비급여진료비용 공개에 관한 헌법적 정당성 고찰
Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigungsprüfung von der Preisbekanntmachung der Individuellen Gesundheitsleistung
정영철(연세대학교)
13권 1호, 331~357쪽
초록
Obwohl die Preisbekanntmachung der individuellen Gesundheitsleistung(PiG), die im Jahr 2010 im Arztrecht neu eingeführt wird, zum Management der Gesundheitskosten sehr nützig werden soll, muss eine verfassungsrechtliche Rechtfertigungsprüfung von PiG zunächst durchgeführt werden. Angesichts der staatlichen Regulierung und Lenkung auf die Wirtschaft des Art. 119 Abs. 2 KV besitzt die PiG zunächst eine Verfassungsrechtfertigung. Nach der ständigen Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgerichts folgt das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher aus der Menschenwürde von Art. 10 Abs. 1 Koreanische Verfassung(KV) und dem Recht auf Glück von Art. 10 Abs. 2 KV. Demnach können Konsumenten den Einkauf der Güter und Service, die Partei des Vertrags, Geschäftsbedingungen, usw. frei entscheiden. Indem der Preis der individuellen Gesundheitsleistung mithin bekanntgemacht wird, werden das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher sowie das Recht der Konsumenten sicherlich gewährleistet. Darüber hinaus steht die PiG im Einklang mit dem Recht auf Information, aber auch zählt sie nicht zu den Informationen der Nichtbekanntmachung vom Gesetz über die Bekanntmachung der Information(GBI). Nach der staatlichen Gesundheitspflicht des Art. 36 Abs. 3 KV kann die PiG eine Verfassungslegitimät besitzen. Im Hinblick auf die Berufsfreiheit kann die PiG einen Eingriff in den Geschäftsaktivitäten der Unternehmen bedeuten. Trotzdem ist die PiG als eine verfassungsrechtliche Legitimität zu qualifizieren. In der Konsequenz kann die PiG, die auf dem Selbstbestimmungsrecht, dem Recht auf Information, dem Gesundheitsrecht, der Regulierung und Lenkung auf die Wirtschaft von Art. 119 Abs. 2 KV, und dem Recht der Verbraucher beruht, als eine verfassungmäßige Politik geschätzt werden.
Abstract
Obwohl die Preisbekanntmachung der individuellen Gesundheitsleistung(PiG), die im Jahr 2010 im Arztrecht neu eingeführt wird, zum Management der Gesundheitskosten sehr nützig werden soll, muss eine verfassungsrechtliche Rechtfertigungsprüfung von PiG zunächst durchgeführt werden. Angesichts der staatlichen Regulierung und Lenkung auf die Wirtschaft des Art. 119 Abs. 2 KV besitzt die PiG zunächst eine Verfassungsrechtfertigung. Nach der ständigen Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgerichts folgt das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher aus der Menschenwürde von Art. 10 Abs. 1 Koreanische Verfassung(KV) und dem Recht auf Glück von Art. 10 Abs. 2 KV. Demnach können Konsumenten den Einkauf der Güter und Service, die Partei des Vertrags, Geschäftsbedingungen, usw. frei entscheiden. Indem der Preis der individuellen Gesundheitsleistung mithin bekanntgemacht wird, werden das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher sowie das Recht der Konsumenten sicherlich gewährleistet. Darüber hinaus steht die PiG im Einklang mit dem Recht auf Information, aber auch zählt sie nicht zu den Informationen der Nichtbekanntmachung vom Gesetz über die Bekanntmachung der Information(GBI). Nach der staatlichen Gesundheitspflicht des Art. 36 Abs. 3 KV kann die PiG eine Verfassungslegitimät besitzen. Im Hinblick auf die Berufsfreiheit kann die PiG einen Eingriff in den Geschäftsaktivitäten der Unternehmen bedeuten. Trotzdem ist die PiG als eine verfassungsrechtliche Legitimität zu qualifizieren. In der Konsequenz kann die PiG, die auf dem Selbstbestimmungsrecht, dem Recht auf Information, dem Gesundheitsrecht, der Regulierung und Lenkung auf die Wirtschaft von Art. 119 Abs. 2 KV, und dem Recht der Verbraucher beruht, als eine verfassungmäßige Politik geschätzt werden.
- 발행기관:
- 대한의료법학회
- DOI:
- http://dx.doi.org/
- 분류:
- 법학