근로기준법상 「취업규칙」의 개념에 대한 일고찰 ― 취업규칙법론의 재정립을 위해 ―
Eine arbeitsrechtliche Untersuchung auf den Begriff der “Arbeitsordnung” im Arbeitsnormengesetz: Zur Rekonstraktion des Arbeitsordnungsrechts
강희원(경희대학교)
42호, 73~137쪽
초록
In dieser Untersuchung is darüber gehandelt, daß der Arbeitsordnungsbegriff im Arbeitsnormengesetz dem gesetzgebenden Ziel dienend definiert werden solle, um die Einrichtung der Arbeitsordnung im Arbeitsnormgesetz rechtens in die Praxis umzusetzen. Das Arbeitsnormengesetz ist der Grundsrahmengesetz für Arbeitsnehmersschutz gemäß §32 Abs. 3 Verfassungsgesetz. Diese Arbeitsordnung ist eine Einrichtung für das Arbeitsnormengesetz, gemäß dem die Rechte für abhängige Arbeitsnehmer rechtlich garantiert werden sollen, um gleich mit Arbeitsgeber einen Arbeitskontrakt abzuschließen und eine rechtgemässige Arbeitsverhätnis in Betrieb zu erhalten. Bisherige Lehre und Judikature haben eine Stellungnahme, daß Arbeitsgeber das Recht hat, eine Arbeitsordnung einseitig zu erlassen, die Arbeitsnehmer in seinem Betriebe befolgen sollte. Aber Wie könnte diese Stellungnahme unter userem gegenwärtige Arbeitsnormengesetz gerecht werden, das die Verhältnisse zwischen Arbeitsnehmer und –geber im Bezug auf den Beschluß der Arbeitsbedingunen nach dem Gleichberechtlgkeitsprinzip regulieren soll?Es sind grundsätzlich wichtige Fragen, was unter dem Arbeitsordnungsbegriffe im gegenwärtige Arbeitsnormengesetz unterstanden werden sollte, wie dieser Begriff gemäß gegenwärtigem Arbeitsnormengesetz bestimmt werden sollte, und wo der rechtstheoretische Ansatz der Arbeitsordnungsbegriff für die gegenwärtige Einrichtung im Arbeitsnormengesetz verankert werden sollte. In dieser Zuzammenhängen ist über die Problematik der Arbeitsordnungtheorie in bisherige Lehren und Judikaturen kritisch auf einer rechtstheoretischen Ebene gehandelt, und versucht, eine neue Konzept der Arbeitsordnung als eine Grundsbegriff für das gegenwärtige Arbeitsnormengesetz zu definieren. Und zum Schluß, wollte eine neue Richtung für der Arbeitsordnungtheorie eingeschlagen werden.
Abstract
In dieser Untersuchung is darüber gehandelt, daß der Arbeitsordnungsbegriff im Arbeitsnormengesetz dem gesetzgebenden Ziel dienend definiert werden solle, um die Einrichtung der Arbeitsordnung im Arbeitsnormgesetz rechtens in die Praxis umzusetzen. Das Arbeitsnormengesetz ist der Grundsrahmengesetz für Arbeitsnehmersschutz gemäß §32 Abs. 3 Verfassungsgesetz. Diese Arbeitsordnung ist eine Einrichtung für das Arbeitsnormengesetz, gemäß dem die Rechte für abhängige Arbeitsnehmer rechtlich garantiert werden sollen, um gleich mit Arbeitsgeber einen Arbeitskontrakt abzuschließen und eine rechtgemässige Arbeitsverhätnis in Betrieb zu erhalten. Bisherige Lehre und Judikature haben eine Stellungnahme, daß Arbeitsgeber das Recht hat, eine Arbeitsordnung einseitig zu erlassen, die Arbeitsnehmer in seinem Betriebe befolgen sollte. Aber Wie könnte diese Stellungnahme unter userem gegenwärtige Arbeitsnormengesetz gerecht werden, das die Verhältnisse zwischen Arbeitsnehmer und –geber im Bezug auf den Beschluß der Arbeitsbedingunen nach dem Gleichberechtlgkeitsprinzip regulieren soll?Es sind grundsätzlich wichtige Fragen, was unter dem Arbeitsordnungsbegriffe im gegenwärtige Arbeitsnormengesetz unterstanden werden sollte, wie dieser Begriff gemäß gegenwärtigem Arbeitsnormengesetz bestimmt werden sollte, und wo der rechtstheoretische Ansatz der Arbeitsordnungsbegriff für die gegenwärtige Einrichtung im Arbeitsnormengesetz verankert werden sollte. In dieser Zuzammenhängen ist über die Problematik der Arbeitsordnungtheorie in bisherige Lehren und Judikaturen kritisch auf einer rechtstheoretischen Ebene gehandelt, und versucht, eine neue Konzept der Arbeitsordnung als eine Grundsbegriff für das gegenwärtige Arbeitsnormengesetz zu definieren. Und zum Schluß, wollte eine neue Richtung für der Arbeitsordnungtheorie eingeschlagen werden.
- 발행기관:
- 한국노동법학회
- DOI:
- http://dx.doi.org/
- 분류:
- 노동법