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학술논문아주법학2010.12 발행KCI 피인용 6

위험원의 제거와 형법의 과제

Die Beseitigung des Risikos und Aufgabe des Strafrechts

류전철(전남대학교)

4권 2호, 197~222쪽

초록

Wer das Strafrescht der Risikogesellschaft untersuchen will, muss klastellen, wie er disen plakativen wie vieldeutigen Begriff verwendent. Das Strafrecht der Risikogesellschaft teilt das Schicksal des von Ulrich Beck in die Debatte geworfenen Begriffs, auf den es sich bezieht. Im Bezug auf die Risikogesellschaft wird das Risikostrafrecht entwickelt. Die Kriminalpolitik in der Risikogesellschaftist gekennzeichnet durch Elemente von Großsteuerung und symbolischer Versicherung. Aber diese beiden kriminalpolitischen Linien stehen nicht unvermittelt nebeneinander. Sowohl die gewachsenen Risiken als auch die gewachsene Unsicherheit üben Druck auf die Kategorien des Strafrechts aus. Der dadruch erfolgende Abbau des rechtsstaatlichen Strafrechts holt sich sein gutes Gewissen bei den Anhängern des Präventionsstaates, führt aber tendenziell zum Sicherheitsstaat. Die Aufgabe des Strafrechts besteht in dem subsidären Rechtsgüterschutz in der Gesellschaft. Dieser Rechtsgüterschutz wird aber in der modernen Risikogesellschaft als Risikoprävention für Rechtsgüter vorvergelagert. Trozdem muss das Strafrecht in der Risikogesellschaft seine eigenen Prinzipien, z.B Schuldprinzip, Verhätnisprinzip, Subsidärtätprinzip usw. festhalten.

Abstract

Wer das Strafrescht der Risikogesellschaft untersuchen will, muss klastellen, wie er disen plakativen wie vieldeutigen Begriff verwendent. Das Strafrecht der Risikogesellschaft teilt das Schicksal des von Ulrich Beck in die Debatte geworfenen Begriffs, auf den es sich bezieht. Im Bezug auf die Risikogesellschaft wird das Risikostrafrecht entwickelt. Die Kriminalpolitik in der Risikogesellschaftist gekennzeichnet durch Elemente von Großsteuerung und symbolischer Versicherung. Aber diese beiden kriminalpolitischen Linien stehen nicht unvermittelt nebeneinander. Sowohl die gewachsenen Risiken als auch die gewachsene Unsicherheit üben Druck auf die Kategorien des Strafrechts aus. Der dadruch erfolgende Abbau des rechtsstaatlichen Strafrechts holt sich sein gutes Gewissen bei den Anhängern des Präventionsstaates, führt aber tendenziell zum Sicherheitsstaat. Die Aufgabe des Strafrechts besteht in dem subsidären Rechtsgüterschutz in der Gesellschaft. Dieser Rechtsgüterschutz wird aber in der modernen Risikogesellschaft als Risikoprävention für Rechtsgüter vorvergelagert. Trozdem muss das Strafrecht in der Risikogesellschaft seine eigenen Prinzipien, z.B Schuldprinzip, Verhätnisprinzip, Subsidärtätprinzip usw. festhalten.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.21589/ajlaw.2010.4.2.197
분류:
법학

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