다시 한 번: 소비자계약법의 민법 편입에 대하여 — 소비자계약법 편입 반대론자에 대한 재반론 —
Noch ein mal: Über die Integration des Verbrauhervertragsrechts ins KBGB ― Gegenkritik über die kritischen Stimmen der Intergrationsgegner ―
이병준(한국외국어대학교)
38호, 167~198쪽
초록
Das koreanische Vertragsrecht hat die Veränderungen der Vertragpraxis nicht im BGB selbst, sondern in vielen Sondergesetzen erfahren. Somit wurde bei der Reformarbeit des koreanischen BGB seit 2009 über die Intergration der Sondergesetze intensiv besprochen, insbesondere im Bereich des Verbrauchervertragrechts. In der ersten Abteilung (Rechtsgeschäft 2009-2010) wurde ein Gutachten von Professoren über die “Intergration des Verbrauchervertragsrechts ins BGB” vorgelegt, die den Vorschlag enthielt, diese Regelung umfangreich ins BGB zu integrieren. Die Mitglieder der ersten Abteilung waren zwar einig, daß Regelungen über Verbraucherverträge im BGB erforderlich sind, jedoch traten die Meinigung sehr weit auseinander, im welchen Umfang und Inhalt man dies tun soll. So kam es nicht zur Einigung und es wurde keine Neuregelung vorgeschlagen. Diese Überlegungen stossen insbesondere auf skeptische Kritiken wegen der formalen Privatautomie, auf deren das BGB scheinbar aufbaut. Noch sind aber auch andere grundlegende Begriffe oder Verständnisse vom Verbrauchervertragsrecht nicht richtig verstanden oder falsch kritisiert worden. Dieser Aufsatz versucht durch Gegenkritik die Grundlage der Integration des Verbrauchervertragsrechts zu verdeutlichen. Insbesonder sind es Themen über den Begriff des Verbrauchervertragrechts, Unterscheidung zwischen Verbraucherprivatrecht und -öffentliches Recht, Modell der Intergration von Sondergesetzen usw. Es scheint, dass es bei diesen Reformarbeiten diese Entwicklungen im BGB nicht eingearbeitet werden können, jedoch werden diese Arbeiten und Überlegungen, die über die Möglichkeit der Integration geleistet worden sind, beim nächsten Reformarbeiten Früchte tragen können.
Abstract
Das koreanische Vertragsrecht hat die Veränderungen der Vertragpraxis nicht im BGB selbst, sondern in vielen Sondergesetzen erfahren. Somit wurde bei der Reformarbeit des koreanischen BGB seit 2009 über die Intergration der Sondergesetze intensiv besprochen, insbesondere im Bereich des Verbrauchervertragrechts. In der ersten Abteilung (Rechtsgeschäft 2009-2010) wurde ein Gutachten von Professoren über die “Intergration des Verbrauchervertragsrechts ins BGB” vorgelegt, die den Vorschlag enthielt, diese Regelung umfangreich ins BGB zu integrieren. Die Mitglieder der ersten Abteilung waren zwar einig, daß Regelungen über Verbraucherverträge im BGB erforderlich sind, jedoch traten die Meinigung sehr weit auseinander, im welchen Umfang und Inhalt man dies tun soll. So kam es nicht zur Einigung und es wurde keine Neuregelung vorgeschlagen. Diese Überlegungen stossen insbesondere auf skeptische Kritiken wegen der formalen Privatautomie, auf deren das BGB scheinbar aufbaut. Noch sind aber auch andere grundlegende Begriffe oder Verständnisse vom Verbrauchervertragsrecht nicht richtig verstanden oder falsch kritisiert worden. Dieser Aufsatz versucht durch Gegenkritik die Grundlage der Integration des Verbrauchervertragsrechts zu verdeutlichen. Insbesonder sind es Themen über den Begriff des Verbrauchervertragrechts, Unterscheidung zwischen Verbraucherprivatrecht und -öffentliches Recht, Modell der Intergration von Sondergesetzen usw. Es scheint, dass es bei diesen Reformarbeiten diese Entwicklungen im BGB nicht eingearbeitet werden können, jedoch werden diese Arbeiten und Überlegungen, die über die Möglichkeit der Integration geleistet worden sind, beim nächsten Reformarbeiten Früchte tragen können.
- 발행기관:
- 안암법학회
- 분류:
- 법학일반