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학술논문형사정책연구2012.03 발행KCI 피인용 9

변호인과 수형자 간의 접견 및 서신수수

Besuch und Schriftwechsel von Verteidigern in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache

조성용(단국대학교)

23권 1호, 197~223쪽

초록

최근 재심 또는 상소심 회복신청을 하려는 수형자의 변호인에게 교도소 측이 접견을 거부한사건을 계기로, 서울지방변호사협회와 법무부 사이에 수형자의 변호인에게 변호인 접견을 허용해야 하는지를 놓고 논란이 일고 있다. 법무부 측은 명문의 규정이 없고, 기존의 대법원 판례와헌법재판소 결정이 명시적으로 수형자의 변호인 접견 및 서신수수를 허용하고 있지 않으며,이를 허용한다면 수형자 및 변호인이 이를 악용하여 개인적인 업무편의를 도모할 우려가 있다는이유로 거부 입장을 분명히 하였다. 그러나 변호인과 수형자 간의 접견 및 서신수수는 현행법규정의 해석에 의해서도 허용될 수 있으며, 기존의 대법원 판결과 헌법재판소 결정은 구 행형법시기에 규정된 접견허가 및 서신검열이 원칙적으로 정당하다는 전제에서 내려졌다는 점에서현 시점에서는 설득력이 떨어지고, 남용가능성의 우려는 교정행정상의 편의를 최우선시하는논거라는 점에서 찬성하기 어렵다. 나아가 변호인과 수형자 간의 접견 및 서신수수는 형의 선고 이후의 형사절차에서 아직 정식으로 형사사건화 되지 않는 단계에서도 허용된다고 할 것이다. 왜냐하면『형의 집행 및 수용자의처우에 관한 법률』제88조를 신설한 취지에 비추어 볼 때, 변호인과 의뢰인 간의 신뢰와 자유로운 사고의 교류를 보장해야 할 당위성은 형사재판이 개시되어 진행 중인지 아니면 아직 개시되지않았는지 여부에 전혀 영향을 받지 않기 때문이다. 다만 집행실무에서는 여전히 변호인과 수형자 간의 접견 및 서신수수를 부정하는 입장을고수하고 있으며, 판례 또한 아직까지 이에 대한 명확한 입장을 밝히고 있지 않은 현재의 상황에서는 이러한 해석론을 견지하면서 다른 한편으로 변호인과 수형자 간의 접견 및 서신수수에대한 법적 근거를『형의 집행 및 수용자의 처우에 관한 법률』에 명확하게 규정하려는 노력을경주해야 할 것이다.

Abstract

In der Praxis und in der Rechtsprechung ist bisher Besuch und Schriftwechsel von Verteidigern in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache als unzulässig gehalten worden. Denn es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür. Aber dieses Ergebnis läßt sich nach der Meinung des Verfassers nicht halten. Besuch und Schriftwechsel von Verteidigern in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache hat die Anstalt ohne Einschränkung zu gestatten, um dem legitimen Bedürfnis des Gefangenen Rechnung zu tragen, sich zur Regelung seiner rechtlichen Angelegenheiten eines entsprechenden Beistandes zu bedienen. Zur Tätigkeit des Verteidigern zählt auch die Tätigkeit in einer Strafvollstreckungs-, Wiederaufnahme- oder Gnadensache. Bei all diesen Nebenund Folgenverfahren steht die Beistandstätigkeit eines Anwalts in so engem Sachzusammenhang mit dem Gegenstand des Strafprozesses, nämlich der Verfolgung und Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs gegen den Mandanten, daß die Verselbstständigung als Rechtsangelegenheit sui generis und Ausklammerung aus der funktionellen Gesamtaufgabe der Verteidigung wirklichkeitsfremd wäre und auch zu erheblichen praktischen Unklarheiten und Schwierigkeiten führen würde. Auch die Angelenheit des Strafvollzuges bildet insofern ersichtlich keine Ausnahme, geht es hierbei doch wieder um die Realisierung des staatlichen Strafanspruchs. Ferner rechnet zur Tätigkeit des Verteidigern die Tätigkeit, die der Vorbereitung eines solchen Verfahrens dient. Denn für die Schutzwürdigkeit der zwischen Verteidiger und Mandantem stattfindenden Kommunikation kann es dabei keinen Unterschied machen, ob ein rechtsförmliches Verfahren bereits anhängig ist, unmittelbar bevorsteht.

발행기관:
한국형사법무정책연구원
DOI:
http://dx.doi.org/
분류:
법학

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