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학술논문공법연구2012.06 발행KCI 피인용 21

기속행위와 재량행위 구별의 새로운 기준

Neue Kriterien für den Unterschied zwischen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung

홍강훈(헌법재판소)

40권 4호, 293~332쪽

초록

기속행위와 재량행위의 구별문제는 한국 행정법학에 있어 가장 어려운 난제 중의 하나이다. 법문상 기속인지 재량인지 명백한 경우는 다수설과 판례가 법률문언에 따라 판단하여 큰 문제가 없으나 법문상 기속인지 재량인지 구분이 불가능한 경우는 그 해결이 쉽지 않다. 이 경우 우리나라에서는 독자적으로 종합설, 기본권기준설 등으로 해결하고 있으나 이들 학설들은 실제적으로는 기준을 제시한다기보다는 오히려 물음에 물음으로 답하는 것일 수 있으며, 실무상 기속행위와 재량행위를 구별해야만 하는 실무 담당 공무원과 행정의 상대방인 국민뿐만 아니라 소송이 제기된 경우 이를 판단해 주어야 하는 법원에게도 무엇이 기속행위이고 재량행위인지를 구분하는데 큰 도움이 되지 못하고 있다고 할 것이다. 이에 본 논문에서는 독일 연방행정법원의 창조물인 의도된 재량개념의 해석에서 나온 구분기준을 응용하여 기속행위와 재량행위 구별의 새로운 기준을 제시하였다. 즉, 법문언상 재량인지 기속인지 불분명한 경우에는 전형적인 경우는 기속행위로 보고 비전형적인 경우에만 재량으로 보아야 한다는 기준을 제시하였다. 이 경우 전형적인 경우인지 비전형적인 경우인지의 구분은 형량에 투입된 원칙들 간의 비교를 통한 형량결과 명확성의 정도에 따라 구분해야 한다. 이러한 구분과정에서 간과하지 말아야 할 것은 대상규정이 논증요소의 동일성을 가진 결합규정인 경우에는, 전형적 사안인지 비전형적 사안인지를 구분하는 형량결과의 명확성 심사에서, 불확정법개념의 적용시 이미 재량행사를 위한 결정적인 관점이 고려되어질 수 있는지 여부가 형량결과의 명확성의 정도에 결정적 영향을 미치므로 이를 반드시 고려해야 한다는 점이다. 한편 법문언상 재량으로 규정된 행위일지라도 우리나라 학설과 판례가 인정하는 바와 같이, 경우에 따라서는 기속행위로 보아야 할 경우가 있으며 이는 바로 독일 연방행정법원이 창설한 의도된 재량개념에 해당함을 알 수 있다. 이 경우 법문상으로 명백한 재량규정이 의도된 재량규정에 해당하는지의 여부는 법의 체계적 해석을 통해 입법자가 형량에 투입된 원칙 중 어느 하나의 원칙에 일견 우선순위를 부여하였느냐의 여부로 결정한다. 나아가 구체적 상황이 전형적인 경우에 해당하여 기속행위인지 아니면 비전형적인 경우에 해당하여 재량행위인지는 또다시 형량결과 명확성의 정도에 따라 판단하게 된다. 이 경우에도 대상규정이 논증요소의 동일성을 가진 결합규정인 경우에는 불확정법개념의 적용시 이미 재량행사를 위한 결정적인 관점이 고려되어질 수 있는지 여부를 반드시 고려해야 한다.

Abstract

Das Problem des Unterschiedes zwischen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung ist ein großes Problem in Korea. Wenn eine Rechtsnorm klar ist, ob sie nach dem Wortlaut eine gebunde Verwaltung oder eine Ermessensverwaltung ist, ist das kein Problem, denn man kann die beiden nach dem Wortlaut mühelos unterscheiden. Das größte Problem liegt darin, wenn man die beiden nach dem Wortlaut nicht differenzieren kann. In diesem Fall wird das Problem in Korea durch die Kombinationslehre oder die Lehre von Grundrechtsmaßstab gelöst. Allerdings legen diese Lehren dem zuständigen Beamten, dem Bürger oder dem Richter leider nicht die deutlichen Kriterien vor. In diesem Aufsatz werden deshalb neue Kriterien für den Unterschied zwischen gebundene Verwaltung und Ermessensverwaltung vorgelegt, die auf die Auslegung vom intendierten Ermessen beruhen. Die neuen Kriterien sind, dass in den Fällen, in denen eine Rechtsnorm nach dem Wortlaut undeutlich ist, die Rechtsnorm die Behörde in typischen Situationen zum Tätigwerden verpflichtet, dagegen kann aber die Behörde in atypischen Situationen davon absehen. Die Frage ist das Kriterium für die Bestimmung, ob ein typischer oder atypischer Fall besteht. Maßgebend für die Antwort auf die Frage ist, ob sich das Ergebnis der Abwägung durch den Vergleich zwischen den in der Abwägung ausgestatteten Prinzipien von selbst versteht. In das Verfahren darf man nicht übergehen, ob bereits bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs alle auch für die Ermessensausübung maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wenn die einschlägige Rechtsnorm eine Koppelungsvorschrift ist. In Korea erkennen einige Rechtsprechungen und Literaturen tatsächlich das intendierte Ermessen an. Es gibt jedoch keine exakte Begründung und Kriterium. Das Problem des Vorhandenseins von intendiertem Ermessen kann durch die Festsetzung eines prima facie-Vorrangs gelöst werden. Darüber hinaus kann die Frage, ob ein typischer oder atypischer Fall vorliegt, ebenfalls durch das Maß der Gewissheit des Abwägungsergebnisses zwischen den beiden aufgeklärt werden. In das Verfahren darf man natürlich nicht übersehen, ob bereits bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs alle auch für die Ermessensausübung maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wenn die einschlägige Rechtsnorm eine Koppelungsvorschrift ist.

발행기관:
한국공법학회
DOI:
http://dx.doi.org/
분류:
법학

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