경매가 무효인 경우 각 당사자의 반환의무의 동시이행관계 - 대법원 1995. 9. 15. 선고 94다55071 판결과 대법원 2006. 9. 22. 선고 2006다24049 판결을 중심으로 -
Das bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei der Nichtigkeit der öffentlichen Versteigerung
김병선(이화여자대학교)
59권, 191~238쪽
초록
Bei der Nichtigkeit der offentlichen Versteigerung bezahlt Kaufer dem Glaubiger des Versteigerers den Versteigerungserlos. Nach der Rechtsprechung bei der Nichtigkeit der offentlichen Versteigerung solle Kaufer unmittelbar beim Glaubiger kondizieren durfen. Denn der Versteigerer sei durch die Zuwendung des Kaufers nicht bereichert. Daher musse Versteigerer von der Ruckabwicklung unberuhrt bleiben. Freilich musse man dann auch eine Tildungswirkung der von Kaufer bewirkten am Glaubiger auf eine etwa bestehende Forderung Glaubiger-Versteigerer leugnen. Wenn aber der Kausalverhaltnis namlich Versteigerung nichtig ist, soll die Kondiktion unzweifelhaft zwischen den Partnern dieses Verhaltnisse,also Versteigerer-Kaufer erfolgen. Die Kondiktion findet regelmaßig bloßzwischen den Partnern des fehlerhaften Kausalverhaltnisses statt. Wenn der Kaufer soll unmittelbar beim Glaubiger kondizieren durfen,soll er die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern konnen.
Abstract
Bei der Nichtigkeit der offentlichen Versteigerung bezahlt Kaufer dem Glaubiger des Versteigerers den Versteigerungserlos. Nach der Rechtsprechung bei der Nichtigkeit der offentlichen Versteigerung solle Kaufer unmittelbar beim Glaubiger kondizieren durfen. Denn der Versteigerer sei durch die Zuwendung des Kaufers nicht bereichert. Daher musse Versteigerer von der Ruckabwicklung unberuhrt bleiben. Freilich musse man dann auch eine Tildungswirkung der von Kaufer bewirkten am Glaubiger auf eine etwa bestehende Forderung Glaubiger-Versteigerer leugnen. Wenn aber der Kausalverhaltnis namlich Versteigerung nichtig ist, soll die Kondiktion unzweifelhaft zwischen den Partnern dieses Verhaltnisse,also Versteigerer-Kaufer erfolgen. Die Kondiktion findet regelmaßig bloßzwischen den Partnern des fehlerhaften Kausalverhaltnisses statt. Wenn der Kaufer soll unmittelbar beim Glaubiger kondizieren durfen,soll er die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern konnen.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- DOI:
- http://dx.doi.org/
- 분류:
- 법학