체외배아의 민법상 지위 - 독일과 한국의 비교를 중심으로 -
Der zivilrechtliche Status des Embryos in vitro - Vergleich in Deutschland und Korea
최민수(단국대학교)
58권, 35~69쪽
초록
In der Diskussion um den Status des Embryos in vitro bleibt der zivilrechtliche Status des Embryos in vitro umstritten. Diese Unsicherheiten geht einerseits davon aus, dass der genaue Beginn des menschlichen Lebens unklar bleibt, und andererseits, dass es keine zivilrechtliche Regelung und hochrichterliche Entscheidung uber den Status des Embryos in vitro gibt. Deshalb wird der Status des Embryos in vitro insbesondere bezuglich der Trennungslehre vom menschlichen Korper und des Status des nasciturus in der Literatur diskutiert. Hinsichtlich der Trennungslehre stellt sich die Frage, ob der Embryo in vitro als Sache anzusehen ist. Die herrschenden Meinungen in Deutschland und Korea lehnen jedoch die reine Sachqualitat des Embryos in vitro im Sinne des § 90 BGB und § 98KBGB ab, denn es handelt sich um ein menschliches Leben. Der Status des Embryos in vitro wird vor allem in Hinblick auf den Status des nasciturus als Trager von Rechten und Pflichten diskutiert,namlich ob dem Embryo in vitro eine personale Qualitat zukommt. Hinsichtlich der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Embryo in vitro als nasciturus im Sinne des Zivilrechts anzuerkennen ist, wird in der Literautur von einigen auf die Kernverschmelzung von Keimzellen, von anderen auf den Zeitpunkt der Nidation(Einnstung) abgestellt. Der zivilrechtliche Schutz des menschlichen Lebens muss wegen der schnellen Entwicklung im Bereich der Reproduktionsmedizin und der Embryonenforschung im vorgeburtlichen Stadium gewahrleistet werden. Der Schutzbereich von Leben ist somit eher weit interpretieren. Nach meiner Ansicht sollte man den Embryo in vitro vom Moment der Befruchtung an als artspezifisch-menschliches Leben ansehen und schutuzwürdig stellen. Zum Schluss ist es so auszulegen, dass der Embryo in vitro wie der nasciturus die beschränkte Rechtsfähigkeit und Erbfähigkeit nur im Rahmen der Sondervorschriften zugunsten des nasciturus bedingt durch die Tatsache der Lebendgeburt hat.
Abstract
In der Diskussion um den Status des Embryos in vitro bleibt der zivilrechtliche Status des Embryos in vitro umstritten. Diese Unsicherheiten geht einerseits davon aus, dass der genaue Beginn des menschlichen Lebens unklar bleibt, und andererseits, dass es keine zivilrechtliche Regelung und hochrichterliche Entscheidung uber den Status des Embryos in vitro gibt. Deshalb wird der Status des Embryos in vitro insbesondere bezuglich der Trennungslehre vom menschlichen Korper und des Status des nasciturus in der Literatur diskutiert. Hinsichtlich der Trennungslehre stellt sich die Frage, ob der Embryo in vitro als Sache anzusehen ist. Die herrschenden Meinungen in Deutschland und Korea lehnen jedoch die reine Sachqualitat des Embryos in vitro im Sinne des § 90 BGB und § 98KBGB ab, denn es handelt sich um ein menschliches Leben. Der Status des Embryos in vitro wird vor allem in Hinblick auf den Status des nasciturus als Trager von Rechten und Pflichten diskutiert,namlich ob dem Embryo in vitro eine personale Qualitat zukommt. Hinsichtlich der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Embryo in vitro als nasciturus im Sinne des Zivilrechts anzuerkennen ist, wird in der Literautur von einigen auf die Kernverschmelzung von Keimzellen, von anderen auf den Zeitpunkt der Nidation(Einnstung) abgestellt. Der zivilrechtliche Schutz des menschlichen Lebens muss wegen der schnellen Entwicklung im Bereich der Reproduktionsmedizin und der Embryonenforschung im vorgeburtlichen Stadium gewahrleistet werden. Der Schutzbereich von Leben ist somit eher weit interpretieren. Nach meiner Ansicht sollte man den Embryo in vitro vom Moment der Befruchtung an als artspezifisch-menschliches Leben ansehen und schutuzwürdig stellen. Zum Schluss ist es so auszulegen, dass der Embryo in vitro wie der nasciturus die beschränkte Rechtsfähigkeit und Erbfähigkeit nur im Rahmen der Sondervorschriften zugunsten des nasciturus bedingt durch die Tatsache der Lebendgeburt hat.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학