutzaufträgen bestehende weitere Funktion der Grundrechte, die in der Verpflichtung des Staates besteht, den einzelnen vor nicht-staatlichen Beeinträchtigungen seiner grundrechtlich geschützten Posi-tionen zu schützen. Beim Untermaßverbot handelt es sich um einen Bestandteil des gesetzgeberischen Schutzauftrages. Verfassungsrechtlich vorgegeben ist jedoch dreierlei: Erstens das Gebot des Schutzes der Grundrechte vor Beeinträchtigungen durch private Dritte, zweitens das jeweils zu schützende Rechtsgut sowie drittens ein verfassungsrechtliches Mindestmaß des Rechtsgüterschutzes. Dieser dritte Bestandteil grundrechtlicher Schutzpflichten,die gesetzliche Mindestgarantie, ist final zu definieren. Jenseits des Untermaßnerbotes ist der Gesetzgeber in der Zuordnung der Rechtssphären der Bürger frei von verfassungsgerichtlicher Kontrolle.
Abstract
Das koreanische Verfassungsgericht hat in einer langen Reihe von Entscheidungen-insbesondere im Rahmen der Prüfung der grundrechtlichen Schutzpflicht-die verfassungsrechtliche Problematik des Untermaßverbotes erörtet. Das koreanische Verfassungsgericht hat sich für die Kriterien des Lärms von Lautsprecher schlüssig und folgerichtig ausgesprochen:“Maßgebend für die grundrechtliche Schutzpflicht ist, ob der Staat effiziente Maßnahmen einleiten soll.”Das Untermaßverbot kann nicht ohne einen vorherigen Blick auf den Schutzpflichtaspekt der Grundrechtsvorschriften behandelt werden. Als Mittel, das ausschließlich zur Konkretisierung grundrechtlicher Schutzpflichten dient, oder zumindest zum Zwecke der näheren Bestimmung von deren Inhalten entwickelt wurde, ist das Untermaßverbot in seinem Bestand und seiner Bedeutung von jenen abhängig. Als grundrechtliche Schutzpflicht bezeichnet man dabei eine neben der primären abwehrrechtlichen Funktion und den vereinzelten ausdrücklich in den Grundrechtsvorschriften verankerten Schutzaufträgen bestehende weitere Funktion der Grundrechte, die in der Verpflichtung des Staates besteht, den einzelnen vor nicht-staatlichen Beeinträchtigungen seiner grundrechtlich geschützten Posi-tionen zu schützen. Beim Untermaßverbot handelt es sich um einen Bestandteil des gesetzgeberischen Schutzauftrages. Verfassungsrechtlich vorgegeben ist jedoch dreierlei: Erstens das Gebot des Schutzes der Grundrechte vor Beeinträchtigungen durch private Dritte, zweitens das jeweils zu schützende Rechtsgut sowie drittens ein verfassungsrechtliches Mindestmaß des Rechtsgüterschutzes. Dieser dritte Bestandteil grundrechtlicher Schutzpflichten,die gesetzliche Mindestgarantie, ist final zu definieren. Jenseits des Untermaßnerbotes ist der Gesetzgeber in der Zuordnung der Rechtssphären der Bürger frei von verfassungsgerichtlicher Kontrolle.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 기타법학