상해보험의 법적 지위 - 타인의 상해보험계약에 대한 독일의 입법례를 중심으로 -
Die Rechtsstellung der Unfallversicherung - Hinsichtlich der deutschen Gesetzgebung über den Fremdunfallversicherungsvertrag -
김은경(한국외국어대학교)
1권 20호, 77~102쪽
초록
상법 제739조에 따르면 상해보험에 관하여 생명보험에 관한 규정의 대부분을 준용하도록 하고 있다. 그러므로 구체적인 경우 상해보험과 생명보험 사이에 차이가 있으므로 준용규정을 해석함에 있어서 논란의 여지가 있기도 하고 단순히 준용하는 태도에 대하여 입법적 보완이 필요하다는 의견도 있다. 그러나 독일 보험계약법의 경우는 상해보험에 관하여 매우 상세한 규정을 두고 있어서 이에 대한 입법례로서 고찰의 대상으로 볼 만하다. 타인의 신체상 상해에 대하여 보험을 붙인 타인의 상해보험의 경우 타인의 서면 동의를 계약의 요건으로 하고 있는 우리 상법과 독일 보험계약법의 기본적인 법적 취지는 동일하다. 다만 타인의 서면 동의를 얻는 범위에 관하여 해석에 의존하는 우리 상법과 그 범위를 한정하고 있는 독일 보험계약법의 모습이 다르다. 독일의 경우는 타인의 상해에 대한 보험이 보험계약자 자기를 위하여 인수되는 계약에 한하여 타인의 서면에 의한 동의를 얻도록 하고 있다. 타인의 상해보험과 관련하여 준용하는 과정에서 서면 동의와 관련이 되는 또 다른 논의의 대상은 순수 상해보험과 상해사망을 담보하는 상해보험 모두에 대하여 서면 동의를 얻어야 하는지에 대한 것이다. 준용에 따라 관련된 상법 제731조의 규정의 취지, 상해보험의 보험의 목적 그리고 경찰법적인 의미와 형사정책적인 면을 고려해서도 모든 경우의 타인의 상해보험에서 서면 동의를 요하는 것은 아니라고 판단된다. 그 외 동법 제732조는 제739조를 통하여 준용을 배제하였으므로 이를 특정범위에서 타인의 상해보험에 준용하도록 하는 것은 옳지 않은 판단이라고 본다.
Abstract
Gemäß § 739 vom Koreanischen Handelsgesetzbuch(KHGB) sind die Vorschriften über die Lebensversicherung, also von § 730-§ 736 abgesehen von § 732, auf die Unfallversicherung entsprechend anzuwenden. Zur Feststellung der Rechtslage bzw. Grundlage über den Unfallversicherungsvertrag kommen die Auseinandersetzungen hinsichtlich der Anwendung und Auslegung manchmal vor. Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz(VVG) hat die kontreten und gemessenen Vorschriften über die Unfallversicherung. Nach dem Beispiel der deutschen Gesetzgebung, § 179 VVG, kann die Unfallversicherung für den Eintritt eines Unfalles des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden und gilt eine Versicherung gegen Unfälle eines anderen im Zweifel als für Rechnung des anderen genommen. Die Versicherung gegen Unfälle eines anderen wird von dem Versicherungsnehmer für eigene Rechnung genommen. Jedoch ist zur Wirksamkeit des Vertrages die schriftliche Einwilligung des anderen erforderlich. Ist auch der andere geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt oder ist für ihn ein Betreuer bestellt und steht die Vertretung in den seine Person betreffenden Angelegenheiten dem Versicherungsnehmer zu, kann dieser den anderen bei der Erteilung der Einwilligung nicht vertreten. Die Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages zwischen der koreanischen Fremdunfallversicherung und der deutschen ist gleich. Aber es gibt dazwischen einen wichtigen Unterschied. Während das Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der versicherten Person in der deutschen Unfallversicherung die Fremdunfallversicherung für eigene Rechnung begrenzt ist, ist es in der koreanischen Unfallversicherung auf alle Formen der Fremdunfallversicherung nach der Auslegung anzuwenden. Dieses Erfordernis hat rechtpolizeilichen bzw. kriminalpolitischen Zweck und Charakter. Daher könnte es empfehlenswert sein, dass das Erfordernis der schriftlichen Einwilligung der versicherten Person auf die Fremdunfallversicherung für eigene Rechnung, besonders die Unfallversicherung für den Todesfall, begrenzt im KHGB würde. Als ein anderes Problem wäre eine Auslegung über § 732 KHGB auch anzusprechen. § 739 schliesst die Anwendung von § 732 auf die Unfallversicherung aus. Nach der Gesetzgebungsbegründung wäre der Rechtssinn des Ausschlusses zu halten.
- 발행기관:
- 사법발전재단
- 분류:
- 법정책학