토양환경보전법상 정화책임의 공법적 검토
Einige Bemerkungen zur öffentlich-rechtlichen Problematik der Bodensanierungshaftung
김현준(영남대학교)
8권, 1~28쪽
초록
Die Bodenkontamination stellt eines der brisantesten Problemfelder des Umwelrechts dar. Im Kern geht es um die öffentlich-rechtliche Frage, wer die Verantwortung f[r die Sanierung kontaminerter Grundstücke tragen soll. Die Verantwortlichkeit der Bodensanierung soll von der zivilrechtlichen Haftung unterschieden werden. Im Rahmen des Umweltrecht vollzieht die Unterscheidung zwischen der öffentlichen Umweltverantwortlichkeit und der privatlichen Umwelthafung die fundamental Systematik der Rechtsordung nach. Für Umweltschädigungen wird zivilrechtlich gehaftet, wenn ihnen die Beeinträchtigung eines privat zugeordneten Individualrechtsgetes entspricht. Darüber hinaus wird eine Verantwortlichkeit nach öffentlichem Recht ausgelöst, wenn nicht privatnützig zugeordnete Umweltgüter geschädigt werden. Dabei kan die Dogmatik des Gefahrenabwehr grosse Rolle spielen. Der Gefahr des kontamierten Bodens erfordert öffentliches Rechtsregime mit einem intensiven Schutzniveau, das nicht nur den Verursacher zur Verantwortung zieht, sondern auch eine effektive Schadensbeseitigung ermöglicht. Der Gesetzgeber hat sich mit dem am 2001 novellierten und am 2002 in Kraft getretenen Bodenschutzgesetz darfür entschieden, dass Verhandlungsstörer, Zustandssörer und Rechtsnachfolge der Störer die finazielle Verantwortung für die Bodensanierung übernehmen sollen. Auch in der neueren Rechtspechung ist den öffentlichen Charakter der Bodensanierungshaftung festgestellt. Eine Konzeption des Gefahrenabwehrpflichts dient zur geeigneten Lösung für die aktuelle Problematik der Bodensanierungshaftung.
Abstract
Die Bodenkontamination stellt eines der brisantesten Problemfelder des Umwelrechts dar. Im Kern geht es um die öffentlich-rechtliche Frage, wer die Verantwortung f[r die Sanierung kontaminerter Grundstücke tragen soll. Die Verantwortlichkeit der Bodensanierung soll von der zivilrechtlichen Haftung unterschieden werden. Im Rahmen des Umweltrecht vollzieht die Unterscheidung zwischen der öffentlichen Umweltverantwortlichkeit und der privatlichen Umwelthafung die fundamental Systematik der Rechtsordung nach. Für Umweltschädigungen wird zivilrechtlich gehaftet, wenn ihnen die Beeinträchtigung eines privat zugeordneten Individualrechtsgetes entspricht. Darüber hinaus wird eine Verantwortlichkeit nach öffentlichem Recht ausgelöst, wenn nicht privatnützig zugeordnete Umweltgüter geschädigt werden. Dabei kan die Dogmatik des Gefahrenabwehr grosse Rolle spielen. Der Gefahr des kontamierten Bodens erfordert öffentliches Rechtsregime mit einem intensiven Schutzniveau, das nicht nur den Verursacher zur Verantwortung zieht, sondern auch eine effektive Schadensbeseitigung ermöglicht. Der Gesetzgeber hat sich mit dem am 2001 novellierten und am 2002 in Kraft getretenen Bodenschutzgesetz darfür entschieden, dass Verhandlungsstörer, Zustandssörer und Rechtsnachfolge der Störer die finazielle Verantwortung für die Bodensanierung übernehmen sollen. Auch in der neueren Rechtspechung ist den öffentlichen Charakter der Bodensanierungshaftung festgestellt. Eine Konzeption des Gefahrenabwehrpflichts dient zur geeigneten Lösung für die aktuelle Problematik der Bodensanierungshaftung.
- 발행기관:
- 비교법학연구소
- 분류:
- 법학