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학술논문아주법학2009.06 발행

Regulierung des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen durch Staatsfonds (Sovereign Wealth Funds) oder: „Die begehrte Bedrohung

Regulierung des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen durch Staatsfonds (Sovereign Wealth Funds) oder: „Die begehrte Bedrohung

Horst Hammen(University of Giessen)

3권 1호, 9~38쪽

초록

Der öffentliche Auftritt der Staatsfonds ist ganz unterschiedlich. Während der norwegische Pension Fund regelmäßig Quartalsberichte und Asset Allokation – 60 % Anleihen, 40 % Aktien – publiziert, einmal jährlich eine Übersicht über alle Investments präsentiert und zudem das norwegische Finanzministerium bekanntgemacht hat, daß der Fund nicht mehr als 10 % an einzelnen Unternehmen halten darf, vermeiden andere Staatsfonds eine Offenlegung ihrer Unternehmensstrategie. Diese Fonds werden ihr Verhalten ändern müssen. Sie werden in der Zukunft auf ein Regulierungsgefüge treffen, bei dem internationale und nationale Regelwerke ineinander greifen. Die in der Entstehung begriffenen Regelwerke von IWF und EU werden dazu führen, daß sich Staatsfonds, insbesondere wenn sie in Europa investieren wollen, um mehr Transparenz bemühen müssen. Die bei der OECD in Arbeit befindlichen, an die Empfängerländer gerichteten Rahmenregelungen für die Investitionstätigkeit der Staatsfonds gemäß den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Transparenz, Berechenbarkeit und Verantwortlichkeit werden die Investitionsstandorte weltweit weitgehend offen für ausländische Investoren halten. Allerdings werden sich die Staatsfonds darauf einstellen müssen, daß ihre Investitionen künftig verstärkt einer Prüfung durch die Empfängerstaaten unterzogen werden. Die häufig geäußerte Befürchtung, der Investitionsstandort Deutschland könne durch Ausbleiben ausländischer Investitionen infolge der geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Schaden erleiden, teile ich so nicht. Auch nach dieser Änderung wird Deutschland einer der liberalsten Investitionsstandorte der Welt sein, liberaler beispielsweise als die USA, Frankreich oder Australien. Anlagesuchendes ausländisches Kapital kann es sich nicht leisten, nur wegen des neuen Prüfungsverfahrens den Investitionsstandort Deutschland vollständig zu umgehen. Es gibt einen Konsens der westlichen Industriestaaten, daß eingeschritten werden können muß, wenn die öffentliche Sicherheit bedroht ist. In Deutschland ist dies anders als in anderen Staaten, in denen die Exekutive gesetzesfreier agieren kann, nur möglich, wenn es einen gesetzlichen Eingriffstatbestand gibt. Ohne einen solchen Tatbestand ist Deutschland gegen eine marktfremde strategische Interessen- verfolgung durch Staatsfonds hilflos. Deshalb ist gegen das in Deutschland vorgesehene Verfahren einer Prüfung geplanter Beteiligungen EU- und EFTA-ausländischer Investoren an deutschen Unternehmen, auch wenn es an dem Gesetzesentwurf noch einiges zu verbessern geben mag, grundsätzlich nichts einzuwenden.

Abstract

Der öffentliche Auftritt der Staatsfonds ist ganz unterschiedlich. Während der norwegische Pension Fund regelmäßig Quartalsberichte und Asset Allokation – 60 % Anleihen, 40 % Aktien – publiziert, einmal jährlich eine Übersicht über alle Investments präsentiert und zudem das norwegische Finanzministerium bekanntgemacht hat, daß der Fund nicht mehr als 10 % an einzelnen Unternehmen halten darf, vermeiden andere Staatsfonds eine Offenlegung ihrer Unternehmensstrategie. Diese Fonds werden ihr Verhalten ändern müssen. Sie werden in der Zukunft auf ein Regulierungsgefüge treffen, bei dem internationale und nationale Regelwerke ineinander greifen. Die in der Entstehung begriffenen Regelwerke von IWF und EU werden dazu führen, daß sich Staatsfonds, insbesondere wenn sie in Europa investieren wollen, um mehr Transparenz bemühen müssen. Die bei der OECD in Arbeit befindlichen, an die Empfängerländer gerichteten Rahmenregelungen für die Investitionstätigkeit der Staatsfonds gemäß den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Transparenz, Berechenbarkeit und Verantwortlichkeit werden die Investitionsstandorte weltweit weitgehend offen für ausländische Investoren halten. Allerdings werden sich die Staatsfonds darauf einstellen müssen, daß ihre Investitionen künftig verstärkt einer Prüfung durch die Empfängerstaaten unterzogen werden. Die häufig geäußerte Befürchtung, der Investitionsstandort Deutschland könne durch Ausbleiben ausländischer Investitionen infolge der geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Schaden erleiden, teile ich so nicht. Auch nach dieser Änderung wird Deutschland einer der liberalsten Investitionsstandorte der Welt sein, liberaler beispielsweise als die USA, Frankreich oder Australien. Anlagesuchendes ausländisches Kapital kann es sich nicht leisten, nur wegen des neuen Prüfungsverfahrens den Investitionsstandort Deutschland vollständig zu umgehen. Es gibt einen Konsens der westlichen Industriestaaten, daß eingeschritten werden können muß, wenn die öffentliche Sicherheit bedroht ist. In Deutschland ist dies anders als in anderen Staaten, in denen die Exekutive gesetzesfreier agieren kann, nur möglich, wenn es einen gesetzlichen Eingriffstatbestand gibt. Ohne einen solchen Tatbestand ist Deutschland gegen eine marktfremde strategische Interessen- verfolgung durch Staatsfonds hilflos. Deshalb ist gegen das in Deutschland vorgesehene Verfahren einer Prüfung geplanter Beteiligungen EU- und EFTA-ausländischer Investoren an deutschen Unternehmen, auch wenn es an dem Gesetzesentwurf noch einiges zu verbessern geben mag, grundsätzlich nichts einzuwenden.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.21589/ajlaw.2009.3.1.9
분류:
법학

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