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학술논문경찰법연구2012.06 발행KCI 피인용 17

경찰 정보활동의 법적 문제에 관한 해석론적 고찰

Ein Überblick über die polizeiliche Informationsverarbeitung de lege lata

이성용(계명대학교)

10권 1호, 125~150쪽

초록

Am 30. September 2011 wurde das neue “Gesetz über den individuellen Datenschutz„ in Kraft getreten. Das bedeutet einen Fortschritt für die Verwirklichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen vom koreanischen Rechtssystem. Leider ist es kein Befugnisnorm für polizeiliche Datenverarbeitung. Dieses Gesetz ist davon vorausgesetzt, dass die individuellen Daten für die bestimmte Verwaltungsaufgabe automatisch verarbeitet wird. Im Gegensatz dazu, wird polizeiliche Datenverarbetung verschiedenartig aktiv durchgeführt. Daher benötigt spezielle Befugnisnorm. Außerdem gilt das neue “Gesetz über den individuellen Datenschutz„ nicht bei der Datenverarbetitung für staatliche Sicherheit. Ein Teil von der polizeilichen Arbeit hat selbstverständlich damit zu tun, aber nicht alle. Wird irgendeine Datenverarbeitung als Aufgabe für staatliche Sicherheit anerkannt, muß auch besondere Ermächtigungsgrundlage nach dem Vorbehalt des Gesetzes vorhanden sein. Trotzdem ist keine Befugnisnorm im koreanischen Polizeigesetz vorhanden, sondern nur die Aufgabenzuweisungsnorm für die polizeiliche Datenverarbeitung. Nach dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes sollten die Befugnisnormen von den Aufgabenzuweisungsnormen getrennt geregelt werden. Auch die Aufgabenzuweisungsnorm im Polizeigesetz ist problematisch, weil die der Polizei die informationelle Aufgabe nur für die innere Sicherheit erlaubt. In der Praxis werden trotzdem fast alle Informationen, nicht nur für die innere Sicherheit, sondern auch für die politische Entscheidnug durch Polizei gesammelt und verarbeitet. In dieser Hinblick argiert koreanische Polizeibehörde als Nachrichtendienst. Dafür braucht man auch eine Gesetzreform für die polizeiliche Aufgabenzuweisungsnorm.

Abstract

Am 30. September 2011 wurde das neue “Gesetz über den individuellen Datenschutz„ in Kraft getreten. Das bedeutet einen Fortschritt für die Verwirklichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen vom koreanischen Rechtssystem. Leider ist es kein Befugnisnorm für polizeiliche Datenverarbeitung. Dieses Gesetz ist davon vorausgesetzt, dass die individuellen Daten für die bestimmte Verwaltungsaufgabe automatisch verarbeitet wird. Im Gegensatz dazu, wird polizeiliche Datenverarbetung verschiedenartig aktiv durchgeführt. Daher benötigt spezielle Befugnisnorm. Außerdem gilt das neue “Gesetz über den individuellen Datenschutz„ nicht bei der Datenverarbetitung für staatliche Sicherheit. Ein Teil von der polizeilichen Arbeit hat selbstverständlich damit zu tun, aber nicht alle. Wird irgendeine Datenverarbeitung als Aufgabe für staatliche Sicherheit anerkannt, muß auch besondere Ermächtigungsgrundlage nach dem Vorbehalt des Gesetzes vorhanden sein. Trotzdem ist keine Befugnisnorm im koreanischen Polizeigesetz vorhanden, sondern nur die Aufgabenzuweisungsnorm für die polizeiliche Datenverarbeitung. Nach dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes sollten die Befugnisnormen von den Aufgabenzuweisungsnormen getrennt geregelt werden. Auch die Aufgabenzuweisungsnorm im Polizeigesetz ist problematisch, weil die der Polizei die informationelle Aufgabe nur für die innere Sicherheit erlaubt. In der Praxis werden trotzdem fast alle Informationen, nicht nur für die innere Sicherheit, sondern auch für die politische Entscheidnug durch Polizei gesammelt und verarbeitet. In dieser Hinblick argiert koreanische Polizeibehörde als Nachrichtendienst. Dafür braucht man auch eine Gesetzreform für die polizeiliche Aufgabenzuweisungsnorm.

발행기관:
한국경찰법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22826/jpl.2012.10.1.125
분류:
법학

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