이미 구입한 저작물의 이용행위 -대법원 2012.1.12. 선고 2010다57497 판결을 참조하여-
Die Verwertung des im voraus gekauften Werkes
최상필(동아대학교)
15권 2호, 199~220쪽
초록
Bei der Verwertung des im voraus gekauften Werkes handelt es sich darum, wie der Öffentlichkeitsbegriff ausgelegt ist. Der Fachbegriff von der Öffentlichkeit im UrhG erfasst wie immer nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Merkmal. Die Wiedergabe muss zum einen an eine Mehrzahl von Personen gerichtet sein und zum anderen der Öffentlichkeit angehören. Daher ist sie durch die fehlenden persönlichen Beziehungen charakterisiert entweder zu demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in körperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird. Für eine Mehrzahl von Personen sind zwei Personen mehr als genug, die sich auch in Privaträumen aufhalten können. Darüber hinaus hat der Urheber bezüglich seines Originalwerkes sowie dessen Vervielfältigungsstücke oder bei der Veröffentlichung des Werkes das Recht, dessen Namen oder Beinamen zu wählen. Diejenige Person, die das Werk verwertet, muss dann seinen Namen oder Beinamen geben, soweit keine besondere Willensäußerung des Urhebers vorhanden ist.
Abstract
Bei der Verwertung des im voraus gekauften Werkes handelt es sich darum, wie der Öffentlichkeitsbegriff ausgelegt ist. Der Fachbegriff von der Öffentlichkeit im UrhG erfasst wie immer nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Merkmal. Die Wiedergabe muss zum einen an eine Mehrzahl von Personen gerichtet sein und zum anderen der Öffentlichkeit angehören. Daher ist sie durch die fehlenden persönlichen Beziehungen charakterisiert entweder zu demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in körperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird. Für eine Mehrzahl von Personen sind zwei Personen mehr als genug, die sich auch in Privaträumen aufhalten können. Darüber hinaus hat der Urheber bezüglich seines Originalwerkes sowie dessen Vervielfältigungsstücke oder bei der Veröffentlichung des Werkes das Recht, dessen Namen oder Beinamen zu wählen. Diejenige Person, die das Werk verwertet, muss dann seinen Namen oder Beinamen geben, soweit keine besondere Willensäußerung des Urhebers vorhanden ist.
- 발행기관:
- 민사법의 이론과 실무학회
- DOI:
- http://dx.doi.org/
- 분류:
- 민법