Job-sharing(일자리나누기)의 도입에 따른 노동법․사회보장법적 과제
Arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Probleme für eine Einführung des Job-sharing
방준식(영산대학교)
65호, 217~244쪽
초록
Job-sharing(일자리 나누기)은 국내의 실업문제를 해결하기 위하여 정부가 지속적으로 고용안정대책으로서 제시하고 있는 정책이다. 현재 실무에서는 Job-sharing과 Work-sharing을 혼용하여 사용하고 있지만, Job-sharing은 통상근로자의 근로시간을 나누어 단시간근로자들로 전환시켜 고용을 창출한다는 점, Work-sharing은 근로시간을 줄여 일감을 나눔으로써 해고회피수단으로 사용한다는 점을 강조한 것이라고 볼 수 있다. 그러나 근로시간을 단축한다는 의미에서 보면 Job-sharing과 Work- sharing에 특별한 차이가 있는 것은 아니라고 생각한다. Job-sharing의 미국식 유형인 Job-pairing과 독일식 유형인 Job-splitting은 그 법적 구조나 특징에 있어서 상당한 차이가 있다고 본다. 특히 Job- pairing의 독립사업반(Eigengruppe)적 성격과 Job-splitting의 사내작업반(Betriebsgruppe)적 성격에 대해 살펴보는 것은 장차 우리나라에서의 Job-sharing(일자리나누기)정책과 관련하여 노동법적인 과제에 대한 해답으로 제시될 수 있을 것이다. 한편 근로시간 단축을 통한 Job-sharing의 도입은 궁극적으로 근로자의 실업상태를 방지할 수 있으나 임금수준의 저하가 예상되기 때문에 이상에서 살펴본 바와 같이 사회보험을 통한 보호방안 이외에도 사회안전망의 확보 차원에서 근로자에 대한 다양한 정책이 뒷받침되어야 할 것이다. 예를 들어 근로시간에 포함되는 교육훈련시간을 충분히 확보하여 임금수준을 유지하거나 일정한 소득을 유지하도록 하는 유급휴직 등의 활용을 통해 가계소득의 감소를 최소한으로 할 수 있는 법률적 기반을 마련할 필요가 있다.
Abstract
Job-sharing als neues Arbeitszeitmodell witft nicht nur arbeitsrechtliche Probleme auf, sondern kann auch Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht haben. Das Neuartige an dieser Form der Arbeitszeitgestaltung ist, daß sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer einen oder mehrere Vollzeitarbeitsplätze untereinander aufteilen. Das amerikansche Modell des Job-sharing, das - gemessen an deutschen Rechtskategorien - nach außer als rechtlich selbständige Eigengruppe und im Innenverhältmis als Gesellschaft zu charaktersieren ist, dürfte für eine Einführung und Praktizierung in Korea ungeeignet sein; dazu würde es zu geringen arbeits-und sozialversicherungsrechtlichen Schutz bieten. Demgegenüber sind das Job-sharing arbeitsrechtliche Konstruktionen vorzuziehen. Dies tritt auf die Organisationsform der Betriebsgruppe zu Treten die Job-sharing-Partner als Eigengruppe auf, kommen im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme ebenfalls Arbeitsver- hältnisse mit dem Arbeitgeber zustande. Das Job-Pairing-Team wird von zwei Arbeitnehmern, die sich zu diesem Zweck als Innengesellschaft Bürgerlichen Rechts verbunden haben, durch Begründung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber zum Zwecke der gemeinschaftlichen Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes gebildet. Will einer der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden, so folgt die Pflicht des Partners zur Mitwirkung bei der gemeinsamen Kündigungserklärung aus dem zwischen ihnen bestehenden Gesellschaftsvertrag. Bei einem Kündigungsverlangen zur Unzeit macht sich der Partner schadensersatzpflichtig. Das Job Splitting Team wird aus zwei Teilzeitarbeitnehmern vom Arbeitgeber zusammengestellt, die sich zur Arbeit im Team vertraglich verpflichtet haben. Es kann durch Neueinstellung zweier Arbeitnehmer, durch Arbeitszeitreduzierung eines bereits im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers und Neueinstellung einer Teilzeitkraft aber auch nach Ausscheiden eines Partners durch Einstellung eines Ersatzpartners gebildet werden. Das vorstehenden Ausführungen machen deutlich, daß die gesetzlichen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts überwiegend von normalen Vollzeitarbeitsverhältnissen ausgehen. Allenfalls haben herkömmliche Teilzeitbeschäftigungen Berücksichtigung gefunden. Je flexibler aber die Arbeitszeitregelungen werden, desto größer sind die Schwierigkeiten im sozialversicherungsrechtlichen Bereich, ganz deutlich zeigt sich das bei größeren Job-sharing Intervallen. Angesichts des Bedürfnisses nach flexiblen Arbeitszeitregelungen, wie Job-sharing, sollten die Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts darauf abgestellt werden, daß solche neuen Arbeitsformen eingeführt werden können, onne daß die sozial Sicherung der Arbeitnehmer darunter leidet.
- 발행기관:
- 법학연구원
- DOI:
- http://dx.doi.org/
- 분류:
- 법학