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학술논문고려법학2012.03 발행KCI 피인용 12

行政訴訟에 있어서 職權探知主義와 立證責任

Untersuchungsgrundsatz und Beweislast im Verwaltungsprozeß

정하중(서강대학교)

64호, 205~267쪽

초록

일반적으로 민사소송을 지배하는 변론주의는 행정소송의 심리에 적합하지 않다고 지적받아 왔다. 행정소송의 심리는 직권탐지주의에 따라야 한다는 근거는 ① 법치행정의 실현, ② 공권력에 대한 효과적인 권리보호, ③ 실질적 진실의 발견, ④ 소송절차에 있어서 무기평등의 원칙, ⑤ 행정작용의 공익성에서 찾고 있다. 우리 행정소송법 제26조는 직권심리를 규정하고 있는바, 동 조문의 해석과 관련하여 ① 변론주의보충설, ② 직권탐지주의 가미설, ③ 변론주의와 직권탐지주의 절충설, ④ 직권탐지주의 원칙설로 견해가 대립하고 있으나 대부분의 학설은 변론주의 보충설 또는 직권탐지주의 가미설의 입장을 취하고 있다. 판례 역시 행정소송의 심리를 원칙적으로 변론주의를 기초로 하되 기록에 나타난 사실만이 직권탐지의 대상이 될 수 있다고 일관되게 판시하여 다수설과 같은 입장을 취하고 있다. 이와 같은 변론주의에 기초한 다수설과 판례의 입장은 행정소송의 목적과 기능에 본질적으로 반한다고 할 것이다. 본 본문은 행정소송절차에서 직권탐지주의를 심리의 기본원칙으로 하는 독일행정소송법을 연구대상으로 하여 직권탐지의 범위, 수단 및 당사자의 협력책임의 내용을 검토한 후에 입증책임의 문제를 연구함으로써 한국 행정소송법학의 이론적 기반을 심화하고 행정소송법의 관련규정의 개선방향을 제시하는 것을 목적으로 하고 있다. 본 연구에서 구체적인 개선방안으로서 행정소송법 26조와 관련하여 민사소송법의 자백관련규정의 준용을 배제하여 직권탐지주의를 강화시키고 동시에 당사자의 협력책임을 강화하기 위하여 독일 행정소송법 87b조와 같은 규정을 두는 방안이 제시되었다.

Abstract

Es ist allgemein anerkannt, daß der Verhandlungsgrundsatz, der für das zivilprozessuale Verfahren maßgeblich ist, für das verwltungsprozessuale Verfahren, ungeeignet ist. Man leitet die Gründe, die den Untersuchungsgrundsatz für das verwaltungsprozessuale Verfahren gebieten, aus dem Gesetzmäßigkeitsprinzip der Verwaltung, der Gewährung der effektiven Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlicher Gewalt, der Entdeckung der materiellen Wahrheit, der Gewährleistung der Waffengleichheit im prozessualen Verfahren, und dem Schutz des öffentlichen Interessen ab. § 26 des koreanischen Verwaltungsprozeßrecht regelt die Amtsermittlung und in Bezug auf die Auslegung dieses Paragtaphen setzen die verschiedene Meinungen auseinander. Die herrschende Lehre ist die sogennannte Ergänzungstheorie des Verhandlungsgrundsatz mit dem Untersuchungsgrundsatz oder die prinzipielle Verhandlungsgrundsatz kombiniert mit Untersuchung- sgrundsatz. Die Rechtsprechung fogt der herrschenden Lehre. Mit dem Zweck und der Funktion des Verwaltungsprozesses vereinbaren diese herrschende Lehre und Rechtsprechung nicht, die noch die Beibehaltung des Vehandlungsgrundstz für das Verwaltungsprozeß befürworten. Es ist Zweck dieses Aufsatzes, daß die deutsche Verwaltungsgerichtsordnung, die den Untersuchungsgrundatz für das prozessuale Verfahren beibehaltet, als der Forschungsgegenstand gestellt wird und dabei der Sinn und der Inhalt des Untersuchungsgrundsatzes und die Verteilung des Beweislastes behandelt werden. Mit dieser Untersuchung soll die Vertiefung der theoretiche Grundlage und die Verbesserung des koreanischen Verwaltungsprozeßrechts versucht werden. Als geset- zesänderender Vorsclag werden die Ablehnung der entntsprechenden Anwendung des gerichtlichen Geständnisses des Zivilprozeßrechts und die Einführung des Paragraphen wie § 87b des deutschen Verwaltungs gerichtsordnung geboten.

발행기관:
법학연구원
분류:
법학

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